24.08.2013 Aufrufe

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

7.2.1 Einleitung 414<br />

Die CEDAW ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument<br />

für Frauen.<br />

1982 hat Österreich als eines <strong>der</strong> ersten Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Welt<br />

die „Konvention <strong>der</strong> Vereinten Nationen zur Beseitigung<br />

je<strong>der</strong> Form von Diskriminierung <strong>der</strong> Frauen“ (Convention<br />

on the Elimination of All Forms of Discrimination<br />

against Women, CEDAW) ratifiziert. Diese Konvention<br />

zählt zu den wichtigsten internationalen rechtlichen<br />

Grundlagen zur Durchsetzung <strong>der</strong> Rechte von Frauen,<br />

da sich die Vertragsstaaten verbindlich zur Umsetzung<br />

verpflichten.<br />

CEDAW wurde als Basis für den Schwerpunkt „Frauen“<br />

dieses <strong>Menschenrechtsbericht</strong>s nicht nur auf Grund<br />

ihres Status als „Magna Charta <strong>der</strong> Frauenrechte“ ausgewählt,<br />

son<strong>der</strong>n auch um mehr Bewusstsein für notwendige<br />

politische Maßnahmen zu <strong>der</strong>en Erreichung<br />

zu erlangen. Denn „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Menschenrechte“ muss<br />

selbstredend „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Frauenrechte“ bedeuten.<br />

Artikel 1<br />

In dieser Konvention bezeichnet <strong>der</strong> Ausdruck „Diskriminierung<br />

<strong>der</strong> Frau“ jede auf Grund des Geschlechts vorgenommene<br />

Unterscheidung, Ausschließung o<strong>der</strong> Beschränkung,<br />

die zum Ziel o<strong>der</strong> zur Folge hat, dass die<br />

von <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gleichberechtigung von Mann<br />

und Frau ausgehende Anerkennung, Inanspruchnahme<br />

o<strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />

<strong>der</strong> Frau – gleich, welchen Familienstands – auf<br />

politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem,<br />

staatsbürgerlichem o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em Gebiet beeinträchtigt<br />

o<strong>der</strong> vereitelt wird.<br />

CEDAW ist umfassend, da sie Maßnahmen und Grundsätze<br />

für die Gleichberechtigung in allen Regionen, auf<br />

allen Ebenen (national, international, privat, öffentlich)<br />

und in allen Bereichen (Politik, Wirtschaft, Sozialwesen,<br />

Kultur, Ehe und Familie, Arbeit, Bildung und Ausbildung,<br />

Gesundheit, Schutz vor Gewalt, im politischen und öffentlichen<br />

Leben) festlegt und bürgerliche, politische,<br />

soziale und kulturelle Menschenrechte von Frauen umfasst.<br />

CEDAW geht über herkömmliche Gleichheitsverbürgungen<br />

hinaus, da vorübergehende Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />

(„positive discrimination“) zur Herstellung von<br />

Defacto-Gleichstellung gesetzt werden dürfen. CEDAW<br />

stellt die Rechte von Frauen detailliert in den Rahmen<br />

101<br />

zweier Vorschriften: des Diskriminierungsverbots von<br />

Frauen auf <strong>der</strong> Grundlage ihres Geschlechts und Familienstands<br />

sowie des Gleichberechtigungs-, Gleichbehandlungs-<br />

und Gleichstellungsgebots mit Männern.<br />

Die wichtigsten Elemente <strong>der</strong> Rahmenartikel <strong>der</strong> Konvention<br />

sind:<br />

- Die Definition von Diskriminierung: CEDAW definiert und<br />

verbietet sowohl die direkte als auch die indirekte Diskriminierung<br />

von Frauen auf <strong>der</strong> Grundlage ihres biologischen<br />

Geschlechts (sex) und <strong>der</strong> ihnen zugeschriebenen Rollen<br />

(gen<strong>der</strong>) einschließlich ihres Familienstands. Die Konvention<br />

verweist indirekt auch auf die Tatsache von Mehrfachdiskriminierungen,<br />

die Frauen erfahren können.<br />

- Die Definition des Gleichheitsbegriffs: CEDAW definiert<br />

Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und<br />

Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht nur im<br />

formalen Sinn, son<strong>der</strong>n auch im materialen Sinn, d.h.<br />

Frauen müssen in <strong>der</strong> Ausübung und Nutznießung ihrer<br />

Menschenrechte tatsächlich mit Männern gleichberechtigt<br />

sein, gleich behandelt werden und gleiche<br />

Chancen haben, in <strong>der</strong>en Rahmen dann auch gleiche<br />

Ergebnisse erzielt werden.<br />

- Die Befürwortung von Son<strong>der</strong>maßnahmen: Die Konvention<br />

erlaubt dem Vertragsstaat und seinen unmittelbaren<br />

Vertretungsorganen sowie an<strong>der</strong>en Akteuren<br />

und Akteurinnen, Frauen auch an<strong>der</strong>s als Männer zu<br />

behandeln, um sie in die Inanspruchnahme <strong>der</strong> materialen<br />

Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und<br />

Gleichstellung zu bringen.<br />

- <strong>Der</strong> Bezug auf alle Formen von Diskriminierung in allen<br />

Lebensbereichen: CEDAW deckt alle Lebensbereiche<br />

von Frauen ab und damit auch jene, die in <strong>der</strong> Familie<br />

stattfinden.<br />

7.2.2 Methode<br />

Anhand <strong>der</strong> CEDAW wurde die Lage von Frauen in <strong>Graz</strong><br />

überprüft. Die Konvention besteht aus einer Präambel<br />

und insgesamt 30 (inhaltlichen und verfahrensorientierten)<br />

Artikeln. Für diesen Beitrag wurden die inhaltlichen<br />

Artikel herangezogen. Sie enthalten die entsprechenden<br />

Verpflichtungen <strong>der</strong> Staaten hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Erfüllung des Diskriminierungsverbots und des Gleichstellungsgebots,<br />

sowohl allgemein als auch für einzelne<br />

Lebensbereiche von Frauen. Diese Artikel wurden<br />

verschiedenen Akteurinnen (NGOs, Interessensvertre-<br />

414 Bundeskanzleramt – Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst [Hsg.]: „Was ist CEDAW? Die UN-Konvention zur Beseitigung je<strong>der</strong> Form von Diskriminierung<br />

<strong>der</strong> Frau. Menschenrechte von Frauen und was sie bedeuten“, Wien 2007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!