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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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106<br />

c) Beseitigung je<strong>der</strong> Art stereotyper Rollenauffassung<br />

von Mann und Frau auf allen Erziehungsebenen und<br />

in allen Unterrichtsformen durch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Koedukation<br />

und sonstiger Erziehungsformen, die zur Erreichung<br />

dieses Zieles beitragen, insbeson<strong>der</strong>e auch<br />

durch Überarbeitung von Lehrbüchern und Lehrplänen<br />

und durch Anpassung <strong>der</strong> Lehrmethoden;<br />

d) (…)<br />

e) gleiche Möglichkeiten des Zugangs zu Fortbildungsprogrammen,<br />

darunter Programmen für erwachsene<br />

Analphabeten und zur funktionellen Alphabetisierung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zur möglichst baldigen Verringerung jedes<br />

Bildungsgefälles zwischen Mann und Frau;<br />

f) (…)<br />

g) (…)<br />

h) (…)<br />

Ad 10 a)<br />

<strong>Der</strong>zeit sind in diesem Bereich nur kleine Ansätze dazu<br />

umgesetzt. Es gibt noch immer eine starke Geschlechtersegregation<br />

in bestimmten Schultypen und Ausbildungen<br />

(z.B. HTL, BAKIP). Trotz <strong>der</strong> formal gleichen Zugangsbedingungen<br />

wirken hier Stereotype nach wie vor<br />

sehr stark. Das Bewusstsein für die geschlechtsspezifischen<br />

Barrieren ist zu wenig ausgeprägt, und es fehlt<br />

an Wissen, wie unterschiedliche Diversitätskategorien<br />

in Kombination wirken (z.B. bei Mädchen mit Migrationshintergrund).<br />

Mängel bestehen in <strong>der</strong> kaum eingesetzten<br />

gen<strong>der</strong>sensiblen Pädagogik auf allen Ebenen in<br />

<strong>der</strong> Aus- und Weiterbildung. Vernachlässigt ist die Berufsorientierung<br />

an Schulen, und die Positionierung von<br />

lebensbegleitendem Lernen im Alltag aller Menschen<br />

ist mangelhaft.<br />

Evident ist, dass <strong>der</strong> Zugang von Migrantinnen zu<br />

den Fortbildungsangeboten sehr schwierig ist. Die Erfahrung<br />

zeigt, dass „Frau sein“ und „Migrantin sein“<br />

die Schwierigkeiten aus diskriminierenden und rassistischen<br />

Gründen potenziert. Faktum ist, dass bei Berufsausbildungen<br />

Migrantinnen kaum die Möglichkeit<br />

haben, die Auswahlverfahren zu bestehen. Dies ist<br />

meist nicht auf mangelnde Sprachkenntnisse zurückzuführen,<br />

son<strong>der</strong>n darauf, wie ein Auswahlverfahren gestaltet<br />

ist. Rückfragen bei den betreffenden Institutionen<br />

nennen jedoch fast immer Sprachkenntnisse als<br />

Ausschließungsgrund, hier fehlt es u.a. an <strong>der</strong> Bereitschaft,<br />

alternative Auswahlverfahren zu konzipieren. Die<br />

Frage ist: Welche Maßnahmen setzen die anbietenden<br />

Institutionen, damit Personen dieser Gruppe erfolgreich<br />

an den Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen können?<br />

Wird überhaupt versucht, diese anzusprechen? Gibt es<br />

Geld, Zeit, entsprechende Möglichkeiten, um (Unter-<br />

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

richts-)Materialien zu entwickeln? Unser Ausbildungssystem<br />

fokussiert bekanntlich sehr stark auf schriftliche<br />

Texte und entsprechend sich daraus ableitende Lehr-<br />

und Lernformen. Das bedeutet für nicht alphabetisierte<br />

Menschen einen zwangsläufigen Ausschließungsgrund.<br />

Bei den vorbereitenden Maßnahmen stellt sich einmal<br />

mehr die Frage <strong>der</strong> Zuständigkeit. AMS-Maßnahmen<br />

obliegen den entsprechenden Rahmenbedingungen<br />

(z.B. eher kürzere Verweildauer), an<strong>der</strong>e (Gemeinden/<br />

Land/Bund) finanzieren wie<strong>der</strong>um nicht.<br />

Im Magistrat <strong>Graz</strong> ist Artikel 10a) durch das Landesgleichbehandlungsgesetz<br />

<strong>der</strong> Steiermark geregelt und<br />

sollte somit gewährleistet sein. Für den Magistrat gibt<br />

es zudem Objektivierungsrichtlinien und das Dienstrecht.<br />

Problematisch können die Anerkennung von im<br />

Ausland erworbenen Maturaabschlüssen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> neuen<br />

Masterstudien, die nicht als A-wertige Ausbildungen<br />

anerkannt wurden und werden, sein, was sich auf die jeweiligen<br />

Einstufungen im Gehaltsschema auswirkt.<br />

Vordringliche Maßnahmen Artikel 10a)<br />

- För<strong>der</strong>ung von Basisbildung und zielgruppengerechter<br />

Bildungsarbeit<br />

- Erweiterung und finanzielle Absicherung <strong>der</strong> Deutschkurse<br />

für Migrantinnen<br />

- Entsprechende, <strong>der</strong> Lebensrealität von Migrantinnen<br />

angepasste Kriterien, sobald Fortbildungsprogramme<br />

angeboten werden<br />

- Als Querschnittmaßnahme für „Weiterbildung und Arbeitsmarkt“:<br />

Schaffung eines Amtes für Weiterbildung<br />

und Arbeitsmarkt, damit das Thema nachhaltig betreut<br />

werden kann, Strategien entwickelt werden, die politikübergreifende<br />

Aktivitäten ermöglichen, Schnittstellen<br />

zwischen Schule, Universität, Wirtschaft und Weiterbildung<br />

betreuen etc.<br />

- Berufliche Orientierung als Querschnittaufgabe betrachten:<br />

aktivere Öffnung von Industrie, Gewerbebetrieben<br />

und <strong>Graz</strong>er Wirtschaftsbetrieben für Schulen in Form<br />

von Exkursionen, Praktika, Fachgespräche mit Role Models<br />

aus <strong>der</strong> Wirtschaft für nichttraditionelle Berufe<br />

- Lebensbegleitendes Lernen in den Alltag integrieren:<br />

Weiterbildung für jene för<strong>der</strong>n, die bisher kaum Zugang<br />

zu Weiterbildungsmöglichkeiten hatten; Anreize<br />

schaffen, damit Frauen Weiterbildung nutzen können<br />

(z.B. Weiterbildungsscheck für Frauen mit geringem<br />

Ausbildungsniveau, geringen finanziellen Mitteln, in<br />

prekären Arbeitsverhältnissen, in Karenz, in <strong>der</strong> nachberuflichen<br />

Phase etc.)<br />

Ad 10 c)<br />

In den städtischen Kin<strong>der</strong>bildungs- und -betreuungseinrichtungen<br />

418 rückt die geschlechtersensible Pädago-<br />

418 <strong>Der</strong> Begriff Kin<strong>der</strong>bildung und -betreuung erweitert die o .a. Begriffe „Erziehungsebenen“ und „Unterrichtsformen“ insofern, als die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> den Kin<strong>der</strong>n Bildung<br />

und Betreuung bietet – und das ist we<strong>der</strong> Unterricht noch Erziehung.

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