Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />
7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />
7.2.1 Einleitung 414<br />
Die CEDAW ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrument<br />
für Frauen.<br />
1982 hat Österreich als eines <strong>der</strong> ersten Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Welt<br />
die „Konvention <strong>der</strong> Vereinten Nationen zur Beseitigung<br />
je<strong>der</strong> Form von Diskriminierung <strong>der</strong> Frauen“ (Convention<br />
on the Elimination of All Forms of Discrimination<br />
against Women, CEDAW) ratifiziert. Diese Konvention<br />
zählt zu den wichtigsten internationalen rechtlichen<br />
Grundlagen zur Durchsetzung <strong>der</strong> Rechte von Frauen,<br />
da sich die Vertragsstaaten verbindlich zur Umsetzung<br />
verpflichten.<br />
CEDAW wurde als Basis für den Schwerpunkt „Frauen“<br />
dieses <strong>Menschenrechtsbericht</strong>s nicht nur auf Grund<br />
ihres Status als „Magna Charta <strong>der</strong> Frauenrechte“ ausgewählt,<br />
son<strong>der</strong>n auch um mehr Bewusstsein für notwendige<br />
politische Maßnahmen zu <strong>der</strong>en Erreichung<br />
zu erlangen. Denn „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Menschenrechte“ muss<br />
selbstredend „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Frauenrechte“ bedeuten.<br />
Artikel 1<br />
In dieser Konvention bezeichnet <strong>der</strong> Ausdruck „Diskriminierung<br />
<strong>der</strong> Frau“ jede auf Grund des Geschlechts vorgenommene<br />
Unterscheidung, Ausschließung o<strong>der</strong> Beschränkung,<br />
die zum Ziel o<strong>der</strong> zur Folge hat, dass die<br />
von <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Gleichberechtigung von Mann<br />
und Frau ausgehende Anerkennung, Inanspruchnahme<br />
o<strong>der</strong> Ausübung <strong>der</strong> Menschenrechte und Grundfreiheiten<br />
<strong>der</strong> Frau – gleich, welchen Familienstands – auf<br />
politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem,<br />
staatsbürgerlichem o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>em Gebiet beeinträchtigt<br />
o<strong>der</strong> vereitelt wird.<br />
CEDAW ist umfassend, da sie Maßnahmen und Grundsätze<br />
für die Gleichberechtigung in allen Regionen, auf<br />
allen Ebenen (national, international, privat, öffentlich)<br />
und in allen Bereichen (Politik, Wirtschaft, Sozialwesen,<br />
Kultur, Ehe und Familie, Arbeit, Bildung und Ausbildung,<br />
Gesundheit, Schutz vor Gewalt, im politischen und öffentlichen<br />
Leben) festlegt und bürgerliche, politische,<br />
soziale und kulturelle Menschenrechte von Frauen umfasst.<br />
CEDAW geht über herkömmliche Gleichheitsverbürgungen<br />
hinaus, da vorübergehende Son<strong>der</strong>maßnahmen<br />
(„positive discrimination“) zur Herstellung von<br />
Defacto-Gleichstellung gesetzt werden dürfen. CEDAW<br />
stellt die Rechte von Frauen detailliert in den Rahmen<br />
101<br />
zweier Vorschriften: des Diskriminierungsverbots von<br />
Frauen auf <strong>der</strong> Grundlage ihres Geschlechts und Familienstands<br />
sowie des Gleichberechtigungs-, Gleichbehandlungs-<br />
und Gleichstellungsgebots mit Männern.<br />
Die wichtigsten Elemente <strong>der</strong> Rahmenartikel <strong>der</strong> Konvention<br />
sind:<br />
- Die Definition von Diskriminierung: CEDAW definiert und<br />
verbietet sowohl die direkte als auch die indirekte Diskriminierung<br />
von Frauen auf <strong>der</strong> Grundlage ihres biologischen<br />
Geschlechts (sex) und <strong>der</strong> ihnen zugeschriebenen Rollen<br />
(gen<strong>der</strong>) einschließlich ihres Familienstands. Die Konvention<br />
verweist indirekt auch auf die Tatsache von Mehrfachdiskriminierungen,<br />
die Frauen erfahren können.<br />
- Die Definition des Gleichheitsbegriffs: CEDAW definiert<br />
Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und<br />
Gleichstellung von Frauen mit Männern nicht nur im<br />
formalen Sinn, son<strong>der</strong>n auch im materialen Sinn, d.h.<br />
Frauen müssen in <strong>der</strong> Ausübung und Nutznießung ihrer<br />
Menschenrechte tatsächlich mit Männern gleichberechtigt<br />
sein, gleich behandelt werden und gleiche<br />
Chancen haben, in <strong>der</strong>en Rahmen dann auch gleiche<br />
Ergebnisse erzielt werden.<br />
- Die Befürwortung von Son<strong>der</strong>maßnahmen: Die Konvention<br />
erlaubt dem Vertragsstaat und seinen unmittelbaren<br />
Vertretungsorganen sowie an<strong>der</strong>en Akteuren<br />
und Akteurinnen, Frauen auch an<strong>der</strong>s als Männer zu<br />
behandeln, um sie in die Inanspruchnahme <strong>der</strong> materialen<br />
Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und<br />
Gleichstellung zu bringen.<br />
- <strong>Der</strong> Bezug auf alle Formen von Diskriminierung in allen<br />
Lebensbereichen: CEDAW deckt alle Lebensbereiche<br />
von Frauen ab und damit auch jene, die in <strong>der</strong> Familie<br />
stattfinden.<br />
7.2.2 Methode<br />
Anhand <strong>der</strong> CEDAW wurde die Lage von Frauen in <strong>Graz</strong><br />
überprüft. Die Konvention besteht aus einer Präambel<br />
und insgesamt 30 (inhaltlichen und verfahrensorientierten)<br />
Artikeln. Für diesen Beitrag wurden die inhaltlichen<br />
Artikel herangezogen. Sie enthalten die entsprechenden<br />
Verpflichtungen <strong>der</strong> Staaten hinsichtlich <strong>der</strong><br />
Erfüllung des Diskriminierungsverbots und des Gleichstellungsgebots,<br />
sowohl allgemein als auch für einzelne<br />
Lebensbereiche von Frauen. Diese Artikel wurden<br />
verschiedenen Akteurinnen (NGOs, Interessensvertre-<br />
414 Bundeskanzleramt – Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst [Hsg.]: „Was ist CEDAW? Die UN-Konvention zur Beseitigung je<strong>der</strong> Form von Diskriminierung<br />
<strong>der</strong> Frau. Menschenrechte von Frauen und was sie bedeuten“, Wien 2007