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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Tabelle 22: Lärmbelastung durch die Bahnstrecke im Abschnitt 2, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1<br />

Ort<br />

Planfall 0<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

Planfall 1<br />

Streckenabschnitte 1A.6 / 1A.6.1<br />

Beherbergungsbetriebe / Betten Beherbergungsbetriebe / Betten<br />

45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts 45-49 dB(A) nachts > 49 dB(A) nachts<br />

Neustadt i.H. 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0<br />

Roge 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0<br />

Pohnsdorfer<br />

Mühle<br />

0 / 0 0 / 0 1 / 16 0 / 0<br />

Gesamt 0 / 0 0 / 0 1 / 16 0 / 0<br />

In der Ortslage von Roge mit den hier befindlichen drei Beherbergungsbetrieben ergibt sich gegenüber<br />

dem durch Bahnlärm unbelasteten Planfall 0 beim Planfall 1 eine deutliche Neubelastung durch<br />

Lärmimmissionen. So wird der westliche Ortsteil in Zukunft mit Lärmpegeln zwischen 40 <strong>und</strong> 45 dB(A)<br />

nachts, der östliche Ortsteil mit Lärmpegeln zwischen 45 <strong>und</strong> 50 dB(A) belastet. Die drei Beherbergungsbetriebe<br />

liegen im Westteil des Ortes, so dass keine Überschreitungen des nächtlichen Grenzwertes<br />

für Lärm stattfinden. Ebenfalls liegen alle Betriebe knapp außerhalb der 45 dB(A)-Isophone<br />

nachts. Gegenüber dem Planfall 0 ist bei diesen Betrieben dennoch eine Verschlechterung der Lärmsituation<br />

zu konstatieren. Zu berücksichtigen ist jedoch auch, dass hier bereits erhebliche Vorbelastungen<br />

hinsichtlich Lärm durch den Verkehr auf der A 1 bestehen, so dass die Zunahme des Bahnlärms<br />

nicht so deutlich wahrnehmbar sein wird wie in einer unvorbelasteten Situation.<br />

Eine Neubelastung durch Verlärmung erfährt zudem die Pohnsdorfermühle (Pension mit 16 Betten)<br />

durch die Anbindung von Neustadt i.H. (Streckenabschnitt 1A6.1). Überschreitungen der relevanten<br />

Grenzwerte für Lärm finden hier zwar nicht statt, der Betrieb liegt in Zukunft aber innerhalb der 45<br />

dB(A)-Isophone nachts.<br />

Der ancora Marina Yachthafen ist beim Planfall 0 durch nächtliche Schalleinwirkungen von maximal<br />

45-50 dB(A) betroffen. Beim Planfall 1 ist hingegen keine Beeinträchtigung durch Schienenverkehrslärm<br />

zu verzeichnen.<br />

An den Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen, die von den beiden Streckenabschnitten gekreuzt werden,<br />

sind überwiegend Eisenbahn- bzw. Straßen- <strong>und</strong> Wegüberführungen vorgesehen, so dass diese<br />

Verbindungen aufrechterhalten werden können. Die einzigen Ausnahmen stellen zwei regionale Radwegverbindungen<br />

an der Hasselburger Mühle <strong>und</strong> an der L 216 bei Gut Hasselburg dar, wo die vorhandenen<br />

Bahnübergänge bestehen bleiben <strong>und</strong> hier in Zukunft aufgr<strong>und</strong> längerer Schrankenschließzeiten<br />

(ca. 3 h im Tagzeitraum <strong>und</strong> damit in etwa Verdoppelung gegenüber dem Planfall 0) mit Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen ist.<br />

Im Bereich Hasselburger Mühle ist aufgr<strong>und</strong> der Verkehrszunahme auf der Strecke in Zukunft von bis<br />

zu 5 dB(A) höheren Schalleinwirkungen [45-50 dB(A)] gegenüber dem Planfall 0 auszugehen. Günstiger<br />

stellt sich die Situation im Bereich Altenkrempe / Gut Hasselburg dar; hier ergeben sich aufgr<strong>und</strong><br />

der vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen keine relevanten Veränderungen gegenüber dem<br />

Planfall 0.<br />

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