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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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zum Thema Zwangsheirat. Es mangelt an Angeboten für<br />

Personen, die von Zwangsheirat betroffen o<strong>der</strong> gefährdet<br />

sind, und es gibt so gut wie keine Präventivmaßnahmen<br />

und Sensibilisierungsarbeit. Es fehlen die finanziellen wie<br />

auch personellen Ressourcen.<br />

Die Möglichkeiten auf kommunaler Ebene sind insofern<br />

begrenzt, da eine <strong>Stadt</strong> alleine nicht ausreichend<br />

Maßnahmen setzen, son<strong>der</strong>n nur punktuell unterstützen<br />

kann. Die Initiative und Koordination sowie die Basisfinanzierung<br />

müssen seitens des Bundes erfolgen, ein effektiver<br />

Maßnahmenplan kann in Zusammenarbeit mit<br />

den Kommunen erarbeitet werden.<br />

Vordringlichste Maßnahme zu Artikel 16 2.)<br />

Die Unterbringung und Versorgung von Betroffenen. Da<br />

es aber bundesweit noch keine wirklich organisierte Unterbringung<br />

gibt, muss auch dies sehr gut überdacht<br />

werden, da <strong>Graz</strong> sehr schnell zu einer „österreichweiten“<br />

Anlaufstelle hierfür werden könnte und die Ressourcen<br />

mit Sicherheit nicht einmal ansatzweise ausreichen<br />

würden.<br />

7.2.4 Stellungnahme des Österreichischen<br />

NGO-CEDAW-Komitees für den <strong>Menschenrechtsbericht</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

Städte bzw. Gemeinden können im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich<br />

festgelegten Kompetenzen agieren<br />

und haben die Möglichkeit, ihre Politiken und Maßnahmen<br />

nachhaltig nicht nur dahingehend auszurichten,<br />

dass Frauen und Männer tatsächlich gleich gestellt werden,<br />

son<strong>der</strong>n darüber hinaus auch menschenrechtliche<br />

Standards zu erfüllen.<br />

Österreich hat sich mit <strong>der</strong> Ratifikation <strong>der</strong> UN-Konvention<br />

zur Beseitigung je<strong>der</strong> Form von Diskriminierung<br />

<strong>der</strong> Frau (CEDAW) gegenüber <strong>der</strong> internationalen Staatengemeinschaft<br />

und gegenüber seinen BürgerInnen<br />

verpflichtet, jegliche Diskriminierung von Frauen in allen<br />

Lebensbereichen tatsächlich zu beseitigen. Neben<br />

dem Bund haben selbstverständlich auch die Län<strong>der</strong><br />

und Gemeinden bzw. Städte die Möglichkeit und völkerrechtliche<br />

Verpflichtung, im Rahmen ihrer jeweiligen<br />

Kompetenzen für die Verwirklichung <strong>der</strong> tatsächlichen<br />

Gleichstellung von Frauen zu sorgen.<br />

Um diese Ziele zu erreichen, wird auf die entsprechenden<br />

Empfehlungen des CEDAW-Komitees aus 2007 verwiesen,<br />

die auch auf Gemeinde- bzw. Städteebene gültig sind:<br />

- Systematische Analyse aller Politikbereiche aus einer<br />

Frauen- und Menschenrechtsperspektive mittels Orientierung<br />

an <strong>der</strong> UN-Frauenrechtskonvention und <strong>der</strong><br />

Pekinger Aktionsplattform.<br />

- Berücksichtigung von Zusammenhängen und Mehrfachdiskriminierungen<br />

sowie den Empfehlungen des<br />

CEDAW-Komitees<br />

- Einbezug von Frauen-NGOs und unabhängigen ExpertInnen<br />

aus den Bereichen Menschenrechte/Antidiskriminierung/Gleichstellung<br />

Die tatsächlichen Lebensmöglichkeiten von Frauen werden<br />

neben dem Geschlecht von weiteren Faktoren bestimmt.<br />

Staatsbürgerschaft/Aufenthaltsstatus, Vorhandensein<br />

von Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> zu betreuenden Angehörigen,<br />

