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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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Vorwort von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Benedek<br />

Mit dem nunmehr dritten <strong>Menschenrechtsbericht</strong> legt<br />

<strong>der</strong> Menschenrechtsbeirat für das Jahr <strong>2009</strong> eine umfassende<br />

Bestandsaufnahme zur Menschenrechtssituation<br />

in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> vor. Das Fundament dafür stellen<br />

<strong>der</strong> erste Bericht aus dem Jahr 2007 und dessen Zwischenevaluation<br />

2008 dar. Auf diesen aufbauend wurden<br />

die Daten und Analysen sowohl erweitert als auch<br />

vertieft. <strong>Der</strong> vorliegende Bericht stellt aus Sicht des<br />

Menschenrechtsbeirates eine ausgezeichnete Grundlage<br />

für die kommunale und regionale Menschenrechtspolitik<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, aber darüber hinaus insbeson<strong>der</strong>e<br />

eine Grundlage für eine menschenrechtsorientierte<br />

Sachpolitik in allen Politik- und Verwaltungsbereichen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> dar. <strong>Der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong> ist somit<br />

fundamentaler Baustein <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Menschenrechtserklärung<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> vom 8. Februar 2001 formulierten<br />

Verpflichtung, die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge sich in ihrer<br />

Politik und in ihrem Verwaltungshandeln an den internationalen<br />

Menschenrechten orientieren. Dieses Ergebnis<br />

ist einerseits <strong>der</strong> Struktur und Methode des Berichts,<br />

vor allem aber <strong>der</strong> akribischen Arbeit in Hun<strong>der</strong>ten von<br />

Arbeitsstunden <strong>der</strong> mitwirkenden Personen und Institutionen,<br />

<strong>der</strong> Kooperation mit <strong>der</strong> Magistratsdirektion und<br />

den Abteilungen sowie <strong>der</strong> Arbeitsgruppe und <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Beirates zu verdanken.<br />

Wichtiger ist jedoch, dass <strong>der</strong> inzwischen auf kommunaler,<br />

nationaler und internationaler Ebene beachtete<br />

<strong>Menschenrechtsbericht</strong> tatsächliche Auswirkungen auf<br />

die <strong>Stadt</strong>politik gezeitigt hat. So wurden aus den ersten<br />

Berichten wichtige Empfehlungen umgesetzt o<strong>der</strong> in<br />

Angriff genommen, beson<strong>der</strong>s hervorzuheben ist dabei<br />

<strong>der</strong> im Jahr 2010 erstmals erschienene Armutsbericht<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, <strong>der</strong> auf einer Empfehlung des ersten<br />

<strong>Menschenrechtsbericht</strong>es beruht und im Wesentlichen<br />

die dort festgestellten Problemlagen bestätigt.<br />

Das Jahr <strong>2009</strong> stand unter dem massiven Eindruck<br />

<strong>der</strong> globalen Wirtschafts- und Finanzkrise, welche<br />

zwar abgefe<strong>der</strong>t und verzögert in <strong>Graz</strong> wirksam wurde,<br />

aber doch den immanenten Zusammenhang von<br />

Wirtschaft und Menschenrechten aufgezeigt hat. <strong>Der</strong><br />

Armutsbericht belegt, dass, was zu erwarten war, die<br />

verletzlichsten Gruppen beson<strong>der</strong>s hart durch die Auswirkungen<br />

<strong>der</strong> Krise getroffen werden. Neben an<strong>der</strong>en<br />

können zwei wesentliche grundrechtsrelevante Effekte<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftskrise hervorgestrichen werden.<br />

Vorwort<br />

<strong>Der</strong> eine Effekt betrifft den Zusammenhang von Budgetpolitik<br />

und wirtschaftlichen und sozialen Rechten.<br />

Die Wirtschaftskrise erfor<strong>der</strong>t eine offensive Sozial- und<br />

Verteilungspolitik bei gleichzeitiger Verengung des budgetären<br />

Spielraumes. <strong>Der</strong> Armutsbericht und <strong>der</strong> <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

belegen, dass <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Personen,<br />

die ohne Transferleistungen in den Bereich <strong>der</strong><br />

Armutsgefährdung schlitterten, steigt. Die Wirtschaftskrise<br />

erschwert insbeson<strong>der</strong>e die Gewährleistung sozialer<br />

Menschenrechte. Das bedeutet auch, dass die<br />

Schaffung von Budgetspielräumen einem menschenrechtlichen<br />

Erfor<strong>der</strong>nis dient, nämlich in <strong>der</strong> Verteilungspolitik<br />

antizyklisch eingreifen zu können, um im Bedarfsfall<br />

soziale und wirtschaftliche Grundrechte sichern zu<br />

können. Voraussetzung ist eine langfristige, ausgewogene,<br />

zukunftsorientierte und nicht-diskriminierende<br />

Standort- und Ressourcenpolitik.<br />

<strong>Der</strong> zweite wichtige Zusammenhang betrifft den Schutz<br />

<strong>der</strong> Menschenrechte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Gleichstellung<br />

und Nicht-Diskriminierung. Es hat sich auch empirisch<br />

gezeigt, dass Wirtschaftskrisen nicht diskriminierungsfrei<br />

wirken. Abhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialem<br />

Status und Qualifikation wirken sich Rezessionen<br />

unterschiedlich aus. Dies hängt mit den gesellschaftlichen<br />

Positionen und <strong>der</strong> Verteilung von Einfluss und<br />

Zugang zu Einkommensmöglichkeiten und Produktionsmitteln<br />

zusammen. An einer Erforschung <strong>der</strong> theoretischen<br />

Grundlagen einer Einbindung von „Zwangssituationen“<br />

in das wirtschaftspolitische Modell arbeitet das<br />

Institut für Finanzwissenschaft <strong>der</strong> Universität <strong>Graz</strong> und<br />

an <strong>der</strong> Erforschung <strong>der</strong> Auswirkungen von wirtschaftlicher<br />

Benachteiligung durch Diskriminierung und dem<br />

Mangel an Wahlfreiheit das Europäische Trainings- und<br />

Forschungszentrum für Menschenrechte in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Universität <strong>Graz</strong>. Diese Auswirkungen<br />

sollten in einer grundrechtsverpflichteten Wirtschaftspolitik<br />

ernst genommen werden. <strong>Der</strong> grundsätzlich bedeutsame,<br />

aber auf kommunaler Ebene kaum zu steuernde<br />

Einfluss von Konjunkturschwankungen und <strong>der</strong><br />

Gewährleistung bürgerlicher und politischer Rechte sei<br />

hier lediglich erwähnt. Dem Menschenrechtsbeirat ist<br />

es im Sinne einer umfassenden Kultur <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

ein Anliegen, diesen Zusammenhang zwischen<br />

Wirtschaft und Menschenrechten aufzuzeigen und dafür<br />

einzutreten. Die Verantwortlichen mögen diese Aspekte<br />

in ihren Entscheidungen berücksichtigen.

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