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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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42 4.4 Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre, Recht auf Eigentum<br />

rund 5,2 Prozent gesunken. Die Aufklärungsrate in dieser<br />

Deliktgruppe liegt seit 2006 im Schnitt bei etwa 19<br />

Prozent. 109<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Exekutionsverfahren belief sich <strong>2009</strong> auf<br />

gesamt 67.029 (davon 37.880 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost<br />

und 29.149 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-West). Im Zwei-Jahresvergleich<br />

kann ein Rückgang von rund 18,3 Prozent<br />

(in absoluten Zahlen: 14.989) verzeichnet werden. Die<br />

Konkursstatistik beläuft sich <strong>2009</strong> in Summe auf 1.777<br />

Fälle (davon 224 im Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost, 148 im Bezirksgericht<br />

<strong>Graz</strong>-West und 1405 im Landesgericht für<br />

Zivilrechtssachen <strong>Graz</strong>). Im Vergleich zu 2007 handelt<br />

es sich bei den Konkursfällen um eine Zunahme von<br />

205,85% (in absoluten Zahlen: 1.196), d.h. die Fälle haben<br />

sich mehr als verdreifacht. 110 (Die angeführten Daten<br />

des OLG <strong>Graz</strong> beziehen sich nicht nur auf die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Graz</strong>. 111 )<br />

Probleme und Defizite<br />

In regelmäßigen Abständen entbrennen in <strong>Graz</strong> heiße<br />

Debatten über die Nutzung von öffentlichen Räumen,<br />

meist in menschenrechtlich abzulehnen<strong>der</strong> Verquickung<br />

mit <strong>der</strong> öffentlichen Diskriminierung von<br />

Personengruppen (z. B. um Hilfe bittende Menschen,<br />

Punks, Muslime, MigrantInnen). Dies wi<strong>der</strong>spricht <strong>der</strong><br />

grundsatzpolitischen Auffassung, dass öffentliche Räume<br />

grundsätzlich allen BürgerInnen zur schonenden<br />

Nutzung zur Verfügung stehen und dass nicht einzelne<br />

– meist mächtige – Interessensgruppen an<strong>der</strong>e BürgerInnen<br />

von diesem Nutzungsrecht ausschließen dürfen.<br />

Generell sei festgestellt, dass bei <strong>der</strong> missbräuchlichen<br />

Nutzung öffentlicher Räume und kommunalen Eigentums<br />

konkretes Verhalten rechtlich zu ahnden ist und<br />

dass nicht Personengruppen kriminalisiert werden dürfen,<br />

wie dies lei<strong>der</strong> unentwegt passiert und medial oft<br />

unkritisch reproduziert wird. 112<br />

Gute Praxis<br />

Bürgerbeteiligungsforen wie z.B. im Univiertel <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

Zum Thema „Sicherheit im Univiertel“ konnten die Anliegen<br />

<strong>der</strong> Konfliktparteien in mo<strong>der</strong>iertem Rahmen zur<br />

Sprache gebracht werden. Dabei wurden die Interessen<br />

<strong>der</strong> AnrainerInnen nach einer ungestörten Nachtruhe,<br />

jene <strong>der</strong> Jugendlichen, die Lokale im Univiertel für ihr<br />

Amüsement nutzen, und die Geschäftsinteressen <strong>der</strong><br />

LokalbetreiberInnen besprochen. Wenn auch in diesem<br />

Fall keine Lösung erzielt wurde, so ist <strong>der</strong> Zugang, <strong>der</strong>artige<br />

Interessenskonflikte über mo<strong>der</strong>ierte Gesprächsrunden<br />

mit allen Beteiligten lösen zu wollen, eine gute<br />

Strategie. 113<br />

Empfehlungen<br />

- Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge die Überprüfung sämtlicher Formen<br />

von Video- und sonstiger High-Tech-Überwachung<br />

im öffentlichen Raum vornehmen bzw. veranlassen<br />

und die BürgerInnen auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Graz</strong> informieren, wo <strong>der</strong>artige Überwachungsformen<br />

installiert sind. 114<br />

109 Vgl. Bundespolizeidirektion <strong>Graz</strong>, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong> sowie Ziehen eigener Vergleiche auf Grundlage <strong>der</strong> Beiträge des BPD zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

2007 und <strong>2009</strong>. – 110 Vgl. Oberlandesgericht <strong>Graz</strong>, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong> sowie Ziehen eigener Vergleiche auf Grundlage <strong>der</strong> Beiträge des OLG<br />

zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> 2007 und <strong>2009</strong>. – 111 Erläuterungen des OLG <strong>Graz</strong>: In <strong>Graz</strong> sind die angeführten 4 Gerichte (das Bezirksgericht <strong>Graz</strong>-Ost, das Bezirksgericht<br />

<strong>Graz</strong>-West, das Landesgericht für Strafsachen <strong>Graz</strong> und das Landesgericht für Zivilrechtssachen <strong>Graz</strong>) in erster Instanz tätig. Das BG <strong>Graz</strong>-Ost ist für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> östlich<br />

<strong>der</strong> Mur sowie für den politischen Bezirk <strong>Graz</strong>-Umgebung ohne den Gerichtssprengel Frohnleiten zuständig, das BG <strong>Graz</strong>-West nur für die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> westlich <strong>der</strong> Mur. Das<br />

LG für Zivilrechtssachen und das LG für Strafsachen <strong>Graz</strong> sind Spezialgerichte nur für Zivil- bzw. Strafsachen; ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die ganze südliche<br />

Steiermark. – 112 ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 113 Vgl. ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag<br />

zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 114 ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.

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