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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Bei der Variante 4.b.2 stellt sich die Situation in Oldenburg i.H. vergleichbar mit jener der Variante<br />

4.b.1 dar.<br />

Im Bereich Klötzin sind wie bei der Variante 4.b.1 keine aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich,<br />

so dass sich im Vergleich zum Planfall 0 vor allem am nördlichen Ortsrand eine Zunahme der Lärmimmissionen<br />

ergibt.<br />

Heringsdorf erfährt im Vergleich mit dem Planfall 0 aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Führung der Variante 4.b.2<br />

eine deutliche Entlastung um 5-10 dB(A), was sich auch günstig auf die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe<br />

auswirkt. Während beim Planfall 0 vier Betriebe von nächtlichen Grenzwertüberschreitungen<br />

betroffen sind <strong>und</strong> ein weiterer Betrieb innerhalb der 45 dB(A)-Isophone liegt, ist beim Planfall<br />

1 kein Betrieb mehr betroffen.<br />

Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang<br />

von bestehenden Straßen. Bei der Variante 4.b.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke<br />

Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben.<br />

Deutlich ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 4.b.1 dar, da im Abschnitt zwischen Göhl<br />

<strong>und</strong> Neukirchen die bestehenden Bahnübergänge nicht durch Bahn- oder Straßenüberführungen ersetzt<br />

werden. Betroffen sind davon vor allem die Radwegverbindungen im Bereich Göhl entlang der<br />

L 59 (Mönchsweg <strong>und</strong> regionaler Radweg), Rellin <strong>und</strong> Heringsdorf (jeweils regionaler Radweg) <strong>und</strong><br />

nördlich von Heringsdorf an der B 501 (Mönchsweg), die in Zukunft aufgr<strong>und</strong> von längeren Schrankenschließzeiten<br />

(ca. 3 h im Tagzeitraum <strong>und</strong> damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0)<br />

an Attraktivität einbüßen werden. Einer stärkeren Belastung durch Lärm <strong>und</strong> visuelle Störeffekte<br />

(Bahnverkehr) wird in Zukunft zudem der Teilabschnitt des Mönchsweges zwischen Heringsdorf <strong>und</strong><br />

Göhl ausgesetzt sein, da die Variante 4.b.1 hier auf der Bestandstrasse liegt, die parallel zum<br />

Mönchsweg verläuft.<br />

Im Zusammenhang mit längeren Schrankenschließzeiten ist auch darauf hinzuweisen, dass die L 59,<br />

die von der Bestandsstrecke in Göhl gekreuzt wird, eine wichtige Zufahrtstraße von Oldenburg über<br />

die Bäderstraße (B 501) zu den an der Küste gelegenen großen Campingplätzen darstellt, deren<br />

Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der Variante 4.b.1 beeinträchtigt wird. Ähnliches<br />

gilt für die B 501 zwischen Neukirchen <strong>und</strong> Heringsdorf (Bahnübergang bei Heringsdorf).<br />

Im Bereich des NSG ´Oldenburger Bruch´, das für Touristen einen potenziell attraktiven Raum für<br />

Naturerlebnisse darstellt, liegen keine relevanten Unterschiede zwischen den Varianten 4.b.1 <strong>und</strong><br />

4.b.2 vor, da der Verlauf beider Varianten hier nahezu identisch ist. Der Mönchsweg wird am nordwestlichen<br />

Rand des Oldenburger Bruchs von beiden Varianten gekreuzt, wobei eine Eisenbahnüberführung<br />

(EÜ Bruchweg) vorgesehen ist. Das Landschaftsbild am Nordrand des Oldenburger Bruchs<br />

wird durch die hier vorgesehenen Lärmschutzwände allerdings nicht unerheblich beeinträchtigt werden.<br />

Darüber hinaus ist hier von starken Störungen des Landschaftserlebens während der Bauphase<br />

auszugehen.<br />

Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur bzw. die Ortslagen sind bei der überwiegend<br />

im Bereich der Bestandsstrecke verlaufenden Variante 4.b.1 in deutlich größerem Umfang zu<br />

erwarten. Betroffen werden hier während der Bauphase vor allem die Ortslagen von Göhl, Rellin <strong>und</strong><br />

Heringsdorf sein.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 4.b.2 aufgr<strong>und</strong> der geringeren Belastung von<br />

Beherbergungsbetrieben durch Lärmimmissionen (vor allem in Heringsdorf) die günstigere Alternative<br />

darstellt. Darüber hinaus verursacht die Variante 4.b.2 geringere Beeinträchtigungen des überregional<br />

bedeutsamen Mönchsweges <strong>und</strong> des regionalen Radwegnetzes.<br />

5.2.6.2.2. Zwischenvergleich 4.c<br />

Der Zwischenvergleich 4.c behandelt<br />

- die Variante 4.c.1 mit den Streckenabschnitten X1.2 <strong>und</strong> X.10 sowie<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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