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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Ostseeküstenradweg zudem der Jakobsweg als überregional bedeutsamer Wanderweg.<br />

Größere geschützte Landschaftsteile wie z.B. Natur- oder Landschaftsschutzgebiete, bei denen Touristen<br />

vermuten könnten, dass dort besondere Naturerlebnisse möglich sind, sind im Abschnitt nicht<br />

vorhanden. Das Gleiche betrifft Bereiche mit hoher Landschaftsbildqualität, da im Abschnitt landwirtschaftliche<br />

Intensivnutzung mit Ackerbau dominiert. An einigen Stellen befinden sich zudem Windparks<br />

(z.B. nördlich von Neukirchen), die für eine Vorbelastung des Landschaftsbildes verantwortlich<br />

sind <strong>und</strong> die touristische Eignung einschränken.<br />

Beurteilung der Varianten aus touristischer Sicht:<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Vergleich der Lärmbelastung durch die Bahnstrecke zwischen dem<br />

Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 mit den Varianten 4.1 <strong>und</strong> 4.2.<br />

Tabelle 27: Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben durch die Bahnstrecke im Bereich des<br />

Hauptvergleichs Abschnitt 4, Vergleich Planfall 0 – Planfall 1 [an in reinen <strong>und</strong> allgemeinen<br />

Wohngebieten gelegenen Gebäuden, an denen beim Planfall 1 Überschreitungen<br />

des nächtlichen Immissionsgrenzwertes von 49 dB(A) verbleiben, werden passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

umgesetzt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Lüftungen). Der<br />

Schutz vor Schienenverkehrslärm wird somit sichergestellt.]<br />

Ort<br />

Planfall 0<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

Planfall 1<br />

Variante 4.1 Variante 4.2<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Beherbergungsbetriebe /<br />

Betten<br />

45-49 dB(A)<br />

nachts<br />

> 49 dB(A)<br />

nachts<br />

Klötzin 2 / 7 0 / 0 2 / 7 1 / 3 0 / 0 0 / 0<br />

Neukirchen 4 / 16 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0 0 / 0<br />

Ölendorf 4 / 21 0 / 0 5 / 29 4 / 21 0 / 0 0 / 0<br />

Gesamt 10 / 44 0 / 0 7 / 36 5 / 24 0 / 0 0 / 0<br />

Bei der Variante 4.1 kommt es vor allem im östlichen Ortsbereich von Neukirchen aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen<br />

aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Vergleich mit dem Planfall 0 zu einer Verminderung der<br />

Lärmimmissionen um bis zu 5 dB(A). Davon profitieren auch die hier befindlichen Beherbergungsbetriebe.<br />

Während beim Planfall 0 vier Betriebe mit insgesamt 16 Betten innerhalb der 45 dB(A)-<br />

Isophone nachts (potenziell Schlafgestörte bei gekipptem Fenster) liegen, liegt beim Planfall 1 keine<br />

relevante Betroffenheit mehr vor. Vergleichbar stellt sich die Situation bei der Variante 4.2 dar.<br />

In Klötzin ergeben sich bei der Variante 4.1 aufgr<strong>und</strong> der bauleitplanerischen Ausweisung der Ortslage<br />

als Dorfgebiet keine Überschreitungen der relevanten Immissionsgrenzwerte, so dass keine aktiven<br />

Schallschutzmaßnahmen vorgesehen wurden. Gegenüber dem Planfall 0 verschiebt sich die<br />

Lärmbelastung von der Südseite auf die Nordseite des Ortes mit der Folge, dass es hier in Zukunft zu<br />

stärkeren Schalleinwirkungen <strong>und</strong> damit auch zu einer etwas stärkeren Betroffenheit der hier befindlichen<br />

Beherbergungsbetriebe kommt.<br />

Auch in Ölendorf findet bei der Variante 4.1 eine Zunahme der Lärmbelastung gegenüber dem Planfall<br />

0 statt.<br />

Bei der Variante 4.2 können hingegen aufgr<strong>und</strong> der ortsfernen Lage relevante Beeinträchtungen von<br />

Beherbergungsbetrieben in Klötzin <strong>und</strong> Ölendorf durch Lärmimmissionen vermieden werden.<br />

Der kleine Campingplatz am südlichen Ortsrand von Lütjenbrode wird durch beide Varianten in gleichem<br />

Umfang durch Lärmimmissionen belastet. Gegenüber dem Planfall 0 ist hier eine deutliche Zu-<br />

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