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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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§ 15.03<br />

Stabilität<br />

1. Der Antragsteller muss durch eine Berechnung, die auf Ergebnissen der Anwendung eines<br />

Standards für Intaktstabilität beruht, nachweisen, dass die Intaktstabilität des Schiffes angemessen<br />

ist. Alle Berechnungen müssen mit freiem Trimm und freier Tauchung durchgeführt werden. Die<br />

Leerschiffsdaten, die den Stabilitätsberechnungen zu Grunde liegen, sind durch einen<br />

Krängungsversuch zu ermitteln.<br />

2. Die Intaktstabilität muss für die folgenden Standardladebedingungen nachgewiesen sein:<br />

a) bei Beginn der Fahrt<br />

100 % Fahrgäste, 98 % Brennstoff und Frischwasser, 10 % Abwasser;<br />

b) während der Fahrt<br />

100 % Fahrgäste, 50 % Brennstoff und Frischwasser, 50 % Abwasser;<br />

c) bei Fahrtende<br />

100 % Fahrgäste, 10 % Brennstoff und Frischwasser, 98 % Abwasser;<br />

d) leeres Schiff<br />

keine Fahrgäste, 10 % Brennstoff und Frischwasser, kein Abwasser.<br />

Für alle Standardladebedingungen sind die Ballasttanks entweder leer oder voll anzunehmen,<br />

entsprechend ihrer üblichen Verwendung.<br />

Zusätzlich muss für die folgende Ladebedingung der Nachweis für Nummer 3 Buchstabe d erbracht<br />

werden:<br />

100 % Fahrgäste, 50 % Brennstoff und Frischwasser, 50 % Abwasser,<br />

sämtliche anderen Flüssigkeitstanks, einschließlich Ballast, zu 50 % gefüllt.<br />

3. Der Nachweis ausreichender Intaktstabilität durch eine Berechnung muss unter Anwendung der<br />

folgenden Bestimmungen für die Intaktstabilität und für die in Nummer 2 Buchstabe a bis d<br />

genannten Standardladebedingungen erbracht werden:<br />

a) Der maximale aufrichtende Hebelarm hmax muss bei einem Krängungswinkel φmax ≥ (φmom + 3°)<br />

auftreten und muss mindestens 0,20 m betragen. Wenn φf < φmax ist, muss der aufrichtende<br />

Hebelarm beim Flutungswinkel φf mindestens 0,20 m betragen.<br />

b) Der Flutungswinkel φf darf nicht kleiner sein als (φmom + 3°).<br />

c) Die Fläche A unter der Kurve der aufrichtenden Hebelarme muss in Abhängigkeit von der Lage<br />

von φf und φmax mindestens folgende Werte erreichen:<br />

Fall A<br />

1 φmax ≤ 15° oder φf ≤ 15° 0,05 m . rad bis zum kleineren der Winkel φmax oder φf<br />

2 15° < φmax < 30° φmax ≤ φf 0,035+0,001 ⋅ (30- φmax) m . rad bis zum Winkel φmax<br />

3 15° < φf < 30° φmax > φf 0,035+0,001 ⋅ (30- φf) m . rad bis zum Winkel φf<br />

4 φmax ≥ 30° und φf ≥ 30° 0,035 m . rad bis zum Winkel φ = 30°<br />

1.4.2009

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