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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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7.1 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>Graz</strong><br />

Kin<strong>der</strong>rechte-Komitee (Committee of the Rights of the<br />

Child, Genf) 332 den 4. Bericht zur Umsetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechte<br />

in Österreich vorlegen.<br />

Im vorliegenden Menschenrechts-Bericht <strong>2009</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> werden anhand <strong>der</strong> 54 Kin<strong>der</strong>rechte-Artikel<br />

die wesentlichen (und vordringlichen) kin<strong>der</strong>rechtlichen<br />

Aufgabengebiete <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> angesprochen.<br />

7.1.2 Die UN-Kin<strong>der</strong>rechte-Konvention -<br />

Leitlinie und Auftrag<br />

Die Kin<strong>der</strong>rechte-Konvention kann auf Grund ihrer weltumspannenden<br />

Gültigkeit und ihrer 54 standarddefinierenden<br />

Artikel als Leitinstrument <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />

Jugendarbeit bzw. <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik betrachtet<br />

werden. Denn die Konvention orientiert sich<br />

an den grundlegenden Bedürfnissen des jungen Menschen<br />

und legt dazu vier Grundhaltungen fest:<br />

Diskriminierungsverbot (Artikel 2)<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund ist das Kindeswohl (Artikel 3)<br />

Das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6)<br />

Das Recht auf Beteiligung und Respekt vor <strong>der</strong> Meinung<br />

des Kindes (Artikel 12) 333<br />

Daraus ergeben sich fünf große Aufgabengebiete als<br />

Orientierungsmaßstab je<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik:<br />

- „Survival Rights“: Rechte auf Überleben, Nahrung,<br />

Wohnen und medizinische Versorgung<br />

- „Provision Rights“: Verpflichtung des Staates, für ausreichende<br />

Grundversorgung, Bildungsangebote, Gesundheitsvorsorge,<br />

Wohnversorgung, ... zu sorgen<br />

- „Protection Rights“: Schutz vor Ausbeutung, Vernachlässigung,<br />

Missbrauch, Gewalt, willkürliche Trennung<br />

<strong>der</strong> Familie, ...<br />

- „Development Rights“: Recht auf angemessene Entwicklung,<br />

Spiel, Freizeit, Erziehung, Kultur, Schule, Gedankenfreiheit,<br />

...<br />

- „Participation Rights“: umfassende Rechte auf freie<br />

Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit, Mitsprache<br />

und Beteiligung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen an<br />

allen sie betreffenden Lebensbereichen<br />

<strong>Der</strong> Nationale Aktionsplan für die Rechte <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendlichen, herausgegeben vom Bundesministerium<br />

für soziale Sicherheit, Generationen, Konsumentenschutz<br />

und Jugend, deutet diesen Auftrag (2004)<br />

folgen<strong>der</strong>maßen: „Die Umsetzung <strong>der</strong> UNO-Kin<strong>der</strong>-<br />

83<br />

rechtekonvention und die Zusatzprotokolle sind eine<br />

permanente politische Aufgabe, sie bilden die Grundlage<br />

<strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Bundesregierung “ 334 [und je<strong>der</strong> Landes-<br />

bzw. Gemein<strong>der</strong>egierung, ist hier wohl zu ergänzen].<br />

Eine Kin<strong>der</strong>- bzw. Jugendrechtspolitik, die sich an <strong>der</strong><br />

UN-Konvention über die Rechte des Kindes orientiert,<br />

„muss die konkreten Bedürfnisse und Erwartungen <strong>der</strong><br />

jungen Menschen in den Mittelpunkt <strong>der</strong> Aufmerksamkeit<br />

stellen. Diese Kind- bzw. Jugendzentriertheit anerkennt<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche – individuell wie auch<br />

als soziale Gruppe – als eigenständige, selbstbewusste<br />

Subjekte <strong>der</strong> Gemeinschaft und als berechtigte Mitgestalter/innen<br />

ihrer Umwelt. Sie legitimiert zur Vertretung<br />

ihrer Interessen mit dem Anspruch, dass diese in einer<br />

Interessenabwägung auch tatsächlich berücksichtigt<br />

werden.“ 335 [Hervorhebung im Original]<br />

Aus <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtekonvention filtert <strong>der</strong> österreichische<br />

