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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Planfall 0 zu nächtlichen Schalleinwirkungen von mehr als 45 dB(A) kommt, ist beim Planfall 1 bei<br />

beiden Varianten keine relevante Lärmbelastung zu verzeichnen.<br />

Bei der zwischen Kattenhöhlen <strong>und</strong> Groß Timmendorf gelegenen Golfanlage Seeschlösschen sind<br />

zwischen den Varianten 1.e.1 <strong>und</strong> 1.e.2 deutliche räumliche Unterschiede in der Betroffenheit zu verzeichnen.<br />

Während bei der Variante 1.e.1 vor allem der nördliche Teil des Golfplatzes starken <strong>und</strong><br />

gegenüber dem Planfall 0 erhöhten Schalleinwirkungen ausgesetzt ist [zwischen 45 <strong>und</strong> 55 dB(A) am<br />

Tag], ist bei der Variante 1.e.2 vor allem der südwestliche Teil des Platzes betroffen, der jedoch auch<br />

schon durch die von dem Verkehr auf der A 1 ausgehenden Lärmemissionen vorbelastet ist.<br />

Insgesamt stellt sich hier die Variante 1.e.2 etwas günstiger dar, zumal auch die Bebauung im Bereich<br />

des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler durch diese<br />

Variante geringer durch Schalleinwirkungen betroffen ist als bei der Variante 1.e.1.<br />

Die unmittelbar an der A 1 gelegene Reitanlage am Friedrichshof ist hingegen bei der Variante 1.e.2<br />

durch deutlich stärkere Schalleinwirkungen betroffen als bei der Variante 1.e.1. Zu berücksichtigen ist<br />

jedoch auch hier die bestehende Vorbelastung durch den Verkehr auf der A 1.<br />

Der als Erholungswald ausgewiesene Kammerwald im Süden von Scharbeutz einschließlich des<br />

Waldhochseilgarten unterliegt bei der Variante 1.e.1 einer leichten Zunahme der Schalleinwirkungen<br />

gegenüber dem Planfall 0. Im Bereich des ebenfalls als Erholungswald ausgewiesenen Wennsee-<br />

Holzes mit dem hier befindlichen Trimmpfad kann hingegen aufgr<strong>und</strong> der in diesem Bereich für den<br />

Scharbeutzer Ortsteil Lütt Kiepenbarg vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verminderung<br />

der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0 verzeichnet werden.<br />

Die Variante 1.e.2 führt aufgr<strong>und</strong> der ortsferneren Lage in beiden Bereichen zu deutlichen Reduzierungen<br />

der Schalleinwirkungen gegenüber dem Planfall 0.<br />

Die Reitr<strong>und</strong>routen der Gemeinden Timmendorfer Strand <strong>und</strong> Ratekau sind durch die Variante 1.e.1<br />

nicht direkt betroffen. Zwischen Groß Timmendorf <strong>und</strong> Klein Timmendorf quert allerdings eine Reitroute<br />

die Bestandsstrecke. Der hier vorhandene Bahnübergang soll erhalten bleiben, so dass in Zukunft<br />

aufgr<strong>und</strong> der Verkehrszunahme von längeren Schrankenschließzeiten auszugehen ist.<br />

Durch die Variante 1.e.2 werden zwei Reitr<strong>und</strong>routen gequert. Während im Bereich der zwischen<br />

Groß Timmendorf <strong>und</strong> Neuruppersdorf gelegenen Route eine Eisenbahnüberführung vorgesehen ist,<br />

wird die zwischen Luschendorf <strong>und</strong> dem Luschendorfer Hof bestehende Route unterbrochen.<br />

Die im Abschnitt befindlichen regionalen Radwegverbindungen verlaufen überwiegend auf oder entlang<br />

von bestehenden Straßen. Bei der Variante 1.e.2 sind bei Kreuzungen mit der Bahnstrecke i.d.R.<br />

Bahn- oder Straßenüberführungen vorgesehen, so dass die Verbindungen erhalten bleiben.<br />

Ungünstiger stellt sich die Situation bei der Variante 1.e.1 dar. Hier bleibt an mehreren Stellen (Radwegverbindungen<br />

entlang der L 180 zwischen Haffkrug <strong>und</strong> Gronenberger Hof sowie zwischen Groß<br />

<strong>und</strong> Klein Timmendorf) der vorhandene Bahnübergang bestehen, so dass in Zukunft von längeren<br />

Schrankenschließzeiten auszugehen ist. Die zwischen Oeverdiek <strong>und</strong> Klein Timmendorf verlaufende<br />

regionale Radwegverbindung wird unterbrochen, da der hier bestehende Bahnübergang entfallen soll.<br />

Im Zusammenhang mit längeren Schrankenschließzeiten ist auch darauf hinzuweisen, dass die L 180,<br />

die von der Bestandsstrecke bei Klein Timmendorf gekreuzt wird, eine wichtige Zufahrtstraße in Richtung<br />

Timmendorfer Strand darstellt, deren Funktion durch längere Schrankenschließzeiten bei der<br />

Variante 1.e.1 beeinträchtigt wird. Ebenfalls ist die L 180 eine wichtige Verbindungsstraße zwischen<br />

der Ortslage von Timmendorfer Strand <strong>und</strong> der Golfanlage Seeschlösschen, wobei zu berücksichtigen<br />

ist, dass 90 % der Gäste diese Anlage über die Ortslage anfahren (vgl. HANSEATIC TRANSPORT CON-<br />

SULTANCY / GEORG & OTTENSTROER IMMOBILIENWIRTSCHAFT / REGIONALÖKONOMIE GBR / LÄRMKONTOR<br />

GMBH 2010, S. 87). Die L 180 wird zudem als Zufahrt von Timmendorfer Strand zur Golfanlage in Zukunft<br />

noch an Bedeutung gewinnen, da im Falle der Realisierung der Variante 1.e.1 eine Schließung<br />

des Bahnübergangs Schwedenstraße vorgesehen ist, über den bisher die 2. Zufahrtsmöglichkeit zur<br />

Golfanlage besteht.<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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