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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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In den letzten Jahren nahmen in <strong>Graz</strong> und <strong>der</strong><br />

Steiermark rassistische Diskriminierungen und<br />

Übergriffe drastisch zu. Bei Helping Hands gingen<br />

im Berichtsjahr 392 Diskriminierungsfälle ein.<br />

Die meisten Diskriminierungsmeldungen betrafen<br />

Benachteiligungen vor o<strong>der</strong> durch Behörden.<br />

Diskriminierungsgründe intern<br />

Beschwerde/<br />

Beratung von<br />

Bediensteten<br />

Geschlecht 7 3<br />

2008 <strong>2009</strong><br />

extern<br />

Beschwerde/<br />

Beratung von <strong>der</strong><br />

Bevölkerung<br />

Probleme und Defizite<br />

Eintrittsverweigerungen auf Grund ethnischer Zugehörigkeit<br />

in <strong>Graz</strong>er Lokalen sowie diskriminierende Vorfälle<br />

bei <strong>der</strong> Vermietung von Wohnungen o<strong>der</strong> auch am Arbeitsmarkt<br />

sind Probleme, die in <strong>Graz</strong> seit Jahren bestehen.<br />

Nach Einschätzung von Helping Hands <strong>Graz</strong><br />

wird die Verletzung des Diskriminierungsverbotes nach<br />

EGVG 15 von <strong>der</strong> Behörde häufig als Bagatelldelikt gesehen<br />

und dementsprechend nicht ausreichend verfolgt.<br />

intern<br />

Beschwerde/<br />

Beratung von<br />

Bediensteten<br />

5<br />

davon 1 sexuelle<br />

Belästigung)<br />

extern<br />

Beschwerde/<br />

Beratung von <strong>der</strong><br />

Bevölkerung<br />

8<br />

davon 1 sexuelle<br />

Belästigung)<br />

Ethnische Herkunft – 7 2 12 21<br />

Religion o<strong>der</strong><br />

Weltanschauung<br />

– 2 1 3 6<br />

Behin<strong>der</strong>ung 5 6 4 6 21<br />

Alter – – 1 7 8<br />

Sexuelle Orientierung – – – – –<br />

Gesamt 12 18 13 36 79<br />

4.1 Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung<br />

Gesamt 2008 und <strong>2009</strong> nach<br />

Diskriminierungsgründen<br />

intern und extern<br />

Tabelle 2: Diskriminierungsfälle magistratsintern (zwischen Bediensteten) und -extern (Diskriminierung KundIn durch Bedienstete/n) nach Diskriminierungsgründen.<br />

Quelle: Magistrat <strong>Graz</strong>, Gleichbehandlungsbeauftragte, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.<br />

Die Anwendung scheint ineffektiv und wi<strong>der</strong>spricht den<br />

internationalen, gemeinschaftsrechtlichen und nationalen<br />

Verpflichtungen. 16 Trotz Weisung des Verfassungsdienstes<br />

im Bundeskanzleramt folgte die zuständige<br />

Bezirksbehörde in einem Fall <strong>der</strong> Gleichbehandlungskommission<br />

17 <strong>der</strong> Feststellung des Vorliegens einer<br />

Diskriminierung nicht. Es gibt laut Helping Hands keine<br />

Konsequenzen o<strong>der</strong> Bemühungen, dies z.B. durch<br />

entsprechende Öffentlichkeitsarbeit o<strong>der</strong> Schulungen<br />

15 Art. IX Abs. 3 EGVG: Wer Personen allein auf Grund ihrer Rasse, ihrer Hautfarbe, ihrer nationalen o<strong>der</strong> ethnischen Herkunft, ihres religiösen Bekenntnisses o<strong>der</strong> einer<br />

Behin<strong>der</strong>ung ungerechtfertigt benachteiligt o<strong>der</strong> sie hin<strong>der</strong>t, Orte zu betreten o<strong>der</strong> Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die für den allgemeinen öffentlichen Gebrauch<br />

bestimmt sind, begeht, hinsichtlich <strong>der</strong> Tat nach Z 4 dann, wenn sie nicht gerichtlich strafbar ist, eine Verwaltungsübertretung und ist von <strong>der</strong> Bezirksverwaltungsbehörde,<br />

im örtlichen Wirkungsbereich einer Bundespolizeidirektion in den Fällen <strong>der</strong> Z 2 und 4 von dieser, mit einer ≠Geldstrafe bis zu 218 Euro, im Fall <strong>der</strong> Z 3 mit einer Geldstrafe<br />

bis zu 1090 Euro und im Fall <strong>der</strong> Z 4 mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro und mit dem Verfall <strong>der</strong> Gegenstände, mit denen die strafbare Handlung begangen wurde, zu<br />

bestrafen. Im Fall <strong>der</strong> Z 4 ist <strong>der</strong> Versuch strafbar. – 16 Dr.in Patricia Heindl (Volksanwaltschaft), “Ist das Verwaltungsrecht ein probates Mittel, Diskriminierungen einzudämmen?“,<br />

Fachtagung 30 Jahre Gleichbehandlung von Frauen und Männern und 5 Jahre gesetzliche Gleichbehandlung aufgrund an<strong>der</strong>er Gründe, 26.11.<strong>2009</strong>, online verfügbar<br />

unter http://www.bundesregierung.at/DocView.axd?CobId=37505 (3.9.2010). – 17 GBK – Senat III: Fall GBK III/41/09<br />

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