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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

• Zerschneidungseffekte (z.B. für Wanderwege) durch den neuen Gleiskörper<br />

Der Begriff der Zerschneidungswirkung entstammt dem Bereich der naturschutz- <strong>und</strong> umweltbezogenen<br />

Eingriffsbewertung. Nach allgemeiner Auffassung sind hierunter im Wesentlichen räumliche<br />

Behinderungen von Austauschbeziehungen <strong>und</strong> damit ggf. auch Isolationswirkungen zu verstehen.<br />

Die Zerschneidungswirkungen entstehen durch den Bahnkörper in Verbindung mit dem fließenden<br />

Zugverkehr.<br />

Für den Tourismus ist aufgr<strong>und</strong> von Zerschneidungswirkungen insofern eine Relevanz gegeben,<br />

dass im Untersuchungsraum eine Vielzahl von touristisch relevanten Rad-, Wander- <strong>und</strong> Reitwegen<br />

existiert, bei denen nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei einzelnen Varianten zu<br />

Zerschneidungseffekten (mit der Folge der Unterbrechung des jeweiligen Weges) kommt. Die sich<br />

hieraus ergebenden Behinderungen können sich vor allem auf die Mobilität von Personen <strong>und</strong> die<br />

Erreichbarkeit touristisch relevanter Ziele auswirken.<br />

Die Betroffenheit von touristisch relevanten Rad-, Wander- <strong>und</strong> Reitwegen, die von der Schienenhinterlandanbindung<br />

gekreuzt werden, wird anhand der für die einzelnen Streckenabschnitte vorliegenden<br />

Höhenpläne der DB Netze überprüft <strong>und</strong> im Rahmen der Auswirkungsprognose beschrieben.<br />

Touristisch relevant kann ebenfalls die Zerschneidung von Gebieten mit hoher Landschaftsbildqualität<br />

sein, wo Touristen vermuten können, dass die Möglichkeit zu besonderen Landschaftserlebnissen<br />

besteht.<br />

• Visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes <strong>und</strong> von touristisch relevanten Einrichtungen<br />

durch den neuen Gleiskörper inkl. Nebenanlagen (z.B. Lärmschutzwände)<br />

Der neue Gleiskörper kann vor allem in landschaftlich attraktiven Bereichen zu einer Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes führen, die die Eignung als touristisch attraktiver Erholungsraum einschränkt.<br />

Das Gleiche gilt für Oberleitungen oder Nebenanlagen wie z.B. Lärmschutzwände, die<br />

markante Sichtbeziehungen innerhalb der Landschaft oder von Beherbergungsstätten auf die Umgebung<br />

(„Strandblick“) beeinträchtigen können.<br />

5.2.1.3 Betriebsbedingte Wirkungen<br />

Betriebsbedingte Auswirkungen sind Beeinträchtigungen, die durch den Bahnverkehr <strong>und</strong> alle damit<br />

verb<strong>und</strong>enen Unterhaltungsmaßnahmen hervorgerufen werden <strong>und</strong> daher als dauerhaft <strong>und</strong> nachhaltig<br />

einzustufen sind. Im Vordergr<strong>und</strong> der Betrachtung stehen im vorliegenden Fall neben Zerschneidungs-<br />

<strong>und</strong> Barriereeffekten (s.u.) die durch den erhöhten Zugverkehr im Jahr 2025 ausgelösten<br />

Lärmemissionen.<br />

Zu den betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Vorhabens zählen auch die zusätzlichen Schwermetall-Abriebe<br />

der Fahrleitungen (Kupfer) <strong>und</strong> der Schienen, Räder <strong>und</strong> Bremsen (Eisen, Blei, Zink<br />

u.a.). Diese sind i.d.R. jedoch nicht touristisch relevant, da erhöhte Schwermetallkonzentrationen im<br />

Boden nur in einem Streifen bis zu 10 m Abstand vom äußersten Gleis festgestellt werden. Da durch<br />

den Bahnbetrieb keine weiteren Schadstoffe emittiert werden, wird aufgr<strong>und</strong> der fehlenden Raumrelevanz<br />

innerhalb des Raumordnungsverfahrens nicht weiter auf das Thema „Schadstoffe“ eingegangen<br />

(vgl. auch DB NETZ AG 2010).<br />

Vergleichbares gilt hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Menschen oder touristisch relevanten Einrichtungen<br />

durch niederfrequente elektromagnetische Felder, da nach dem heutigen internationalen,<br />

medizinisch / wissenschaftlichen Kenntnisstand eine ges<strong>und</strong>heitliche Beeinträchtigung durch magnetische<br />

Felder der bei Oberleitungen vorgesehenen Größenordnung auch für Personen unter Berücksichtigung<br />

besonders schutzbedürftiger Personen nicht zu befürchten ist (vgl. auch DB NETZ AG<br />

2010).<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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