Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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8.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, 8.2 Evaluierung <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en Empfehlungen<br />
8.1 Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />
Mit GZ Präs. K 224/2000-1 wurde am 8. 2. 2001 vom<br />
Gemein<strong>der</strong>at die Menschenrechtserklärung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Graz</strong> beschlossen. Damit sind folgende Verpflichtungen<br />
verbunden:<br />
1. Möglichst viele öffentliche und private Einrichtungen<br />
einer <strong>Stadt</strong> sollen sich von den international anerkannten<br />
Menschenrechten leiten lassen und diese<br />
in die Praxis umzusetzen versuchen. Zu diesem<br />
Zweck sind alle Bereiche zu erheben, in denen Menschenrechte<br />
tatsächlich o<strong>der</strong> potenziell eine beson<strong>der</strong>e<br />
Rolle spielen.<br />
2. Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> sind an den Menschenrechten<br />
auszurichten, sofern ein Bezug herzustellen ist.<br />
3. Möglichst viele Verantwortungsträgerlnnen, BürgerInnen,<br />
BewohnerInnen, StudentInnen und SchülerInnen<br />
sowie MultiplikatorInnen sollen im Bereich<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte ausgebildet werden.<br />
4. Die <strong>Stadt</strong> soll international mit Menschenrechtsstädten<br />
zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen<br />
Unterstützung sowie zur Teilnahme am<br />
weltweiten Netzwerk zusammenarbeiten.<br />
5. Die <strong>Stadt</strong> soll Maßnahmen zur institutionellen Verankerung<br />
<strong>der</strong> Menschenrechte in allen Bereichen<br />
des öffentlichen Lebens treffen.<br />
Mit <strong>der</strong> Teilnahme am Projekt „Menschenrechtsstadt“<br />
kann <strong>Graz</strong> seine Position als menschenrechtsorientierte<br />
und an internationalen Entwicklungen interessierte<br />
<strong>Stadt</strong> weiter festigen und Teil eines Netzwerkes mit<br />
Vorbildfunktion für Österreich und Europa werden und<br />
kann damit nach dem Wie<strong>der</strong>aufbau <strong>der</strong> Synagoge und<br />
vielen an<strong>der</strong>en Maßnahmen einen weiteren wichtigen<br />
115<br />
Schritt zur Profilierung im Bereich <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
setzen.<br />
Das Projekt „Menschenrechtsstadt“ samt seiner zugehörigen<br />
Implikationen ist in den letzten Jahren, insbeson<strong>der</strong>e<br />
seit 2005, stärker in das Bewusstsein <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, ihrer Institutionen sowie <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
gerückt. Davon zeugen die Bemühungen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Graz</strong> um eine kontinuierliche Menschenrechtsbildung,<br />
die Grundlegung <strong>der</strong> Menschenrechte für das politische<br />
und das Verwaltungshandeln, die Verpflichtungen zur<br />
Europäischen Städtekoalition und das Engagement<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> in den Gremien <strong>der</strong> Städtekoalition, die<br />
Einrichtung des Menschenrechtsbeirates, die Fortschreibung<br />
bzw. die Ausweitung <strong>der</strong> Budgets für Menschenrechtseinrichtungen<br />
und des Integrationsreferates, die<br />
einschlägigen Kapitel des Koalitionsabkommens <strong>der</strong><br />
ÖVP und <strong>der</strong> Grünen sowie schließlich die Erstellung<br />
<strong>der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong>e zur Auffindung von Defiziten<br />
und <strong>der</strong> daraus folgenden Empfehlungen. Das Sozialressort<br />
hat einen bemerkenswerten Armutsbericht<br />
als Grundlage für eine faktenbasierte Armutsbekämpfung<br />
erstellt. <strong>Der</strong> Gemein<strong>der</strong>at hat ein ambitioniertes<br />
10-Punkte-Programm gegen Rassismus und eine Resolution<br />
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verabschiedet.<br />
<strong>Der</strong> Menschenrechtsbeirat sieht die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> die<br />
Menschenrechtserklärung betreffend auf einem positiven<br />
Weg, obgleich die diesbezüglichen Verpflichtungen nicht<br />
statisch, son<strong>der</strong>n im Sinne eines fortwährenden<br />
Prozesses zu verstehen sind.<br />
8.2 Evaluierung <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en Empfehlungen<br />
Die Einschätzung, ob und in welchem Ausmaß die<br />
Empfehlungen des Vorjahresberichtes auch umgesetzt<br />
wurden, beruht auf den Rückmeldungen bzw. geführten<br />
Interviews.