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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

In der vorliegenden Untersuchung zählt die Verlärmung von Beherbergungsstätten zu den wichtigsten<br />

Kriterien im Hinblick auf die Beurteilung <strong>und</strong> den Vergleich der einzelnen Varianten, da Touristen<br />

sich in Beherbergungsstätten vor allem nachts über einen längeren Zeitraum aufhalten, um<br />

hier ihrem Bedürfnis nach Ruhe, Erholung <strong>und</strong> Regeneration nachzukommen. Dazu wurden die<br />

durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe (einschließlich der Bettenzahlen) ermittelt,<br />

wobei folgende Grenz- bzw. Orientierungswerte zur Bestimmung der Lärmbelastung zur Anwendung<br />

kamen:<br />

Tabelle 13: Grenz- / Orientierungswerte zur Ermittlung der Lärmbelastung von Beherbergungsbetrieben<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

Tag Nacht Gr<strong>und</strong>lage<br />

Wohngebäude 59 dB(A) 49 dB(A) 16. BImSchV 24<br />

Potenziell Schlafgestörte (bei gekipptem<br />

Fenster)<br />

- 45 dB(A) Umweltb<strong>und</strong>esamt 2004<br />

Gäste in Beherbergungsbetrieben 59 dB(A) 49 dB(A) Analog zu Wohngebäuden<br />

Da die Immissionsgrenzwerte <strong>und</strong> die Orientierungswerte im Nachtabschnitt (22-6 Uhr) gegenüber<br />

dem Tagesabschnitt (6-22 Uhr) gemäß den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung um<br />

10 dB(A) niedriger liegen, die Emissionspegel des Schienenverkehrslärms jedoch am Tag <strong>und</strong><br />

nachts etwa dieselbe Größe aufweisen, stellt der Nachtabschnitt den maßgebenden Beurteilungszeitraum<br />

dar.<br />

Gr<strong>und</strong>lage für die Ermittlung der durch Bahnlärm betroffenen Beherbergungsbetriebe bildete zum<br />

einem die Erfassung der im Untersuchungsraum befindlichen Beherbergungsbetriebe (vgl. Kapitel<br />

3.4.1.1), zum anderen die schalltechnische Untersuchung der LAIRM CONSULT GmbH (2012).<br />

Dabei wurde i.d.R. durch eine im geografischen Informationssystem ArcGis durchgeführte visuelle<br />

Überlagerung der Beherbergungsbetriebe mit der 49- bzw. der 45 dB(A)-Isophone nachts ermittelt,<br />

wieviele Betriebe (einschließlich der Bettenzahlen) durch die jeweiligen Varianten bzw. den jeweiligen<br />

Streckenabschnitt betroffen sind. 25<br />

Bei den in Kapitel 5.2.2 vorgenommenen Variantenvergleichen wurde dabei zunächst ein Vergleich<br />

zwischen dem Planfall 0 <strong>und</strong> dem Planfall 1 vorgenommen. Anschließend wurden die unterschiedlichen<br />

Varianten des Planfalls 1 miteinander verglichen.<br />

Außer der Betroffenheit von Beherbergungsbetrieben wird im Rahmen der Auswirkungsprognose<br />

<strong>und</strong> des Variantenvergleichs auch auf die Verlärmung von Kurgebieten, Wochenend- <strong>und</strong> Ferienhausgebieten<br />

sowie Campingplätzen eingegangen. Für diese Gebietsarten liegen keine Grenzwerte<br />

gemäß der 16. BImSchV, die die zulässigen Immissionsgrenzwerte rechtlich verbindlich regelt,<br />

vor. Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 der 16. BImSchV hat hier eine Zuordnung anhand der konkreten vorliegenden<br />

Nutzungen zu erfolgen. Für folgende, touristisch relevante Nutzungen liegen unterschiedliche<br />

Einstufungen der verschiedenen Regelwerke hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit vor:<br />

- Kurgebiete: Für Kurgebiete wird der Schutzanspruch von reinen Wohngebieten zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

[49 dB(A) nachts] (vgl. LAIRM CONSULT GmbH 2012);<br />

24<br />

Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -<br />

16. BImSchV), 12. Juni 1990<br />

25<br />

Ein abweichendes Vorgehen musste im Bereich der Gemeinde Scharbeutz gewählt werden, da die Daten zu Beherbergungsbetrieben,<br />

die der Cochet Consult von der Lärmkontor GmbH für diesen Bereich zur Verfügung gestellt worden waren<br />

(vgl. auch Kapitel 3.4.1.1), keine im ArcGis vorhandene Verortung aufwiesen <strong>und</strong> eine nachträgliche Verortung aufgr<strong>und</strong> der<br />

Vielzahl von Einzelobjekten (> 1.000) nicht mit vertretbarem Zeitaufwand durchführbar war. Die Ermittlung der betroffenen<br />

Beherbergungsbetriebe erfolgte hier durch eine im ArcGis durchgeführte visuelle Überlagerung der 49- bzw. der 45 dB(A)-<br />

Isophone nachts mit Straßenzügen. Da die Adressen der in der Gemeinde Scharbeutz befindlichen Betriebe vorlagen,<br />

konnte so eine Ermittlung der betroffenen Betriebe erfolgen.<br />

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