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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Bei der Variante 1.e.2 zeigen sich in den Ortslagen von Groß Timmendorf, Klein Timmendorf, Scharbeutz<br />

<strong>und</strong> Haffkrug gegenüber dem Planfall 0 ebenfalls Verminderungen der Lärmimmissionen, die<br />

bezüglich betroffener Beherbergungsbetriebe noch deutlicher ausfallen als bei der Variante 1.e.1.<br />

Lediglich in der westlich der A 1 gelegenen Ortslage von Luschendorf ist die Variante 1.e.1 durch stärkere<br />

Belastungen von Beherbergungsbetrieben gekennzeichnet. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass<br />

hier bereits erhebliche Vorbelastungen hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so<br />

dass die Zunahme des Bahnlärms nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten<br />

Situation.<br />

Im Bereich der zwischen Scharbeutz <strong>und</strong> Haffkrug nördlich der B 76 gelegenen Campingplätze liegen<br />

hinsichtlich der Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen bei der Variante 1.e.2 keine relevanten<br />

Unterschiede im Vergleich zum Planfall 0 vor. Die Variante 1.e.1 führt hingegen zu einer deutlich stärkeren<br />

Verlärmung, wobei die nächtlichen Grenzwerte für Campingplätze [54 dB(A)] z.T. erreicht werden.<br />

Umgekehrt stellt sich die Lage bei dem in Höhe Haffkrug auf der Westseite der Autobahn gelegenen<br />

großen Campingplatz Waldesruh dar. Hier führt die Variante 1.e.2 zu stärkeren Beeinträchtigungen<br />

durch Lärmimmissionen als die Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass durch den Verkehr<br />

auf der A 1 auch hier bereits eine erhebliche Vorbelastung besteht.<br />

Die in Haffkrug <strong>und</strong> Sierksdorf befindlichen Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Kur“ werden<br />

beim Planfall 1 aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen bzw. der ortsferneren<br />

Lage gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung z.T. zwischen 45 <strong>und</strong> 50 dB (A)] um bis zu<br />

5 dB(A) entlastet. Relevante Unterschiede zwischen beiden Streckenabschnitten sind hier nicht festzustellen.<br />

Im Bereich Timmendorfer Strand zeigt sich im Bereich der hier befindlichen Kurgebiete bei der Variante<br />

1.e.1 keine Veränderung gegenüber dem Planfall 0 [nächtliche Lärmbelastung zwischen 35 <strong>und</strong> 40<br />

dB (A)]. Bei der Variante 1.e.2 ist hingegen aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage keine Belastung der Kurgebiete<br />

mehr festzustellen.<br />

Sehr deutliche Unterschiede zwischen beiden Varianten liegen im Bereich der beiden geplanten Sondergebiete<br />

mit den Zweckbestimmungen „Klinik“ <strong>und</strong> „Rehabilitation“ in Kattenhöhlen im Süden der<br />

Gemeinde Scharbeutz vor, die unmittelbar östlich an die Bahnstrecke angrenzen. Während hier bei<br />

der Variante 1.e.1 nächtliche Lärmimmissionen von z.T. mehr als 55 dB(A) zu verzeichnen sind, die<br />

die Möglichkeiten für die geplante Sondergebietsnutzung erheblich einschränken, ist die Variante<br />

1.e.2 lediglich durch nächtliche Schalleinwirkungen von ca. 35 dB(A) gekennzeichnet.<br />

Hinsichtlich der Betroffenheit der touristisch bedeutsamen Strandabschnitte in Timmendorfer Strand,<br />

Scharbeutz, Haffkrug <strong>und</strong> Sierksdorf durch Lärmimmissionen zeigt sich, dass die Variante 1.e.1 gegenüber<br />

dem Planfall 0 vor allem im nördlichen Teil von Timmendorfer Strand sowie zwischen Scharbeutz<br />

<strong>und</strong> Haffkrug zu höheren Belastungen führt [Zunahme um bis zu 5 dB(A)]. Hier ergeben sich<br />

zukünftig z.T. Schalleinwirkungen zwischen 40 <strong>und</strong> 45 dB(A) am Tag.<br />

Die Variante 1.e.2 stellt sich in dieser Hinsicht günstiger dar. Vor allem im Strandabschnitt zwischen<br />

Timmendorfer Strand <strong>und</strong> Haffkrug ergeben sich aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage der Variante gegenüber<br />

der Variante 1.e.1 geringere Schalleinwirkungen, die in etwa mit dem Planfall 0 vergleichbar sind<br />

bzw. leicht darunter liegen.<br />

In Sierksdorf stellt sich die Belastung der touristisch relevanten Strandabschnitte unterschiedlich dar.<br />

Während im südlichen Strandabschnitt bei beiden Varianten gegenüber dem Planfall 0 keine relevanten<br />

Änderungen zu verzeichnen sind, erfolgt im mittleren <strong>und</strong> nördlichen Abschnitt gegenüber dem<br />

Planfall 0 bei beiden Varianten aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Führung eine deutliche Abnahme der Lärmbelastung.<br />

Im Bereich des Hansa-Parks <strong>und</strong> der angrenzenden, in Erschließung befindlichen Ferienhaussiedlung<br />

zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1. Während es beim<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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