Aktionsplan folgende Leitlinien einer zeitgemäßen<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik:<br />

- Kin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik als Kin<strong>der</strong>rechtspolitik<br />

- Kin<strong>der</strong>- und Jugendpolitik als Querschnittsmaterie<br />

- Orientierung am (neudefinierten) Kindeswohl<br />

- Partizipation als Handlungsprinzip<br />

- Generationen- und Gen<strong>der</strong>-Gerechtigkeit<br />

- Chancengleichheit und Diskriminierungsverbot 336<br />

Das UN-Kin<strong>der</strong>rechte-Komitee (Committee of the<br />

Rights of the Child, Genf) legt jedem Staat vor dem<br />

Hintergrund deutlich zu kürzen<strong>der</strong> Budgets und immer<br />

heftiger werden<strong>der</strong> Interessensabwägungskämpfe beson<strong>der</strong>s<br />

Artikel 4 ans Herz: „<strong>Der</strong> Staat muss das Bestmögliche<br />

für seine Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen unternehmen<br />

und umfassende rechtliche, wirtschaftliche und<br />

soziale Maßnahmen zur Verfügung stellen“ 337 , damit<br />

junge Menschen, die keine Lobby haben, in Zukunft kein<br />

Nachsehen haben.<br />

Informationshintergrund<br />

Damit <strong>Graz</strong>er Kin<strong>der</strong> und Jugendliche auch in Zukunft<br />

kein Nachsehen haben, gilt es den Auftrag <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtekonvention<br />

bzw. <strong>der</strong> Menschenrechtskonvention<br />

bestmöglich und im umfassendsten Sinn zu erfüllen.<br />

Dazu empfiehlt <strong>der</strong> Menschenrechtsbeirat im Bereicht<br />

2007 <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> im Sinne <strong>der</strong> UN-Konvention über<br />

die Rechte des Kindes, allen Lebensbereichen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>,<br />

ihrem Schutz und ihren Entwicklungsmöglichkeiten<br />

größte Aufmerksamkeit zu widmen. 338<br />

332 UN-Ausschuss über die Rechte des Kindes (Committee of the Rights of the Child), Unicef, Genf. – 333 Vgl. Child Rights Information Network (CRIN) http://www.crin.org/<br />

resources/treaties/CRC.asp?catName=International+Treaties&flag=legal&ID=6. – 334 Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen 2004 (Seite 11).<br />

Erstellt von <strong>der</strong> Republik Österreich gemäß Beschluss <strong>der</strong> UN-Son<strong>der</strong>generalversammlung, Weltkin<strong>der</strong>gipfel 2002. Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen<br />

und Konsumentenschutz, Wien, 2004. – 335 Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen 2004 (Seite 11). Erstellt von <strong>der</strong> Republik Österreich gemäß<br />

Beschluss <strong>der</strong> UN-Son<strong>der</strong>generalversammlung, Weltkin<strong>der</strong>gipfel 2002. Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Wien 2004. – 336<br />

Nationaler Aktionsplan für die Rechte von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen 2004 (Seite 12-17). Erstellt von <strong>der</strong> Republik Österreich gemäß Beschluss <strong>der</strong> UN-Son<strong>der</strong>generalversammlung,<br />

Weltkin<strong>der</strong>gipfel 2002. Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Wien 2004. – 337 Übereinkommen über die Rechte<br />

des Kindes (Kin<strong>der</strong>rechte-Konvention <strong>der</strong> Vereinten Nationen); Artikel 4. www.unicef.at; www.bmwfj.gv.at; www.kin<strong>der</strong>habenrechte.at. – 338 <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>Graz</strong><br />

2007. Kapitel 9.1 Allgemeine Empfehlungen (Seite 83).

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