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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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Listen Nr.: ...........................................<br />

Zeitraum von ................................................ bis .....................................................<br />

- 22 -<br />

TEIL V<br />

AUFSTELLUNG DER TYPGENEHMIGUNGEN FÜR MOTORTYPEN,<br />

MOTORENFAMILIEN UND MOTORENGRUPPEN<br />

Rheinschiffsuntersuchungsordnung<br />

Anlage J, Teil V (Muster)<br />

Siegel der zuständigen Behörde<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

Fabrikmarke (1) Herstellerseitige<br />

Nummer der Typgenehmigung Datum der Typ- Erweiterung, Grund der Erweiterung, Datum der<br />

(1)<br />

Bezeichnung<br />

genehmigung Verweigerung Verweigerung oder Entziehung Erweiterung,<br />

(2)<br />

Entziehung<br />

Verweigerung<br />

(2)<br />

Entziehung<br />

(1) Entsprechend Typgenehmigungsbogen.<br />

(2) Zutreffendes eintragen.

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