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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Verlärmung vor allem der Beherbergungsinfrastruktur,<br />

die auch in der „Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung“ im Fokus<br />

stand, bei den Auswirkungen des Vorhabens den entscheidenden Einflussfaktor darstellt. Darüber<br />

hinaus werden im vorliegenden Gutachten jedoch auch weitere Auswirkungen wie z.B. die Störung<br />

von Sichtbeziehungen durch Lärmschutzanlagen, Wartezeiten bei niveaugleichen Bahnübergängen<br />

berücksichtigt (zum genauen methodischen Vorgehen im Variantenvergleich siehe Kapitel 5.2.1).<br />

Die Erstellung des vorliegenden Sondergutachtens erfolgte in enger Abstimmung mit Prof. Dr. Eisenstein<br />

vom Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide, dem auch<br />

die fachlich-inhaltliche Leitung oblag.<br />

1.1.5 Verhältnis des vorliegenden Tourismusgutachtens zur Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS)<br />

Nach § 15 Abs. 1 ROG, § 3 Abs. 1 UVPG <strong>und</strong> § 14 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein<br />

ist für die geplante Schienenlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

(UVP) nach dem UVP-Gesetz durchzuführen. Zweck der UVP ist es, die Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf die Umwelt bzw. die Schutzgüter frühzeitig <strong>und</strong> umfassend zu ermitteln, zu beschreiben<br />

<strong>und</strong> zu bewerten. Die Schutzgüter umfassen die Bereiche Menschen (einschließlich der<br />

menschlichen Ges<strong>und</strong>heit), Tiere, Pflanzen <strong>und</strong> biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima,<br />

Landschaft, Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten<br />

Schutzgütern. Der Projektträger muss den zuständigen Behörden die entscheidungserheblichen<br />

Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie<br />

(UVS) vorlegen.<br />

Im Rahmen der UVP <strong>und</strong> somit auch der UVS wird das Wirtschaftssegment „Tourismus“ nicht explizit<br />

unter den zu prüfenden Schutzgütern aufgeführt (GASSNER, WINKELBRANDT & BERNOTAT 2005), sondern<br />

i.d.R. bei den Schutzgütern „Mensch <strong>und</strong> Landschaft“, genauer gesagt im Funktionsbereich „Erholung“,<br />

teilweise mit behandelt.<br />

Die vorliegende Tourismusstudie ist als eigenständiges Sondergutachten zu verstehen, dessen Bearbeitungsrahmen<br />

im Hinblick auf den Tourismus deutlich über die im Funktionsbereich „Erholung“ in<br />

der UVS behandelten Inhalte hinausgeht, dessen Inhalte aber Teil der von der Vorhabenträgerin vorzulegenden<br />

Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sind..<br />

1.2 Ergebnisse sonstiger maßnahmenbezogener Gutachten<br />

In jüngerer Zeit sind im Zusammenhang mit der geplanten Fehmarnbeltquerung <strong>und</strong> der damit einhergehenden<br />

Schienenhinterlandanbindung diverse Gutachten erarbeitet worden, deren Ergebnisse im<br />

Folgenden kurz zusammenfassend dargestellt werden.<br />

1.2.1 ´Betroffenheitsanalyse Schienenhinterlandanbindung´ des Kreises Ostholstein<br />

Die Kreisverwaltung Ostholstein beauftragte Anfang 2010 die Bietergemeinschaft Hanseatic Transport<br />

Consultancy (Lead-Partner) / Lärmkontor / Georg & Ottenströer mit einer systematischen Untersuchung<br />

der voraussichtlichen Betroffenheiten, die aus dem Bau einer festen Fehmarnbeltquerung inkl.<br />

der damit verb<strong>und</strong>enen Schienenhinterlandanbindung resultieren. Aus der Zusammenfassung der<br />

Betroffenheitsanalyse (S. 1 ff.) geht hervor, dass die Bearbeitung aus zeitlichen <strong>und</strong> Budgetgründen<br />

Einschränkungen unterlag <strong>und</strong> daher lediglich eine ´vereinfachte Betroffenheitsanalyse´ möglich war.<br />

Sie machte insbesondere eine Fokussierung der Untersuchungsthematik notwendig. Ziel war es u.a.,<br />

eine Informations- <strong>und</strong> Wissensbasis zu schaffen, die insbesondere den Kreis Ostholstein in die Lage<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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