18.02.2013 Aufrufe

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In diesen Formeln bedeuten:<br />

- 92 -<br />

f = 1 + 0,0013 . (a - 500);<br />

a = Längs- oder Querspantabstand [mm]. Bei einem geringeren Spantabstand als 400 mm ist a<br />

= 400 mm zu setzen.<br />

b) Der sich nach Buchstabe a ergebende Mindestwert für die Plattendicke kann unterschritten<br />

werden, wenn der zulässige Wert auf Basis eines rechnerischen Nachweises für die genügende<br />

Festigkeit des Schiffskörpers (Längs- und Querfestigkeit sowie örtliche Festigkeit) festgelegt<br />

und bescheinigt ist.<br />

c) An keiner Stelle der Außenhaut darf der nach Buchstabe a oder b berechnete Wert 3 mm<br />

unterschreiten.<br />

d) Plattenerneuerungen sind durchzuführen, wenn Boden-, Kimm- oder Seitenplatten den<br />

Mindestwert nach Buchstabe a oder b, in Verbindung mit Buchstabe c unterschritten haben.<br />

2. Anzahl und Anordnung der Schotte sind so zu wählen, dass das Schiff im Leckfall schwimmfähig<br />

nach Maßgabe des § 15.03 Nr. 7 bis 13 bleibt. Jeder Teil der inneren Struktur, der die Wirksamkeit<br />

der Unterteilung des Schiffes beeinflusst, muss wasserdicht und so konstruiert sein, dass die<br />

Integrität der Unterteilung gewahrt bleibt.<br />

3. Der Abstand des Kollisionsschotts vom vorderen Lot darf 0,04 LWL nicht unterschreiten und<br />

0,04 LWL+ 2 m nicht überschreiten.<br />

4. Ein Querschott darf mit einer Schottversetzung versehen sein, wenn alle Teile dieser Versetzung<br />

innerhalb des sicheren Bereichs liegen.<br />

5. Die Schotte, die in der Leckrechnung nach § 15.03 Nr. 7 bis 13 berücksichtigt wurden, müssen<br />

wasserdicht und bis zum Schottendeck hochgeführt sein. Fehlt ein Schottendeck, müssen sie<br />

mindestens 0,20 m über die Tauchgrenze hochgeführt sein.<br />

6. Die Anzahl der Öffnungen in diesen Schotten muss so gering gehalten sein, wie es die Bauart und<br />

der ordnungsgemäße Betrieb des Schiffes zulassen. Öffnungen und Durchführungen dürfen die<br />

wasserdichte Funktion der Schotte nicht nachteilig beeinflussen.<br />

7. Kollisionsschotte dürfen keine Öffnungen und keine Türen haben.<br />

8. Schotte nach Nummer 5, die Maschinenräume von Fahrgasträumen oder Wohnräumen für<br />

Bordpersonal trennen, dürfen keine Türen haben.<br />

9. Handbetätigte Türen in Schotten nach Nummer 5 ohne Fernbedienung sind nur außerhalb des<br />

Fahrgastbereichs zulässig. Sie müssen:<br />

a) dauernd geschlossen bleiben und dürfen nur zum Durchgang kurzfristig geöffnet werden;<br />

b) schnell und sicher durch geeignete Vorrichtungen verschlossen werden können;<br />

c) auf beiden Seiten mit der Aufschrift versehen sein:<br />

„Tür unmittelbar nach Durchgang schließen“.<br />

1.1.2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!