Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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o<strong>der</strong> ethnischen Hintergrund und ein Eingehen auf individuelle<br />
Bedürfnisse.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit<br />
Migrationshintergrund mehrere Präventions- und Gesundheitsför<strong>der</strong>ungsprojekte<br />
in Auftrag geben, um die<br />
gesundheitspolitische Benachteiligung mittelfristig auszugleichen.<br />
Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />
• Die gesundheitliche Versorgung sollte überprüft werden,<br />
um eine geschlechtergerechte Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong> benachteiligten Gruppen, sicherzustellen.<br />
Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />
Recht auf angemessene Lebensführung: Umwelt<br />
• Die Krankheitsbil<strong>der</strong> als Folge <strong>der</strong> massiven Feinstaubbelastung<br />
müssen detailliert dargestellt werden, um<br />
wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln zu können<br />
(Fahrverbot, Umweltzonen etc.).<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
Recht auf angemessene Lebensführung:<br />
<strong>Stadt</strong>planung<br />
• Die <strong>Stadt</strong>planung muss auf „evidence-based planning“<br />
(faktenbasierende Planung) umgestellt werden.<br />
Die Neufassung des <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes 4.0<br />
muss in Übereinstimmung mit den Grundlagen <strong>der</strong><br />
Menschenrechtsstadt erfolgen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung sind lt. Stmk.<br />
Raumordnungsgesetz idgF. hoheitliche Aufgaben <strong>der</strong><br />
Gemeinde. <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan<br />
und Bebauungspläne sind vom Gemein<strong>der</strong>at<br />
mit mind. 2/3-Mehrheit zu beschließen. Die Verantwortung<br />
für <strong>Stadt</strong>planung kann und darf daher nicht an<br />
private InteressentInnen und InvestorInnen übertragen<br />
werden, vielmehr ist für die Mitwirkung aller betroffenen<br />
GemeindebürgerInnen zu sorgen.<br />
Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />
• <strong>Der</strong> Aufbau einer „Bezirks- und <strong>Stadt</strong>teilbetreuung“ im<br />
Sinne einer umfassenden Gemeinwesenarbeit wird<br />
empfohlen. Mit Hilfe einer fachlichen Begleitung durch<br />
Mo<strong>der</strong>atorInnen kann die Mitwirkung und Beteiligung<br />
<strong>der</strong> jeweils betroffenen Bevölkerung an einer öffentlichen<br />
Planung sowie <strong>der</strong> konkreten Realisierung von<br />
Maßnahmen und Projekten gesichert werden.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Erstellung eines „Wertausgleichprogrammes“ für benachteiligte<br />
<strong>Stadt</strong>teile. Mit Hilfe von „evidence-based<br />
planning“ (faktenbasierende Planung) werden Defizite<br />
und Benachteiligungen bestimmter <strong>Stadt</strong>gebiete (z.B.<br />
im Bereich einer ausreichenden Grünflächenausstattung,<br />
sicherer Radwege, Konzentration von Schadstoffbelastungen<br />
<strong>der</strong> Luft, Lärmeinwirkungen durch Verkehr,<br />
etc.) festgestellt. In einem Wertausgleichprogramm<br />
können prioritäre Maßnahmen zum Ausgleich und zur<br />
Vermin<strong>der</strong>ung dieser Ungleichgewichte formuliert werden.<br />
Zur Bedarfserhebung wird u.a. die Durchführung<br />
von Gesprächsrunden empfohlen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
Recht auf Bildung<br />
9. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />
• Die Umsetzung eines nachhaltigen Menschenrechtsbildungsprojektes<br />
(„Zukunftsprojekt Kultur <strong>der</strong> Menschenrechte“)<br />
mit möglichst großer Reichweite wird<br />
empfohlen. Die Einrichtung eines Projektfonds zur För<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Menschenrechtsbildung wird angeraten.<br />
(Inter-)Kulturelle Angebote, die direkt in die Alltagskulturen<br />
<strong>der</strong> <strong>Graz</strong>erInnen einwirken, sollten geschaffen<br />
werden. Konkret sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> regelmäßig<br />
Feste und Events mit allen in <strong>Graz</strong> anzutreffenden Kulturen<br />
und Religionen in allen <strong>Stadt</strong>teilen initiieren und<br />
mit den BürgerInnen und entsprechenden Institutionen<br />
umsetzen.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ soll um den<br />
notwendigen Schwerpunkt Integrationsarbeit ergänzt<br />
werden. Es wird dazu vorgeschlagen, Schulprojekte zur<br />
Menschenrechtsbildung in den <strong>Graz</strong>er Schulen durchzuführen.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Die Schulung kultureller Vielfalt als Chance und Ressource<br />
sowie <strong>der</strong> kulturellen Gleichwertigkeit ist ab<br />
dem Kin<strong>der</strong>gartenalter eine vordringliche Aufgabe <strong>der</strong><br />
Menschenrechtsbildung in <strong>Graz</strong>. Verstärkte einschlägige<br />
Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für PädagogInnen<br />
sind zu treffen.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Ein bedarfsgerechter Ausbau von Elternbildung wird<br />
empfohlen.<br />
Umsetzungshorizont: kurz-/mittelfristig<br />
• Im Sinne einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit zur<br />
Menschenrechtsstadt <strong>Graz</strong> soll in <strong>der</strong> stadteigenen Zeitung<br />
„BIG“ (BürgerInnen-Information <strong>Graz</strong>) eine Serie<br />
zu den Menschenrechten (ein Beitrag in je<strong>der</strong> Ausgabe)<br />
erscheinen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
Recht auf Freiheit des Kulturlebens<br />
• Analog zum medial viel beachteten „Aufsteirern“ sollte<br />
ein vergleichbarer Großevent mit Menschen und Kulturvereinen<br />
aller in <strong>Graz</strong> lebenden Kulturen und Natio-