Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
42 4.4 Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre, Recht auf Eigentum<br />
rund 5,2 Prozent gesunken. Die Aufklärungsrate in dieser<br />
Deliktgruppe liegt seit 2006 im Schnitt bei etwa 19<br />
Prozent. 109<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Exekutionsverfahren belief sich <strong>2009</strong> auf<br />
gesamt 67.029 (davon 37.880 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost<br />
und 29.149 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-West). Im Zwei-Jahresvergleich<br />
kann ein Rückgang von rund 18,3 Prozent<br />
(in absoluten Zahlen: 14.989) verzeichnet werden. Die<br />
Konkursstatistik beläuft sich <strong>2009</strong> in Summe auf 1.777<br />
Fälle (davon 224 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost, 148 im Bezirksgericht<br />
<strong>Graz</strong>-West und 1405 im Landesgericht für<br />
Zivilrechtssachen <strong>Graz</strong>). Im Vergleich zu 2007 handelt<br />
es sich bei den Konkursfällen um eine Zunahme von<br />
205,85% (in absoluten Zahlen: 1.196), d.h. die Fälle haben<br />
sich mehr als verdreifacht. 110 (Die angeführten Daten<br />
des OLG <strong>Graz</strong> beziehen sich nicht nur auf die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Graz</strong>. 111 )<br />
Probleme und Defizite<br />
In regelmäßigen Abständen entbrennen in <strong>Graz</strong> heiße<br />
Debatten über die Nutzung von öffentlichen Räumen,<br />
meist in menschenrechtlich abzulehnen<strong>der</strong> Verquickung<br />
mit <strong>der</strong> öffentlichen Diskriminierung von<br />
Personengruppen (z. B. um Hilfe bittende Menschen,<br />
Punks, Muslime, MigrantInnen). Dies wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong><br />
grundsatzpolitischen Auffassung, dass öffentliche Räume<br />
grundsätzlich allen BürgerInnen zur schonenden<br />
Nutzung zur Verfügung stehen und dass nicht einzelne<br />
– meist mächtige – Interessensgruppen an<strong>der</strong>e BürgerInnen<br />
von diesem Nutzungsrecht ausschließen dürfen.<br />
Generell sei festgestellt, dass bei <strong>der</strong> missbräuchlichen<br />
Nutzung öffentlicher Räume und kommunalen Eigentums<br />
konkretes Verhalten rechtlich zu ahnden ist und<br />
dass nicht Personengruppen kriminalisiert werden dürfen,<br />
wie dies lei<strong>der</strong> unentwegt passiert und medial oft<br />
unkritisch reproduziert wird. 112<br />
Gute Praxis<br />
Bürgerbeteiligungsforen wie z.B. im Univiertel <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
Zum Thema „Sicherheit im Univiertel“ konnten die Anliegen<br />
<strong>der</strong> Konfliktparteien in mo<strong>der</strong>iertem Rahmen zur<br />
Sprache gebracht werden. Dabei wurden die Interessen<br />
<strong>der</strong> AnrainerInnen nach einer ungestörten Nachtruhe,<br />
jene <strong>der</strong> Jugendlichen, die Lokale im Univiertel für ihr<br />
Amüsement nutzen, und die Geschäftsinteressen <strong>der</strong><br />
LokalbetreiberInnen besprochen. Wenn auch in diesem<br />
Fall keine Lösung erzielt wurde, so ist <strong>der</strong> Zugang, <strong>der</strong>artige<br />
Interessenskonflikte über mo<strong>der</strong>ierte Gesprächsrunden<br />
mit allen Beteiligten lösen zu wollen, eine gute<br />
Strategie. 113<br />
Empfehlungen<br />
- Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge die Überprüfung sämtlicher Formen<br />
von Video- und sonstiger High-Tech-Überwachung<br />
im öffentlichen Raum vornehmen bzw. veranlassen<br />
und die BürgerInnen auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Graz</strong> informieren, wo <strong>der</strong>artige Überwachungsformen<br />
installiert sind. 114<br />
109 Vgl. Bundespolizeidirektion <strong>Graz</strong>, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong> sowie Ziehen eigener Vergleiche auf Grundlage <strong>der</strong> Beiträge des BPD zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />
2007 und <strong>2009</strong>. – 110 Vgl. Oberlandesgericht <strong>Graz</strong>, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong> sowie Ziehen eigener Vergleiche auf Grundlage <strong>der</strong> Beiträge des OLG<br />
zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2007 und <strong>2009</strong>. – 111 Erläuterungen des OLG <strong>Graz</strong>: In <strong>Graz</strong> sind die angeführten 4 Gerichte (das Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost, das Bezirksgericht<br />
<strong>Graz</strong>-West, das Landesgericht für Strafsachen <strong>Graz</strong> und das Landesgericht für Zivilrechtssachen <strong>Graz</strong>) in erster Instanz tätig. Das BG <strong>Graz</strong>-Ost ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> östlich<br />
<strong>der</strong> Mur sowie für den politischen Bezirk <strong>Graz</strong>-Umgebung ohne den Gerichtssprengel Frohnleiten zuständig, das BG <strong>Graz</strong>-West nur für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> westlich <strong>der</strong> Mur. Das<br />
LG für Zivilrechtssachen und das LG für Strafsachen <strong>Graz</strong> sind Spezialgerichte nur für Zivil- bzw. Strafsachen; ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die ganze südliche<br />
Steiermark. – 112 ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 113 Vgl. ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag<br />
zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 114 ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.