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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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4.9 Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, Partizipationsrechte<br />

Eine Analyse sämtlicher Artikel <strong>der</strong> Kleinen Zeitung<br />

aus dem Jahr 2008 ergab, dass insgesamt in weniger<br />

als einem Drittel eine positive Berichterstattung über<br />

AfrikanerInnen erfolgte.<br />

4.9 Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit<br />

(Artikel 20 AEMR), Partizipationsrechte (Artikel 21<br />

AEMR)<br />

Artikel 20 AEMR<br />

(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.<br />

(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.<br />

Artikel 21 AEMR<br />

(1) Je<strong>der</strong> hat das Recht, an <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar o<strong>der</strong> durch<br />

frei gewählte Vertreter mitzuwirken.<br />

(2) Je<strong>der</strong> hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.<br />

(3) <strong>Der</strong> Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität <strong>der</strong> öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige,<br />

unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe o<strong>der</strong> in einem gleichwertigen<br />

freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.<br />

4.9.1 Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit<br />

Daten und Fakten<br />

Die Bundespolizeidirektion <strong>Graz</strong> berichtet 214 Versammlungen,<br />

2 Auflösungen und 6 Untersagungen für das Jahr<br />

2008. Im Jahr <strong>2009</strong> fanden 192 Versammlungen statt,<br />

eine wurde aufgelöst und 5 untersagt. Die Anzahl <strong>der</strong><br />

Vereinsgründungen belief sich im Jahr 2008 auf 240, jene<br />

<strong>der</strong> Auflösungen auf 74, davon 32 behördlich. Im Jahr<br />

<strong>2009</strong> gab es 242 Vereinsgründungen, die Anzahl <strong>der</strong> Auflösungen<br />

betrug 55, davon 17 behördliche Auflösungen.<br />

Insgesamt betrug <strong>der</strong> Vereinsstand im Jahr 2008 3.655<br />

Vereine, im Jahr <strong>2009</strong> stieg die Zahl auf 3.738.<br />

Probleme und Defizite<br />

Die Bundespolizeidirektion <strong>Graz</strong> berichtet, dass die Versammlungsauflösungen<br />

bei unangemeldeten Demons-<br />

51<br />

trationen „linksgerichteter Bewegungen“ stattgefunden<br />

haben, wobei das gelindeste Mittel eingesetzt<br />

wurde. Die gegenständlichen Fälle wurden im Menschenrechtsbeirat<br />

158 eingehend behandelt und führten<br />

zu nachstehen<strong>der</strong> Empfehlung.<br />

Empfehlungen<br />

- <strong>Der</strong> Menschenrechtsbeirat empfiehlt, insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

Demonstrationen und Kundgebungen politischen Inhalts<br />

die Menschenrechtskommission rechtzeitig zu informieren.<br />

Die Sicherheitsdirektion wird ersucht, bei <strong>der</strong>artigen<br />

Anlässen auch VertreterInnen des Menschenrechtsbeirates<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> zur Beobachtung einzuladen. 159<br />

158 Sitzung des Menschenrechtsbeirates vom 17. Juni 2010. – 159 <strong>Der</strong> diesbezügliche Vorschlag von SD Klamminger wird vom Menschenrechtsbeirat begrüßt.

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