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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

verkehrslärm (L 180 <strong>und</strong> A 1).<br />

Für den Bereich Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz (geplante Sondergebiete mit den<br />

Zweckbestimmungen „Klinik“ <strong>und</strong> „Rehabilitation“), der im Planfall 0 erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen<br />

von z.T. über 50 dB(A) unterliegt, bewirken beide Varianten aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage<br />

eine deutliche Entlastung. Zukünftig ist hier nur noch von nächtlichen Schalleinwirkungen von ca. 35-<br />

40 dB(A) auszugehen. Relevante Unterschiede zwischen beiden Varianten bestehen nicht.<br />

Bei der zwischen Kattenhöhlen <strong>und</strong> Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen zeigen<br />

sich zwischen dem Planfall 1 <strong>und</strong> dem Planfall 0 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit.<br />

Während der nördliche <strong>und</strong> näher an der Bestandsstrecke gelegene Teil des Platzes beim Planfall<br />

1 entlastet wird, erfährt insbesondere der südwestliche <strong>und</strong> näher an der A 1 gelegene Teilbereich<br />

der Anlage eine zusätzliche Belastung durch Lärmimmissionen [45-50 dB(A) am Tag]. Insgesamt ist<br />

hier die auf der Westseite der Autobahn verlaufende Variante 1.f.2 mit deutlich geringeren Beeinträchtigungen<br />

durch Lärmimmissionen verb<strong>und</strong>en als die Variante 1.f.1.<br />

Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des<br />

Waldhochseilgarten erfährt im Planfall 1 eine leichte Abnahme der Schalleinwirkungen gegenüber<br />

dem Planfall 0. Deutlich stärker entlastet wird das ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-Holz<br />

mit dem hier befindlichen Trimmpfad. Relevante Unterschiede zwischen den Varianten 1.f.1<br />

<strong>und</strong> 1.f.2 liegen in beiden Fällen nicht vor.<br />

Reitr<strong>und</strong>routen der Gemeinden Timmendorfer Strand <strong>und</strong> Ratekau werden durch beide Varianten<br />

zwischen Luschendorf <strong>und</strong> dem Luschendorfer Hof gequert. Während bei der Variante 1.f.2 bei Luschendorf<br />

eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist <strong>und</strong> die Reitroute somit erhalten werden kann,<br />

wird bei der Variante 1.f.1 die Fortsetzung dieser Route östlich der Autobahn unterbrochen.<br />

Die einzige im Abschnitt befindliche regionale Radwegverbindung verläuft entlang der L 180 zwischen<br />

Pansdorf <strong>und</strong> Groß Timmendorf. Bei beiden Varianten ist hier eine Straßenüberführung vorgesehen,<br />

so dass die Verbindung erhalten bleibt.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.f.2 die günstigere Alternative darstellt. Neben<br />

einer im Vergleich mit der Variante 1.f.1 geringeren Belastung von Beherbergungsbetrieben in<br />

Luschendorf <strong>und</strong> Groß Timmendorf durch Lärmimmissionen ist dafür zum einen die Verminderung des<br />

Autobahnlärms in Luschendorf verantwortlich, die als Nebeneffekt der durch die für die Variante 1.f.2<br />

vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen erzielt werden kann. Zum anderen verursacht die Variante<br />

1.f.2 deutliche geringere Neubelastungen der Golfanlage Seeschlösschen. Nicht zuletzt kann<br />

bei der Variante 1.f.2 eine relevante Beeinträchtigung von Reitr<strong>und</strong>routen der Gemeinden Timmendorfer<br />

Strand <strong>und</strong> Ratekau vermieden werden.<br />

5.2.3.3 Auswirkungsprognose für die Streckenabschnitte 1A.1 <strong>und</strong> X.2<br />

Der Streckenabschnitt 1A.1 zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau <strong>und</strong> dem TKP 1 an<br />

der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau wird keinem Vergleich unterzogen, da hier nur eine Alternative<br />

vorliegt. Das Gleiche betrifft den Streckenabschnitt X.2 zwischen dem TKP 10 nordöstlich von<br />

Sereetz <strong>und</strong> dem TKP 11 nordöstlich von Ratekau. Es erfolgt jedoch eine Auswirkungsprognose.<br />

5.2.3.3.1. Streckenabschnitt 1A.1<br />

Beschreibung des Streckenabschnitts:<br />

Der Streckenabschnitt 1A.1 liegt zwischen der Stadtgrenze Lübeck / Bad Schwartau <strong>und</strong> dem TKP 1<br />

an der Stadtgrenze Bad Schwartau / Ratekau. Er verläuft auf der Bestandsstrecke <strong>und</strong> liegt ausschließlich<br />

im Stadtgebiet von Bad Schwartau.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Zunahme des Verkehrsaufkommens ergeben sich gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen<br />

Untersuchung im Bereich der an die Strecke angrenzenden Bebauung Überschreitungen<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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