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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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§ 9.03 1<br />

Schutz gegen Berühren, Eindringen von Fremdkörpern und Wasser<br />

Die Mindestschutzart der fest installierten Teile einer Anlage muss dem jeweiligen Aufstellungsort<br />

gemäß nachstehender Tabelle entsprechen:<br />

Aufstellungsort Generatoren Motoren Trans-<br />

Betriebs-, Maschinen- und<br />

Rudermaschinenräume .............................<br />

IP 22<br />

IP 22<br />

Mindestschutzart<br />

(nach IEC-Publ. 60529 : 1992)<br />

formatoren<br />

2)<br />

IP 22<br />

Schalttafeln<br />

Verteilungen<br />

Schaltgeräte<br />

1)2)<br />

IP 22<br />

Installations-<br />

material<br />

IP 44<br />

Leuchten<br />

Laderäume ............................................... IP 55 IP 55<br />

Akku- und Farbenräume .......................... IP 44<br />

u. (Ex) 3)<br />

Freies Deck, offene Steuerstände ............ IP 55 IP 55 IP 55 IP 55<br />

Geschlossenes Steuerhaus......................... IP 22 IP 22 IP 22 IP 22 IP 22<br />

Wohnungen außer Sanitär- und<br />

Feuchträume ............................................<br />

IP 22<br />

IP 22 IP 20 IP 20<br />

Sanitär- und Feuchträume ......................... IP 44 IP 44 IP 44 IP 55 IP 44<br />

Anmerkungen:<br />

1)<br />

Für Geräte mit hoher Wärmeentwicklung: IP 12.<br />

2)<br />

Wenn die Schutzart nicht durch das Gerät selbst sichergestellt ist, muss der Aufstellungsbereich die Schutzart, wie in der Tafel angegeben,<br />

erfüllen.<br />

3)<br />

Elektrische Einrichtung vom Typ bescheinigte Sicherheit, wie<br />

a) Europäische Normen EN 50014 : 1997; 50015 : 1998; 50016 : 2002; 50017 : 1998; 50018 : 2000; 50019 : 2000 und 50020 : 2002 oder<br />

b) die entsprechenden IEC-Publikationen 60079 in der am 1. Oktober 2003 gültigen Fassung.<br />

§ 9.04<br />

Explosionsschutz<br />

In Räumen, in denen sich explosionsfähige Gase oder Gasgemische ansammeln können (wie in<br />

Akkumulatorenräumen oder in Räumen, die zur Aufbewahrung von leicht entzündbaren Stoffen<br />

bestimmt sind), sind nur elektrische Einrichtungen in explosionsgeschützter Ausführung<br />

(bescheinigte Sicherheit) zulässig. Schaltgeräte für Leuchten und für andere elektrische Geräte<br />

dürfen in diesen Räumen nicht installiert sein. Der Explosionsschutz muss den Eigenschaften der<br />

auftretenden explosionsfähigen Gase und Gasgemische (Explosionsgruppe, Temperaturklasse)<br />

entsprechen.<br />

1 § 9.03 gilt vom 1.10.2009 bis 30.9.2012 (Beschluss 2009-I-18).<br />

1.10.2009

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