Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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In den letzten Jahren nahmen in <strong>Graz</strong> und <strong>der</strong><br />
Steiermark rassistische Diskriminierungen und<br />
Übergriffe drastisch zu. Bei Helping Hands gingen<br />
im Berichtsjahr 392 Diskriminierungsfälle ein.<br />
Die meisten Diskriminierungsmeldungen betrafen<br />
Benachteiligungen vor o<strong>der</strong> durch Behörden.<br />
Diskriminierungsgründe intern<br />
Beschwerde/<br />
Beratung von<br />
Bediensteten<br />
Geschlecht 7 3<br />
2008 <strong>2009</strong><br />
extern<br />
Beschwerde/<br />
Beratung von <strong>der</strong><br />
Bevölkerung<br />
Probleme und Defizite<br />
Eintrittsverweigerungen auf Grund ethnischer Zugehörigkeit<br />
in <strong>Graz</strong>er Lokalen sowie diskriminierende Vorfälle<br />
bei <strong>der</strong> Vermietung von Wohnungen o<strong>der</strong> auch am Arbeitsmarkt<br />
sind Probleme, die in <strong>Graz</strong> seit Jahren bestehen.<br />
Nach Einschätzung von Helping Hands <strong>Graz</strong><br />
wird die Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach<br />
EGVG 15 von <strong>der</strong> Behörde häufig als Bagatelldelikt gesehen<br />
und dementsprechend nicht ausreichend verfolgt.<br />
intern<br />
Beschwerde/<br />
Beratung von<br />
Bediensteten<br />
5<br />
davon 1 sexuelle<br />
Belästigung)<br />
extern<br />
Beschwerde/<br />
Beratung von <strong>der</strong><br />
Bevölkerung<br />
8<br />
davon 1 sexuelle<br />
Belästigung)<br />
Ethnische Herkunft – 7 2 12 21<br />
Religion o<strong>der</strong><br />
Weltanschauung<br />
– 2 1 3 6<br />
Behin<strong>der</strong>ung 5 6 4 6 21<br />
Alter – – 1 7 8<br />
Sexuelle Orientierung – – – – –<br />
Gesamt 12 18 13 36 79<br />
4.1 Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung<br />
Gesamt 2008 und <strong>2009</strong> nach<br />
Diskriminierungsgründen<br />
intern und extern<br />
Tabelle 2: Diskriminierungsfälle magistratsintern (zwischen Bediensteten) und -extern (Diskriminierung KundIn durch Bedienstete/n) nach Diskriminierungsgründen.<br />
Quelle: Magistrat <strong>Graz</strong>, Gleichbehandlungsbeauftragte, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.<br />
Die Anwendung scheint ineffektiv und wi<strong>der</strong>spricht den<br />
internationalen, gemeinschaftsrechtlichen und nationalen<br />
Verpflichtungen. 16 Trotz Weisung des Verfassungsdienstes<br />
im Bundeskanzleramt folgte die zuständige<br />
Bezirksbehörde in einem Fall <strong>der</strong> Gleichbehandlungskommission<br />
17 <strong>der</strong> Feststellung des Vorliegens einer<br />
Diskriminierung nicht. Es gibt laut Helping Hands keine<br />
Konsequenzen o<strong>der</strong> Bemühungen, dies z.B. durch<br />
entsprechende Öffentlichkeitsarbeit o<strong>der</strong> Schulungen<br />
15 Art. IX Abs. 3 EGVG: Wer Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen o<strong>der</strong> ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses o<strong>der</strong> einer<br />
Behin<strong>der</strong>ung ungerechtfertigt benachteiligt o<strong>der</strong> sie hin<strong>der</strong>t, Orte zu betreten o<strong>der</strong> Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch<br />
bestimmt sind, begeht, hinsichtlich <strong>der</strong> Tat nach Z 4 dann, wenn sie nicht gerichtlich strafbar ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde,<br />
im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion in den Fällen <strong>der</strong> Z 2 und 4 von dieser, mit einer ≠Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall <strong>der</strong> Z 3 mit einer Geldstrafe<br />
bis zu 1090 Euro und im Fall <strong>der</strong> Z 4 mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro und mit dem Verfall <strong>der</strong> Gegenstände, mit denen die strafbare Handlung begangen wurde, zu<br />
bestrafen. Im Fall <strong>der</strong> Z 4 ist <strong>der</strong> Versuch strafbar. – 16 Dr.in Patricia Heindl (Volksanwaltschaft), “Ist das Verwaltungsrecht ein probates Mittel, Diskriminierungen einzudämmen?“,<br />
Fachtagung 30 Jahre Gleichbehandlung von Frauen und Männern und 5 Jahre gesetzliche Gleichbehandlung aufgrund an<strong>der</strong>er Gründe, 26.11.<strong>2009</strong>, online verfügbar<br />
unter http://www.bundesregierung.at/DocView.axd?CobId=37505 (3.9.2010). – 17 GBK – Senat III: Fall GBK III/41/09<br />
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