Alter, Bildungsstand, sexuelle Orientierung, Behin<strong>der</strong>ung<br />

o<strong>der</strong> Krankheit, ethnische Zugehörigkeit, nationale<br />

Herkunft o<strong>der</strong> Religion, Land/<strong>Stadt</strong>, Familienstand und<br />

sozioökonomischer Status wirken sich auf jede Frau je<br />

nach Politikbereich unterschiedlich aus.<br />

Zivilgesellschaftliche ExpertInnen im Bereich Frauen und<br />

Menschenrechte einzubinden ist für eine qualitativ hochwertige<br />

und nachhaltige Gleichstellungspolitik unerlässlich<br />

und wird sowohl auf Ebene <strong>der</strong> Vereinten Nationen als auch<br />

auf Ebene <strong>der</strong> Europäischen Union zunehmend gefor<strong>der</strong>t.<br />

Das Österreichische NGO-CEDAW-Komitee besteht<br />

aus einer breitgefächerten Gruppe von Expertinnen für<br />

Frauen-, Gleichstellungs- und Menschenrechtspolitik,<br />

die sich seit 2006 für eine systematische Umsetzung<br />

<strong>der</strong> UN-Frauenrechtskonvention und damit für eine konsequente<br />

Gleichstellungspolitik quer durch alle Politikfel<strong>der</strong><br />

einsetzt. 428 Ziel unserer Arbeit ist es, je<strong>der</strong> Frau<br />

in Österreich und Frauen, die von österreichischer Außen-<br />

und Wirtschaftspolitik betroffen sind, die volle Inanspruchnahme<br />

aller ihr zustehenden Menschenrechte<br />

und Grundfreiheiten, tatsächlich und in allen Lebensbereichen,<br />

zu ermöglichen.<br />

Das Österreichische NGO-CEDAW-Komitee beteiligte<br />

sich mit einer Beurteilung <strong>der</strong> Lage von Frauenrechten<br />

in Österreich am <strong>der</strong>zeit laufenden Prozess <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review)<br />

und arbeitet <strong>der</strong>zeit auch am CEDAW-Schattenbericht.<br />

7.2.5 Resümee & Ausblick<br />

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

Auch wenn dieser Beitrag nicht den Anspruch auf Vollständigkeit<br />

erheben kann und will, so zeigt die hier skizzierte<br />

Lage, dass allein die ausgewählten CEDAW-Artikel<br />

noch lange nicht umgesetzt sind. Auf kommunaler<br />

Ebene ist es unabdingbar, dass die <strong>Stadt</strong> ihre Vorbildwirkung<br />

erkennt, sich dazu bekennt und sie lebt. Es wird<br />

parteiübergreifende Aufgabe sein, mehr Initiative zur<br />

Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierungen von Frauen in <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> zu ergreifen, um letztlich <strong>der</strong> Verpflichtung zur verbindlichen<br />

Umsetzung <strong>der</strong> CEDAW gerecht zu werden.<br />

428 Dem Österreichischen NGO-CEDAW-Komitee gehören neben unabhängigen Expertinnen u. a. Vertreterinnen folgen<strong>der</strong> Einrichtungen an: AÖF - Verein Autonome Österreichische<br />

Frauenhäuser, WIDE-Netzwerk, Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte, NÖ-Fortbildungsprojekt „Gewalt gegen Frauen - die Bedeutung des Gesundheitswesens“,<br />

Interventionsstelle gegen Gewalt in <strong>der</strong> Familie Wien, LEFÖ - Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen, Verein Österreichischer Juristinnen, International<br />

Alliance of Women, Österreichische Plattform für AlleinerzieherInnen, Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten, Europäische Frauenunion

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