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RHEINSCHIFFSUNTERSUCHUNGSORDNUNG ... - Transportrecht

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§ 23.02<br />

Mitglieder der Besatzung - Befähigung<br />

1. Mitglieder der Besatzung können sein: Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose,<br />

Matrosen-Motorwart, Bootsmann, Steuermann, Schiffsführer, Maschinist<br />

2. Befähigung der Besatzungsmitglieder ist :<br />

2.1 beim Decksmann ein Mindestalter von 16 Jahren;<br />

2.2 beim Leichtmatrosen (Schiffsjungen) ein Mindestalter von 15 Jahren und ein vertraglich geregeltes<br />

Lehrverhältnis mit Besuch einer Schifferberufsschule oder mit Teilnahme an einem von der<br />

zuständigen Behörde anerkannten Fernkurs, der auf ein gleichwertiges Diplom vorbereitet;<br />

2.3 beim Matrosen<br />

a) ein Mindestalter von 17 Jahren und<br />

- ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach Nummer 2.2 oder<br />

- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer Schifferberufsschule oder<br />

- eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen Behörde anerkannte Matrosenprüfung<br />

oder<br />

b) ein Mindestalter von 19 Jahren und<br />

eine Fahrzeit als Angehöriger der Decksmannschaft von mindestens drei Jahren; davon müssen<br />

mindestens ein Jahr in der Binnenschifffahrt und zwei Jahre in der Binnenschifffahrt oder in der<br />

See-, Küsten- oder Fischereischifffahrt abgeleistet sein;<br />

2.4 beim Matrosen-Motorwart<br />

a) die Befähigung als Matrose und<br />

eine von der zuständigen Behörde anerkannte, mit Erfolg abgelegte Prüfung als Matrosen-<br />

Motorwart<br />

oder<br />

b) eine Fahrzeit von mindestens einem Jahr als Matrose auf einem Binnenschiff mit eigener<br />

Triebkraft und<br />

Grundkenntnisse in der Motorenkunde;<br />

2.5 beim Bootsmann<br />

a) eine Fahrzeit in der Binnenschifffahrt von mindestens einem Jahr als Matrose und<br />

- ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach Nummer 2.2 oder<br />

- eine andere mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung an einer Schifferberufsschule oder<br />

- eine andere mit Erfolg abgelegte, von der zuständigen Behörde anerkannte Matrosenprüfung<br />

1.7.2002

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