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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

• Frühzeitige Konfliktminimierung durch Abstimmung des Vorhabens mit den Erfordernissen der<br />

Raumordnung.<br />

1.1.3 Untersuchungsraum<br />

1.1.3.1 Vorbemerkung<br />

Im Raumordnungsverfahren sind gemäß § 15 Abs. 1 ROG die raumbedeutsamen Auswirkungen der<br />

Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Gegenstand der Prüfung sind einerseits die<br />

von der Vorhabenträgerin in das Verfahren eingeführten Trassenalternativen 1A, A <strong>und</strong> E für den<br />

Ausbau der Schienenhinterlandanbindung der geplanten Festen Fehmarnbeltquerung.<br />

Entsprechend den Vorgaben der Landesplanungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein im Festlegungsprotokoll<br />

vom 11. November 2010 (dort Seiten 3 <strong>und</strong> 4) werden, um der Sensibilität des betroffenen<br />

Raums in Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen des Tourismus gerecht zu werden,<br />

zusätzlich auch die vom Kreis Ostholstein als Ergebnis der Betroffenheitsanalyse am 14.09.2010 vorgelegte<br />

„Alternativtrasse X" sowie folgende Untervarianten in das Raumordnungsverfahren einbezogen:<br />

• die von den Gemeinden Göhl, Neukirchen, Heringsdorf, Großenbrode <strong>und</strong> der Stadt Oldenburg i.H.<br />

vorgeschlagene Untervariante für den nördlichen Bereich des Kreises Ostholstein;<br />

• eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Timmendorfer Strand mit zwei<br />

Optionen zur Kreuzung der Autobahn A 1;<br />

• eine Untervariante der Alternativtrasse X im Bereich der Gemeinde Beschendorf (Amt Lensahn),<br />

die bereits auf Höhe Schlamin eine Heranführung der Schienentrasse an die A 1 vorsieht;<br />

• ein Stichgleis zur Anbindung der Stadt Neustadt i.H. (Ergänzung der Trasse X);<br />

• eine südöstliche Umfahrung der Ortschaft Ratekau (Untervariante der Variante 1A)" (vgl. INNENMI-<br />

NISTERIUM DES LANDES SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b).<br />

1.1.3.2 Lage <strong>und</strong> Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Das Untersuchungsgebiet der vorliegenden <strong>Sonderuntersuchung</strong> befindet sich im Kreis Ostholstein im<br />

Osten Schleswig-Holsteins. Es reicht im Südosten des Kreises vom nördlichen Lübeck bis zur Gemeinde<br />

Großenbrode im Norden.<br />

Über den im Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz festgelegten Untersuchungsraum hinaus sind<br />

auch die Auswirkungen des Projekts im nördlichen Bereich der Neu- <strong>und</strong> Ausbautrasse, d.h. auch für<br />

das Gebiet der Stadt Fehmarn in eingeschränktem Umfang zu erfassen, da auch hier Auswirkungen<br />

durch die Mehrbelastung der Bestandsstrecke zu erwarten sind (vgl. INNENMINISTERIUM DES LANDES<br />

SCHLESWIG HOLSTEIN 2010b). Für den Bereich der Stadt Fehmarn sind daher u.a. Aussagen zu den<br />

Auswirkungen auf den Tourismus erforderlich.<br />

Die Korridorbreite des Untersuchungsraumes der vorliegenden touristischen Untersuchung wird in<br />

Anlehnung an das im Rahmen der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsuntersuchung betrachtete<br />

Schutzgut „Mensch“ mit 2.000 m angesetzt. Sofern sich zu speziellen Fragen die Notwendigkeit ergibt,<br />

den Untersuchungsraum zu überschreiten, werden auch Faktoren außerhalb der eigentlichen Gebietsabgrenzung<br />

berücksichtigt.<br />

1.1.3.3 Beschreibung des Untersuchungsraumes<br />

Wie für das von Eiszeitüberformung geprägte Norddeutschland charakteristisch, gestaltet sich Ostholstein<br />

vorwiegend als eine Moränenhügellandschaft mit Niedermooren <strong>und</strong> Knicks. Markant tritt auch<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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