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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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Schiffstechnische Begriffe<br />

- 4 -<br />

42. „Ebene der größten Einsenkung“ die Schwimmebene, die der größten Einsenkung, bei der das<br />

Fahrzeug fahren darf, entspricht;<br />

43. „Sicherheitsabstand“ der Abstand zwischen der Ebene der größten Einsenkung und der zu<br />

dieser Ebene parallelen Ebene durch den tiefsten Punkt, über dem das Fahrzeug nicht mehr<br />

wasserdicht ist;<br />

43a. „Restsicherheitsabstand“ der bei der Krängung des Fahrzeugs vorhandene senkrechte Abstand<br />

zwischen dem Wasserspiegel und dem tiefsten Punkt der eingetauchten Seite, über dem das<br />

Fahrzeug nicht mehr als wasserdicht angesehen wird;<br />

44. „Freibord“ oder „F“ der Abstand zwischen der Ebene der größten Einsenkung und der zu dieser<br />

Ebene parallelen Ebene durch den tiefsten Punkt des Gangbordes oder, in Ermangelung des<br />

Gangbordes, durch den tiefsten Punkt der oberen Kante der Bordwand;<br />

44a. „Restfreibord“ der bei der Krängung des Fahrzeugs vorhandene senkrechte Abstand zwischen<br />

dem Wasserspiegel und der Oberkante des Decks am tiefsten Punkt der eingetauchten Seite<br />

oder, wenn kein Deck vorhanden ist, dem tiefsten Punkt der Oberkante der festen Bordwand;<br />

45. „Tauchgrenze“ eine gedachte Linie auf der Bordwand, die mindestens 10 cm unterhalb des<br />

Schottendecks und mindestens 10 cm unterhalb des tiefsten, nicht wasserdichten Punktes der<br />

Bordwand verläuft. In Ermangelung eines Schottendecks ist eine Linie anzunehmen, die<br />

mindestens 10 cm unterhalb der niedrigsten Linie, bis zu der die Außenhaut wasserdicht ist,<br />

verläuft;<br />

46. „Wasserverdrängung“ oder „∀“ das eingetauchte Volumen des Schiffes in m 3 ;<br />

47. „Deplacement“ oder „D“ Gesamtgewicht des Schiffes einschließlich der Ladung in t;<br />

48. „Völligkeitsgrad der Verdrängung“ oder „CB“ Verhältnis der Wasserverdrängung zum Produkt<br />

aus Länge L WL . Breite B WL . Tiefgang T;<br />

49. „Überwasserlateralplan“ oder „A“ die Seitenfläche des Schiffes über der Wasserlinie in m 2 ;<br />

50. „Schottendeck“ das Deck, bis zu dem die vorgeschriebenen wasserdichten Schotte<br />

hinaufgeführt sind und von dem der Freibord gemessen wird;<br />

51. „Schott“ eine gewöhnlich senkrechte Wand zur Unterteilung des Schiffes, die durch den<br />

Schiffsboden, Bordwände, oder andere Schotte begrenzt und bis zu einer bestimmten Höhe<br />

hochgeführt wird;<br />

52. „Querschott“ ein von Bordwand zu Bordwand reichendes Schott;<br />

53. „Wand“ eine gewöhnlich senkrechte Trennfläche;<br />

54. „Trennwand“ eine nicht wasserdichte Wand;<br />

55. „Länge“ oder „L“ die größte Länge des Schiffskörpers in m, ohne Ruder und Bugspriet;<br />

56. „Länge über alles“ die größte Länge des Fahrzeuges in m einschließlich aller festen Anbauten<br />

wie Teile von Ruder- und Antriebsanlagen, maschinelle Einrichtungen und ähnliches<br />

(Höchstabmessung im Sinne der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung);<br />

1.1.2006

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