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stefan m. gergely

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grammen auch interaktive Dienste einführen, die Serviceleistungen<br />

für Freizeit, Bildung und Wissenschaft anbieten. Ob das gelingt, ist<br />

allerdings fraglich.<br />

In Ludwigshafen liefen die Dinge anders: Es wurde ein Gesetz zur<br />

Gründung einer neuen Anstalt des öffentlichen Rechts verabschiedet;<br />

bei dieser kann jedermann eine Lizenz für ein eigenes Programm<br />

beantragen. Die Anstalt hat zu prüfen, ob die vorgesehenen<br />

Sendungen mit den Richtlinien der Anstalt übereinstimmen und ob<br />

der Lizenzbewerber das nötige Geld hat, um eigene Programme zu<br />

produzieren. Werbung ist dabei erlaubt (bis zu 20% der Sendezeit),<br />

ebenso Pay-TV. Neben den Kabelversuchen wird gleichzeitig auch<br />

Bildschirmtext angeboten, um herauszufinden, ob die beiden<br />

Neuen Medien einander Konkurrenz machen oder ob eines das andere<br />

ergänzen kann.<br />

In welcher Form Kabelfernsehen kommerziell eingeführt wird,<br />

hängt von der Medienpolitik der einzelnen Länder ab. Bis jetzt liegen<br />

unter anderem aus Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg<br />

entsprechende Gesetzesentwürfe vor. Insgesamt dürfte die medienpolitische<br />

Landschaft sehr heterogen werden (außer daß die<br />

dritten Programme bundesweit über Kabel verteilt werden). Es besteht<br />

auf Bundesebene kein Konsens über die Einspeisung von Privatprogrammen.<br />

Zur Werbung finden sich in den Gesetzentwürfen<br />

verschiedene Vorgaben; sie tendieren zu einer Einschränkung auf<br />

10 Minuten pro Stunde, allerdings ohne Interrupt-Werbung.<br />

Obwohl die CDU der Auffassung ist, zur Rundfunkfreiheit gehöre<br />

ein Rückkanal, sind sich die Juristen nicht einig, ob die dadurch<br />

ermöglichten elektronischen Abstimmungen verfassungskonform<br />

seien. Die Investitionspläne der Bundespost sehen vor, daß bis<br />

1. Juli 1985 das volle Leistungsangebot bundesweit realisierbar ist.<br />

Für die Anschlußgebühr sind 500 DM, für die monatliche Gebühr<br />

6 DM veranschlagt.<br />

Neue Medien und Urheberrecht<br />

Abschließend sei erwähnt, daß die Neuen Medien auch eine Fülle<br />

von juristischen Problemen aufwerfen. So können heute schon Millionen<br />

Europäer in den Grenzgebieten ausländische Fernsehprogramme<br />

via Kabel empfangen, ohne zusätzliche Urheberrechtsentgelte<br />

zu entrichten. Autoren und Urheberrechtsgesellschaften sahen<br />

sich deshalb um Einkünfte in beträchtlicher Höhe geprellt und begannen<br />

die Kabelgesellschaften auf Gebührenzahlung zu verkla-<br />

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