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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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- 45 : 1 -<br />

2. Auf Schiffen, für die eine Besatzung vorgeschrieben ist, müssen zwei unabhängige Lenzpumpen<br />

vorhanden sein, die nicht in demselben Raum aufgestellt sein dürfen und von denen mindestens<br />

eine durch einen Motor angetrieben werden muss. Haben diese Schiffe jedoch eine Antriebsleistung<br />

von weniger als 225 kW oder eine Tragfähigkeit von weniger als 350 t oder bei Schiffen, die nicht<br />

zur Güterbeförderung bestimmt sind, eine Wasserverdrängung von weniger als 250 m 3, genügt eine<br />

Hand- oder Motorlenzpumpe.<br />

Jede der vorgeschriebenen Pumpen muss für jede wasserdichte Abteilung verwendbar sein.<br />

3. Die Mindestfördermenge Q 1 der ersten Lenzpumpe ist nach folgender Formel zu berechnen:<br />

Q 1 = 0,1 . d 1² [l/min]<br />

d 1 ist nach folgender Formel zu berechnen:<br />

d 1<br />

=<br />

1,5⋅<br />

L<br />

( B + H)<br />

+ 25 [ mm]<br />

Die Mindestfördermenge Q 2 der zweiten Lenzpumpe ist nach folgender Formel zu berechnen:<br />

Q 2 = 0,1 . d 2² [l/min]<br />

d 2 ist nach folgender Formel zu berechnen:<br />

d 2<br />

=<br />

2 ⋅<br />

( B + H)<br />

+ 25 [ mm]<br />

l<br />

Jedoch braucht das Maß d 2 nicht größer als das Maß d 1 zu sein.<br />

Bei der Bemessung von Q 2 bezieht sich l auf die längste wasserdichte Abteilung.<br />

In diesen Formeln bedeuten:<br />

l Länge der betreffenden wasserdichten Abteilung in [m];<br />

d 1 rechnerischer innerer Durchmesser des Hauptlenzrohres in [mm];<br />

d 2 rechnerischer innerer Durchmesser des Zweiglenzrohres in [mm].<br />

4. Sind die Lenzpumpen an ein Lenzsystem angeschlossen, müssen die inneren Lenzrohrdurchmesser<br />

mindestens das Maß d 1 in mm und die inneren Durchmesser der Zweiglenzrohre mindestens das<br />

Maß d 2 in mm aufweisen.<br />

Für Schiffe mit L von weniger als 25 m dürfen die Maße d 1 und d 2 bis auf 35 mm herabgesetzt<br />

werden.<br />

5. Nur selbstansaugende Lenzpumpen sind zulässig.<br />

6. In jeder lenzbaren Abteilung mit flachem Boden und einer Breite von über 5 m muss an Steuerbord<br />

und an Backbord mindestens je ein Sauger vorhanden sein.<br />

7. Die Achterpiek darf über eine leicht zugängliche selbstschließende Armatur zum Hauptmaschinenraum<br />

entwässert werden können.<br />

8. Zweiglenzrohre einzelner Abteilungen müssen durch ein absperrbares Rückschlagventil an das<br />

Hauptlenzrohr angeschlossen sein.<br />

1.4.2009

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