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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Streckenabschnitt 1A.6.1<br />

Touristisch relevante Strukturen:<br />

Neustadt i.H. stellt zwar das touristische Zentrum innerhalb des Abschnittes 2 dar; mit Ausnahme des<br />

Hafens (vor allem ancora Marina Yachthafen mit ca. 1.400 Liegeplätzen) <strong>und</strong> eines Beherbergungsbetriebes<br />

liegen die touristisch relevanten Strukturen der Stadt jedoch außerhalb des Untersuchungsraumes.<br />

Im übrigen Bereich des Abschnittes finden sich lediglich im Bereich der Ortschaft Roge (Gemeinde<br />

Sierksdorf) drei Beherbergungsbetriebe mit insgesamt 14 Betten <strong>und</strong> an der Pohnsdorfer<br />

Mühle (ein Betrieb mit 16 Betten).<br />

An freizeitrelevanter Infrastruktur ist im Abschnitt zum einen auf diverse regionale <strong>und</strong> überregional<br />

bedeutsame Rad- <strong>und</strong> Wanderwegverbindungen hinzuweisen. So verläuft der Mönchsweg von Altenkrempe<br />

nach Neustadt i.H. <strong>und</strong> quert anschließend den Untersuchungsraum in Richtung Roge. Der<br />

Ostseeküstenradweg stellt im Abschnitt eine weitere überregional bedeutsame Radwegverbindung<br />

zwischen Neustadt i.H. <strong>und</strong> Sierksdorf her. An überregional bedeutsamen Wanderwegen sind der<br />

Jakobsweg <strong>und</strong> der Europäische Fernwanderweg E1 zu nennen, die ebenfalls den Untersuchungsraum<br />

queren.<br />

Weitere touristische Anziehungspunkte sind die Hasselburger Mühle südlich von Klein Schlamin, Gut<br />

Hasselburg nördlich von Altenkrempe <strong>und</strong> die Basilika in Altenkrempe. Darüber hinaus existieren diverse<br />

Reitmöglichkeiten.<br />

Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen<br />

vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, stellen im Abschnitt das<br />

östlich der A 1 gelegene Naturschutzgebiet ´Neustädter Binnenwasser´ dar. Die an die A 1 angrenzenden<br />

Bereiche dieses Schutzgebietes dürften aufgr<strong>und</strong> der bestehenden Vorbelastungen durch die<br />

Autobahn (vor allem Lärm) für Touristen jedoch nur von geringer Bedeutung sein.<br />

Beurteilung der Streckenabschnitte aus touristischer Sicht:<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem<br />

Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 im Abschnitt 2.<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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