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Sonderuntersuchung „Prüfung möglicher positiver und negativer ...

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<strong>Sonderuntersuchung</strong><br />

<strong>„Prüfung</strong> <strong>möglicher</strong> <strong>positiver</strong> <strong>und</strong> <strong>negativer</strong> Wirkungen auf die touristischen Belange im Kreis Ostholstein“<br />

Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FBQ)<br />

Mit Nachteilen in Bezug auf Zufahrten zu touristisch relevanten Ortslagen ist die Variante 1.e.1 auch<br />

im Bereich Haffkrug verb<strong>und</strong>en, da der hier befindliche Bahnübergang Bahnhofsstraße, über den die<br />

Zufahrt von der Anschlussstelle Eutin der A 1 in Richtung des Ortes verläuft, in Zukunft entfallen soll.<br />

Die Zufahrt nach Haffkrug wäre dann nur noch umwegig von Süden her über die A 1-Anschlussstelle<br />

Scharbeutz, den Gronenberger Hof <strong>und</strong> den Ortsteil Breitenkamp möglich.<br />

Der Jakobsweg <strong>und</strong> der Europäische Fernwanderweg E1, die nördlich von Sierksdorf den Untersuchungsraum<br />

queren, werden durch beide Varianten unterbrochen, da die derzeitige Planung hier keine<br />

Unter- oder Überführung vorsieht.<br />

Die bei der Variante 1.e.2 in Höhe von Haffkrug vorgesehenen Lärmschutzwände werden im vorbelasteten<br />

Nahbereich der A 1 errichtet, so dass keine wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild<br />

zu erwarten sind. Die bei der Variante 1.e.1 geplanten Lärmschutzwände in Haffkrug, Scharbeutz <strong>und</strong><br />

Klein Timmendorf liegen hingegen ortsnah <strong>und</strong> z.T. in unmittelbarer Nähe von touristischen relevanten<br />

Bereichen, so dass visuelle Störeffekte nicht auszuschließen sind. So wird in Klein Timmendorf <strong>und</strong><br />

Haffkrug die jeweilige Ortslage in westliche Richtung durch die geplanten Lärmschutzwände visuell<br />

abgeriegelt; in Scharbeutz findet eine visuelle Trennung zwischen den westlich <strong>und</strong> östlich der Bahnstrecke<br />

gelegenen Ortsteilen statt.<br />

Baubedingte Auswirkungen auf die touristische Infrastruktur sind bei der größtenteils parallel zur Autobahn<br />

verlaufenden Variante 1.e.2 in deutlich geringerem Umfang zu erwarten. Bei der Variante 1.e.1<br />

werden hingegen vor allem die westlichen Ortsteile von Klein Timmendorf, Scharbeutz <strong>und</strong> Haffkrug<br />

durch Beeinträchtigungen während der Bauphase betroffen sein.<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Variante 1.e.2 die günstigere Alternative darstellt.<br />

Dafür sind im Vergleich mit der Variante 1.e.1 vor allem folgende Gründe verantwortlich:<br />

- geringere Belastungen der touristisch hoch bedeutsamen Orte Timmendorfer Strand, Scharbeutz<br />

<strong>und</strong> Haffkrug einschließlich der hier befindlichen Beherbergungsbetriebe durch Schalleinwirkungen;<br />

- deutlich geringere Beeinträchtigungen der beiden geplanten Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen<br />

„Klinik“ <strong>und</strong> „Rehabilitation“ in Kattenhöhlen im Süden der Gemeinde Scharbeutz durch<br />

Schalleinwirkungen;<br />

- geringere Beeinträchtigungen touristisch bedeutsamer Strandabschnitte durch Schalleinwirkungen<br />

(insbesondere zwischen Timmendorfer Strand <strong>und</strong> Haffkrug);<br />

- geringere Beeinträchtigungen der Golfanlage Seeschlösschen einschließlich der Bebauung im Bereich<br />

des Oeverdieker Wegs mit den hier befindlichen Beherbergungsbetrieben für Golfsportler<br />

durch Schalleinwirkungen;<br />

- keine Betroffenheit von regional bedeutsamen Radwegverbindungen durch längere Schrankenschließzeiten;<br />

- keine relevanten Beeinträchtigungen des Landschafts- bzw. Ortsbildes durch Lärmschutzwände;<br />

- keine bzw. deutliche geringere Beeinträchtigungen der Ortslagen von Klein Timmendorf, Scharbeutz<br />

<strong>und</strong> Haffkrug während der Bauphase.<br />

5.2.3.2.2. Zwischenvergleich 1.f<br />

Der Zwischenvergleich 1.f behandelt<br />

- die Variante 1.f.1 mit den Streckenabschnitten X.2.3, X11, A.2 <strong>und</strong> dem Vergleichsergebnis 1.d<br />

(= Variante 1.d.2) sowie<br />

- die Variante 1.f.2 mit den Streckenabschnitten X3.1, E.2 <strong>und</strong> E.3.<br />

Beschreibung der Varianten:<br />

Beide Varianten liegen überwiegend auf dem Gebiet der Gemeinden Ratekau <strong>und</strong> Scharbeutz. Lediglich<br />

der äußerste nördliche Teilabschnitt befindet sich auf dem Gemeindegebiet von Sierksdorf. Sie<br />

beginnen am TKP 12 westlich von Neuruppersdorf <strong>und</strong> enden am TKP 5 bei Wintershagen südlich<br />

von Neustadt i.H. Der Planfall 0 als Vergleichsfall liegt zudem im Bereich des Gemeindegebietes von<br />

Cochet Consult<br />

Institut für Management <strong>und</strong> Tourismus der Fachhochschule Westküste, Heide<br />

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