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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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o<strong>der</strong> ethnischen Hintergrund und ein Eingehen auf individuelle<br />

Bedürfnisse.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit<br />

Migrationshintergrund mehrere Präventions- und Gesundheitsför<strong>der</strong>ungsprojekte<br />

in Auftrag geben, um die<br />

gesundheitspolitische Benachteiligung mittelfristig auszugleichen.<br />

Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />

• Die gesundheitliche Versorgung sollte überprüft werden,<br />

um eine geschlechtergerechte Versorgung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> benachteiligten Gruppen, sicherzustellen.<br />

Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />

Recht auf angemessene Lebensführung: Umwelt<br />

• Die Krankheitsbil<strong>der</strong> als Folge <strong>der</strong> massiven Feinstaubbelastung<br />

müssen detailliert dargestellt werden, um<br />

wirksame Gegenmaßnahmen entwickeln zu können<br />

(Fahrverbot, Umweltzonen etc.).<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

Recht auf angemessene Lebensführung:<br />

<strong>Stadt</strong>planung<br />

• Die <strong>Stadt</strong>planung muss auf „evidence-based planning“<br />

(faktenbasierende Planung) umgestellt werden.<br />

Die Neufassung des <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzeptes 4.0<br />

muss in Übereinstimmung mit den Grundlagen <strong>der</strong><br />

Menschenrechtsstadt erfolgen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• <strong>Stadt</strong>entwicklung und <strong>Stadt</strong>planung sind lt. Stmk.<br />

Raumordnungsgesetz idgF. hoheitliche Aufgaben <strong>der</strong><br />

Gemeinde. <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan<br />

und Bebauungspläne sind vom Gemein<strong>der</strong>at<br />

mit mind. 2/3-Mehrheit zu beschließen. Die Verantwortung<br />

für <strong>Stadt</strong>planung kann und darf daher nicht an<br />

private InteressentInnen und InvestorInnen übertragen<br />

werden, vielmehr ist für die Mitwirkung aller betroffenen<br />

GemeindebürgerInnen zu sorgen.<br />

Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />

• <strong>Der</strong> Aufbau einer „Bezirks- und <strong>Stadt</strong>teilbetreuung“ im<br />

Sinne einer umfassenden Gemeinwesenarbeit wird<br />

empfohlen. Mit Hilfe einer fachlichen Begleitung durch<br />

Mo<strong>der</strong>atorInnen kann die Mitwirkung und Beteiligung<br />

<strong>der</strong> jeweils betroffenen Bevölkerung an einer öffentlichen<br />

Planung sowie <strong>der</strong> konkreten Realisierung von<br />

Maßnahmen und Projekten gesichert werden.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Erstellung eines „Wertausgleichprogrammes“ für benachteiligte<br />

<strong>Stadt</strong>teile. Mit Hilfe von „evidence-based<br />

planning“ (faktenbasierende Planung) werden Defizite<br />

und Benachteiligungen bestimmter <strong>Stadt</strong>gebiete (z.B.<br />

im Bereich einer ausreichenden Grünflächenausstattung,<br />

sicherer Radwege, Konzentration von Schadstoffbelastungen<br />

<strong>der</strong> Luft, Lärmeinwirkungen durch Verkehr,<br />

etc.) festgestellt. In einem Wertausgleichprogramm<br />

können prioritäre Maßnahmen zum Ausgleich und zur<br />

Vermin<strong>der</strong>ung dieser Ungleichgewichte formuliert werden.<br />

Zur Bedarfserhebung wird u.a. die Durchführung<br />

von Gesprächsrunden empfohlen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

Recht auf Bildung<br />

9. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />

• Die Umsetzung eines nachhaltigen Menschenrechtsbildungsprojektes<br />

(„Zukunftsprojekt Kultur <strong>der</strong> Menschenrechte“)<br />

mit möglichst großer Reichweite wird<br />

empfohlen. Die Einrichtung eines Projektfonds zur För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Menschenrechtsbildung wird angeraten.<br />

(Inter-)Kulturelle Angebote, die direkt in die Alltagskulturen<br />

<strong>der</strong> <strong>Graz</strong>erInnen einwirken, sollten geschaffen<br />

werden. Konkret sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> regelmäßig<br />

Feste und Events mit allen in <strong>Graz</strong> anzutreffenden Kulturen<br />

und Religionen in allen <strong>Stadt</strong>teilen initiieren und<br />

mit den BürgerInnen und entsprechenden Institutionen<br />

umsetzen.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Das Unterrichtsfach „Politische Bildung“ soll um den<br />

notwendigen Schwerpunkt Integrationsarbeit ergänzt<br />

werden. Es wird dazu vorgeschlagen, Schulprojekte zur<br />

Menschenrechtsbildung in den <strong>Graz</strong>er Schulen durchzuführen.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Die Schulung kultureller Vielfalt als Chance und Ressource<br />

sowie <strong>der</strong> kulturellen Gleichwertigkeit ist ab<br />

dem Kin<strong>der</strong>gartenalter eine vordringliche Aufgabe <strong>der</strong><br />

Menschenrechtsbildung in <strong>Graz</strong>. Verstärkte einschlägige<br />

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für PädagogInnen<br />

sind zu treffen.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Ein bedarfsgerechter Ausbau von Elternbildung wird<br />

empfohlen.<br />

Umsetzungshorizont: kurz-/mittelfristig<br />

• Im Sinne einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit zur<br />

Menschenrechtsstadt <strong>Graz</strong> soll in <strong>der</strong> stadteigenen Zeitung<br />

„BIG“ (BürgerInnen-Information <strong>Graz</strong>) eine Serie<br />

zu den Menschenrechten (ein Beitrag in je<strong>der</strong> Ausgabe)<br />

erscheinen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

Recht auf Freiheit des Kulturlebens<br />

• Analog zum medial viel beachteten „Aufsteirern“ sollte<br />

ein vergleichbarer Großevent mit Menschen und Kulturvereinen<br />

aller in <strong>Graz</strong> lebenden Kulturen und Natio-

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