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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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Rheinschiffsuntersuchungsordnung<br />

Anlage J 1<br />

Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln<br />

- Ergänzende Bestimmungen und Muster von Bescheinigungen -<br />

Inhalt<br />

Teil I<br />

Ergänzende Bestimmungen<br />

1. Kennzeichnung der Motoren<br />

2. Allgemeine Anforderungen hinsichtlich Konstruktion und Instandhaltung der Motoren<br />

3. Prüfungen<br />

4. Bewertung der Übereinstimmung der Produktion<br />

5. Motorenfamilien und Motorengruppen<br />

Teil II<br />

Beschreibungsbogen (Muster)<br />

Anhang 1 - Wesentliche Merkmale des Stamm-Motors/Motortyps (Muster)<br />

Anhang 2 - Wesentliche Merkmale der Motorenfamilie/Motorengruppe (Muster)<br />

Anhang 3 - Wesentliche Merkmale der Motoren in der Motorenfamilie/Motorengruppe (Muster)<br />

Anhang 1 - Prüfergebnisse (Muster)<br />

1<br />

Teil III<br />

Typgenehmigungsbogen (Muster)<br />

Teil IV<br />

Schema für die Nummerierung der Typgenehmigungen<br />

Teil V<br />

Aufstellung der Typgenehmigungen für Motortypen, Motorenfamilien und Motorengruppen<br />

Anlage J gilt ab 1.1.2002 (Beschluss 2000-I-19).<br />

Teil VI<br />

Aufstellung der hergestellten Motoren (Muster)<br />

Teil VII<br />

Datenblatt für Motoren mit Typgenehmigung (Muster)<br />

Teil VIII<br />

Motorparameterprotokoll (Muster)<br />

1.1.2002

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