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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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12 1.3 Berichtsstruktur<br />

1.3 Berichtsstruktur<br />

Die Glie<strong>der</strong>ung folgt zum einen <strong>der</strong> anerkannten Struktur<br />

<strong>der</strong> Berichte des Europaratskomitees gegen Rassismus<br />

und Intoleranz (ECRI). So bietet Kapitel 2 eine Zusammenfassung<br />

<strong>der</strong> Situation, Kapitel 3 gibt eine Übersicht<br />

über die normativen Grundlagen <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt.<br />

Kapitel 4, 5 und 6 folgen zum an<strong>der</strong>en <strong>der</strong> anerkannten<br />

Einteilung in bürgerliche und politische Rechte (Kapitel<br />

4), wirtschaftliche und soziale Rechte (Kapitel 5) und kulturelle<br />

Rechte (Kapitel 6). Diese drei Kapitel stellen den<br />

Kern des Berichtes dar. Innerhalb dieser Kapitel wird<br />

nach dem Katalog <strong>der</strong> Allgemeinen Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

(AEMR 1948) vorgegangen, da dieses Dokument<br />

auch in <strong>der</strong> <strong>Graz</strong>er Menschenrechtserklärung<br />

ausdrücklich als Grundlage für die Menschenrechtsstadt<br />

genannt ist. Innerhalb <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> AEMR geglie<strong>der</strong>ten<br />

Themenbereiche wird nach Maßnahmen und Zielgruppen<br />

eingeteilt. Diese Abschnitte enthalten – sofern entsprechende<br />

Informationen verfügbar waren – die Unterpunkte<br />

a) Daten und Fakten b) Probleme und Defizite<br />

c) Gute Praxis und d) Empfehlungen. Die Informationen<br />

sind vom Beirat und <strong>der</strong> Geschäftsstelle unkommentiert<br />

wie<strong>der</strong>gegeben. Die Stellungnahmen des Beirates finden<br />

sich lediglich in den dahingehend gekennzeichneten<br />

Kapiteln und Abschnitten. Die Organisationen, Parteien<br />

o<strong>der</strong> Personen, die Empfehlungen zu den einzelnen<br />

Abschnitten vorbrachten, sind jeweils zitiert. Empfehlungen<br />

ohne Quellenangabe stammen von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />

des Menschenrechtsbeirates.<br />

Viele <strong>der</strong> Aktivitäten, aber auch <strong>der</strong> Defizite sind nicht<br />

auf einen Aspekt begrenzt, son<strong>der</strong>n betreffen häufig<br />

eine ganze Reihe von Themen. Dazu kommen Querschnittsmaterien<br />

wie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung,<br />

Armut o<strong>der</strong> Gen<strong>der</strong>fragen, welche untereinan<strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>um in Verbindung stehen. Es wurde daher<br />

versucht, diese Themen bestimmten inhaltlich nahe lie-<br />

genden Bereichen zuzuordnen und an den an<strong>der</strong>en Stellen<br />

entsprechend zu verweisen.<br />

In Kapitel 7 werden zwei Schwerpunktthemen ausführlich<br />

behandelt. Für den Zeitraum <strong>2009</strong> wurden die Themen<br />

„Frauenrechte und Kin<strong>der</strong>rechte“ gewählt. Diese<br />

Kapitel wurden redaktionell von Maggie Jansenberger<br />

und Elke Lujansky-Lammer (Frauenrechte) sowie von<br />

Christian Theiss (Kin<strong>der</strong>rechte) verfasst.<br />

In Kapitel 8 wird überprüft, welchen Fortschritt die Bemühungen<br />

zur Umsetzung <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt<br />

bis Ende <strong>2009</strong> gebracht haben. Im ersten Teil werden<br />

die normativen Grundlagen zur Analyse herangezogen,<br />

im zweiten Teil die noch nicht umgesetzten Maßnahmen<br />

und Empfehlungen <strong>der</strong> Vorjahre. Dazu wurden alle<br />

Einrichtungen, die zur Berichterstattung eingeladen waren,<br />

mittels Fragebogen ersucht, entsprechende Angaben<br />

zur Umsetzung zu machen.<br />

In Kapitel 9 werden die zu den einzelnen Themenbereichen<br />

vorgebrachten Empfehlungen redaktionell zusammengefasst.<br />

Diese Empfehlungen sind Ergebnis<br />

eines Abstimmungsprozesses im Plenum des Menschenrechtsbeirates.<br />

Für alle Teile des Berichtes ist zu unterstreichen, dass<br />

hier kein vollständiges Bild wie<strong>der</strong>gegeben wird und<br />

werden kann. <strong>Der</strong> Bericht beruht auf den Informationen<br />

<strong>der</strong> berichtenden Einrichtungen. Wo es möglich war,<br />

wurden die Eingaben überprüft und vervollständigt. Zu<br />

manchen Bereichen langten wi<strong>der</strong>sprüchliche Aussagen<br />

ein. Diese wurden unter Verwendung entsprechen<strong>der</strong><br />

Zitate kenntlich gemacht.<br />

Zur Arbeit des Menschenrechtsbeirates wird auf den Arbeits-<br />

und Geschäftsbericht des Beirates verwiesen.

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