Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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14<br />
terstützungsmaßnahmen zu <strong>der</strong>en Bewältigung zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
<strong>Der</strong> Themenbereich Gewalt stellt eine <strong>der</strong> wenigen<br />
Ausnahmen dar, in dem Männer/Buben/männliche Jugendliche<br />
dezidiert erwähnt werden (vgl. S 38 f).<br />
Studien belegen, dass Menschen männlichen Geschlechts<br />
häufiger als Frauen vor allem körperliche Gewalt<br />
ausüben, doch gerade am Beispiel Gewalt zeigt<br />
sich eine Vielschichtigkeit von Problemlagen, die einerseits<br />
die Notwendigkeit einer differenzierten und multifaktoriellen<br />
Analyse einfor<strong>der</strong>t, an<strong>der</strong>erseits auch die<br />
Herausfor<strong>der</strong>ung, bedarfs- und geschlechtergerechte<br />
Maßnahmen zur Überwindung/Vermeidung <strong>der</strong> Konfliktsituationen<br />
zur Verfügung zu stellen. <strong>Der</strong> Bedarf an<br />
Unterstützungsangeboten im Krisenfall ist unbestritten,<br />
und <strong>Graz</strong> bietet einige, wenn auch nicht im Hinblick auf<br />
die Betroffenheit ausreichende Unterstützungsmaßnahmen.<br />
Längerfristig erscheint es jedoch nicht ausreichend,<br />
nur Opfer zu begleiten o<strong>der</strong> individuell mit Tätern/<br />
Täterinnen zu arbeiten. Gewaltdelikte von männlichen<br />
Jugendlichen sind insgesamt gering, in Kombination mit<br />
Migrationshintergrund (als Opfer und als Täter) bedarf es<br />
jedoch nicht nur einer individuellen Begleitung, son<strong>der</strong>n<br />
auch u.a. einer systematischen Integrationsarbeit auf<br />
kommunaler Ebene. Grundsätzliche Gewaltdynamiken<br />
durch konstruktive Konfliktbewältigungsmuster zu ersetzen,<br />
braucht eine langfristige umfassende Präventionsarbeit<br />
auf mehreren Ebenen.<br />
Das zweite Schwerpunktthema dieses Berichts, „Kin<strong>der</strong>rechte<br />
in <strong>Graz</strong>“, auf Basis <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtekonvention<br />
for<strong>der</strong>t ebenfalls eine permanente politische Aufmerksamkeit<br />
und Verantwortung in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
gegenüber Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ein<br />
(vgl. 82 ff). In diesem Beitrag wird <strong>der</strong> Fokus vorwiegend<br />
auf die grundsätzlich erhöhte Vulnerabilität von Kin<strong>der</strong>n<br />
und Jugendlichen und dem gebotenen Schutz sowie die<br />
sich daraus ergebenden Unterstützungs- und För<strong>der</strong>maßnahmen<br />
gelegt. Innerhalb <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Jugendlichen<br />
ist ebenfalls eine unterschiedliche geschlechterbezogene<br />
Betroffenheit als Opfer o<strong>der</strong> TäterInnen im<br />
Zusammenhang mit Gewalt festzustellen: Mädchen<br />
sind häufiger Opfer sexueller Gewalt, körperliche Gewalt<br />
ist ein Thema <strong>der</strong> männlichen Jugendlichen, wenn<br />
auch in geringem Ausmaß (vgl. S 21, 36, 38, 89 f).<br />
Am Beispiel Berufsausbildungen von Jugendlichen wird<br />
die grundsätzliche Problematik einer geringen Chancengleichheit<br />
am Arbeitsmarkt aufgezeigt, die nach wie vor<br />
geschlechtertypische Berufswahl legt jedoch zusätzlich<br />
noch die Basis für spätere Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />
als erwachsene Frauen o<strong>der</strong> Männer fest<br />
(vgl. S 61 f, 86).<br />
Steirische Jugendliche sind persönlich optimistisch und<br />
gleichzeitig besorgt um die Missachtung <strong>der</strong> Menschenrechte.<br />
Sie bewerten die Entwicklung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
negativ (vgl. S 82.). <strong>Graz</strong>, als Menschenrechtsstadt,<br />
sollte ihnen als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft positivere<br />
Zukunftsaussichten vermitteln, indem sie Frauen und<br />
Männern in all ihrer Vielfalt zunehmend diskriminierungsfreie<br />
Lebensbedingungen ermöglicht.<br />
1.5 Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten und politische<br />
Verantwortlichkeit – <strong>der</strong> Anwendungsbereich des<br />
Berichts<br />
<strong>Der</strong> Bericht orientiert sich an den Ereignissen, Aktivitäten<br />
und Bedingungen, die Menschen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> betreffen, um eine „Lage <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>“ beschreiben zu können. Damit sind<br />
auch Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden. Erstens<br />
sind damit auch Bereiche angesprochen, die nicht in die<br />
Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> fallen, son<strong>der</strong>n in den Kompetenzen<br />
des Landes Steiermark o<strong>der</strong> des Bundes angesiedelt<br />
sind (zB Krankenanstalten, Asylverfahren und<br />
Schubhaft, Arbeitsmarkt, Rechtsprechung etc.). Zwei-<br />
1.5 Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten und politische Verantwortlichkeit<br />
tens konnte die Datenlage in einigen Bereichen nicht<br />
auf <strong>Graz</strong>-<strong>Stadt</strong> abgegrenzt werden.<br />
<strong>Der</strong> Bericht orientiert sich gemäß Auffassung des Menschenrechtsbeirates<br />
nicht nach <strong>der</strong> verwaltungsrechtlichen,<br />
son<strong>der</strong>n nach <strong>der</strong> örtlichen Zuständigkeit und<br />
<strong>der</strong> politisch-moralischen Verantwortung <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt<br />
<strong>Graz</strong>. <strong>Der</strong> Bericht appelliert an die politische<br />
Verantwortung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> als Gesamtheit von Regierung,<br />
Gemein<strong>der</strong>at, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Daher<br />
wird bei den Feststellungen und Empfehlungen nicht