18.02.2013 Aufrufe

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 99 -<br />

12. Schließvorrichtungen von Öffnungen, die wasserdicht verschließbar sein müssen, sind entsprechend<br />

zu kennzeichnen.<br />

13. Werden Querflutöffnungen zur Verringerung von asymmetrischen Flutungen vorgesehen, müssen<br />

sie folgenden Anforderungen entsprechen:<br />

a) Für die Berechnung der Querflutung ist die IMO-Entschließung A.266 (VIII) anzuwenden.<br />

b) Sie müssen selbsttätig wirken.<br />

c) Sie dürfen nicht mit Absperrarmaturen versehen sein.<br />

d) Die Zeit für den vollständigen Ausgleich darf 15 Minuten nicht überschreiten.<br />

§ 15.04<br />

Sicherheitsabstand und Freibord<br />

1. Der Sicherheitsabstand muss mindestens der Summe entsprechen:<br />

a) aus der zusätzlichen seitlichen Eintauchung, die sich, gemessen an der Außenhaut, durch die<br />

zulässige Krängung nach § 15.03 Nr. 3 Buchstabe e ergibt, und<br />

b) aus dem Restsicherheitsabstand nach § 15.03 Nr. 3 Buchstabe g.<br />

Bei Schiffen ohne Schottendeck muss der Sicherheitsabstand mindestens 0,50 m betragen.<br />

1.4.2009

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!