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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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2. In der nachstehenden Tabelle bedeuten:<br />

- 148 -<br />

- „N.E.U.“: Die Vorschrift gilt nicht für Fahrzeuge, die schon in Betrieb<br />

sind, es sei denn, die betroffenen Teile werden ersetzt oder<br />

umgebaut, d.h., die Vorschrift gilt nur für Neubauten sowie<br />

bei Ersatz oder bei Umbau der betroffenen Teile oder<br />

Bereiche. Werden bestehende Teile durch Austauschteile in<br />

gleicher Technik und Machart ersetzt, bedeutet dies keinen<br />

Ersatz „E“ im Sinne dieser Übergangsbestimmungen.<br />

- „Erneuerung des Schiffsattestes“: Die Vorschrift muss bei der nächsten auf das angegebene<br />

Datum folgenden Erneuerung der Gültigkeitsdauer des<br />

Schiffsattestes erfüllt sein.<br />

§§ und Nr. INHALT FRIST<br />

bzw. BEMERKUNGEN<br />

3.03 Nr. 1<br />

Buchstabe a<br />

Nr. 2<br />

Nr. 5<br />

2. Absatz<br />

KAPITEL 3<br />

Lage des Kollisionsschotts N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2035<br />

Wohnungen N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2010<br />

Sicherheitseinrichtungen N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2015<br />

Nr. 4 Gasdichte Trennung der Wohnungen von<br />

Maschinen-, Kessel- und Laderäumen<br />

3.04 Nr. 3<br />

Satz 2<br />

Nr. 3 Satz 3<br />

und Satz 4<br />

N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2010<br />

Fernüberwachung von Heckschotttüren N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2010<br />

Nr. 7 Vorschiffe mit Ankernischen N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes nach dem 1.1.2041<br />

Isolierung in Maschinenräumen N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes<br />

Öffnungen und Verschlussorgane N.E.U., spätestens bei Erneuerung des<br />

Schiffsattestes<br />

Nr. 6 Maschinenraum-Ausgänge Maschinenräume, die vor 1995 gemäß § 1.01<br />

nicht den Maschinenräumen zuzuordnen<br />

waren, brauchen erst mit einem 2. Ausgang<br />

nachgerüstet zu werden bei N.E.U., spätestens<br />

bei Erneuerung des Schiffsattestes nach dem<br />

1.1.2035<br />

1.10.2004

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