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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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14<br />

terstützungsmaßnahmen zu <strong>der</strong>en Bewältigung zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

<strong>Der</strong> Themenbereich Gewalt stellt eine <strong>der</strong> wenigen<br />

Ausnahmen dar, in dem Männer/Buben/männliche Jugendliche<br />

dezidiert erwähnt werden (vgl. S 38 f).<br />

Studien belegen, dass Menschen männlichen Geschlechts<br />

häufiger als Frauen vor allem körperliche Gewalt<br />

ausüben, doch gerade am Beispiel Gewalt zeigt<br />

sich eine Vielschichtigkeit von Problemlagen, die einerseits<br />

die Notwendigkeit einer differenzierten und multifaktoriellen<br />

Analyse einfor<strong>der</strong>t, an<strong>der</strong>erseits auch die<br />

Herausfor<strong>der</strong>ung, bedarfs- und geschlechtergerechte<br />

Maßnahmen zur Überwindung/Vermeidung <strong>der</strong> Konfliktsituationen<br />

zur Verfügung zu stellen. <strong>Der</strong> Bedarf an<br />

Unterstützungsangeboten im Krisenfall ist unbestritten,<br />

und <strong>Graz</strong> bietet einige, wenn auch nicht im Hinblick auf<br />

die Betroffenheit ausreichende Unterstützungsmaßnahmen.<br />

Längerfristig erscheint es jedoch nicht ausreichend,<br />

nur Opfer zu begleiten o<strong>der</strong> individuell mit Tätern/<br />

Täterinnen zu arbeiten. Gewaltdelikte von männlichen<br />

Jugendlichen sind insgesamt gering, in Kombination mit<br />

Migrationshintergrund (als Opfer und als Täter) bedarf es<br />

jedoch nicht nur einer individuellen Begleitung, son<strong>der</strong>n<br />

auch u.a. einer systematischen Integrationsarbeit auf<br />

kommunaler Ebene. Grundsätzliche Gewaltdynamiken<br />

durch konstruktive Konfliktbewältigungsmuster zu ersetzen,<br />

braucht eine langfristige umfassende Präventionsarbeit<br />

auf mehreren Ebenen.<br />

Das zweite Schwerpunktthema dieses Berichts, „Kin<strong>der</strong>rechte<br />

in <strong>Graz</strong>“, auf Basis <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtekonvention<br />

for<strong>der</strong>t ebenfalls eine permanente politische Aufmerksamkeit<br />

und Verantwortung in <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

gegenüber Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen ein<br />

(vgl. 82 ff). In diesem Beitrag wird <strong>der</strong> Fokus vorwiegend<br />

auf die grundsätzlich erhöhte Vulnerabilität von Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen und dem gebotenen Schutz sowie die<br />

sich daraus ergebenden Unterstützungs- und För<strong>der</strong>maßnahmen<br />

gelegt. Innerhalb <strong>der</strong> Gruppe <strong>der</strong> Jugendlichen<br />

ist ebenfalls eine unterschiedliche geschlechterbezogene<br />

Betroffenheit als Opfer o<strong>der</strong> TäterInnen im<br />

Zusammenhang mit Gewalt festzustellen: Mädchen<br />

sind häufiger Opfer sexueller Gewalt, körperliche Gewalt<br />

ist ein Thema <strong>der</strong> männlichen Jugendlichen, wenn<br />

auch in geringem Ausmaß (vgl. S 21, 36, 38, 89 f).<br />

Am Beispiel Berufsausbildungen von Jugendlichen wird<br />

die grundsätzliche Problematik einer geringen Chancengleichheit<br />

am Arbeitsmarkt aufgezeigt, die nach wie vor<br />

geschlechtertypische Berufswahl legt jedoch zusätzlich<br />

noch die Basis für spätere Arbeits- und Einkommensbedingungen<br />

als erwachsene Frauen o<strong>der</strong> Männer fest<br />

(vgl. S 61 f, 86).<br />

Steirische Jugendliche sind persönlich optimistisch und<br />

gleichzeitig besorgt um die Missachtung <strong>der</strong> Menschenrechte.<br />

Sie bewerten die Entwicklung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

negativ (vgl. S 82.). <strong>Graz</strong>, als Menschenrechtsstadt,<br />

sollte ihnen als Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft positivere<br />

Zukunftsaussichten vermitteln, indem sie Frauen und<br />

Männern in all ihrer Vielfalt zunehmend diskriminierungsfreie<br />

Lebensbedingungen ermöglicht.<br />

1.5 Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten und politische<br />

Verantwortlichkeit – <strong>der</strong> Anwendungsbereich des<br />

Berichts<br />

<strong>Der</strong> Bericht orientiert sich an den Ereignissen, Aktivitäten<br />

und Bedingungen, die Menschen im <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> betreffen, um eine „Lage <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>“ beschreiben zu können. Damit sind<br />

auch Abgrenzungsschwierigkeiten verbunden. Erstens<br />

sind damit auch Bereiche angesprochen, die nicht in die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> fallen, son<strong>der</strong>n in den Kompetenzen<br />

des Landes Steiermark o<strong>der</strong> des Bundes angesiedelt<br />

sind (zB Krankenanstalten, Asylverfahren und<br />

Schubhaft, Arbeitsmarkt, Rechtsprechung etc.). Zwei-<br />

1.5 Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten und politische Verantwortlichkeit<br />

tens konnte die Datenlage in einigen Bereichen nicht<br />

auf <strong>Graz</strong>-<strong>Stadt</strong> abgegrenzt werden.<br />

<strong>Der</strong> Bericht orientiert sich gemäß Auffassung des Menschenrechtsbeirates<br />

nicht nach <strong>der</strong> verwaltungsrechtlichen,<br />

son<strong>der</strong>n nach <strong>der</strong> örtlichen Zuständigkeit und<br />

<strong>der</strong> politisch-moralischen Verantwortung <strong>der</strong> Menschenrechtsstadt<br />

<strong>Graz</strong>. <strong>Der</strong> Bericht appelliert an die politische<br />

Verantwortung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> als Gesamtheit von Regierung,<br />

Gemein<strong>der</strong>at, Verwaltung und Zivilgesellschaft. Daher<br />

wird bei den Feststellungen und Empfehlungen nicht

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