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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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- 3 -<br />

RheinSchUO<br />

Wenn die Ladetanks des Tankschiffs von keinem einheitlichen Typ sind oder nicht alle Ladetanks gleich<br />

ausgerüstet sind, muss deren Typ und Ausrüstung entsprechend der folgenden Tabelle angegeben werden.<br />

Drucktank<br />

Ladetank geschlossen<br />

Tanknummer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12<br />

Ladetank offen mit<br />

Flammendurchschlagsicherung<br />

Ladetank offen<br />

unabhängiger Ladetank<br />

integraler Ladetank<br />

Ladetankwandung nicht Außenhaut<br />

Öffnungsdruck Hochgeschwindigkeitsventil<br />

in kPa<br />

Probeentnahmeeinrichtung<br />

Anschlussmöglichkeit<br />

Probeentnahmeöffnung<br />

Berieselungsanlage<br />

Druckalarmeinrichtung 40 kPa<br />

Heizmöglichkeit von Land<br />

Heizanlage an Bord<br />

Kühlanlage<br />

Inertgasanlage<br />

Ausführung der Gassammel-<br />

/Gasabfuhrleitung nach 9.3.2.22.5 oder<br />

9.3.3.22.5<br />

Gassammelleitung und Einrichtungen<br />

beheizt<br />

entspricht den Bauvorschriften, die sich<br />

aus der(n) Bemerkung(en) .... der<br />

Spalte 20 von 3.2 Tabelle C ergeben<br />

1.10.2009

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