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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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108<br />

dem Arbeitsmarkt, um <strong>der</strong> Frau auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

Gleichberechtigung von Mann und Frau gleiche Rechte<br />

zu gewährleisten …<br />

2. Um eine Diskriminierung <strong>der</strong> Frau aus Gründen <strong>der</strong><br />

Eheschließung o<strong>der</strong> Mutterschaft zu verhin<strong>der</strong>n und<br />

ihr ein wirksames Recht auf Arbeit zu gewährleisten,<br />

treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen.<br />

3. Rechtsvorschriften zum Schutz <strong>der</strong> in diesem Artikel<br />

erfassten Bereiche werden in regelmäßigen Abständen<br />

an Hand <strong>der</strong> wissenschaftlichen und technischen<br />

Erkenntnisse überprüft und erfor<strong>der</strong>lichenfalls geän<strong>der</strong>t,<br />

aufgehoben o<strong>der</strong> erweitert.<br />

In <strong>der</strong> Privatwirtschaft<br />

Nach wie vor ist eine vertikale und horizontale Geschlechtersegregation<br />

des Arbeitsmarktes feststellbar.<br />

Frauen sind weniger oft in hierarchisch höheren Positionen<br />

und tendenziell in schlechter bezahlten Berufen tätig.<br />

Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit gibt es nicht, vielmehr<br />

klafft die Lohnschere weiter auseinan<strong>der</strong>: In Österreich<br />

müssen Frauen durchschnittlich 70 Tage/Jahr länger<br />

arbeiten, um das gleiche Jahresgehalt wie Männer zu erreichen<br />

419 . Österreich ist damit Schlusslicht bei <strong>der</strong> Gleichstellung<br />

von Frauen- und Männereinkommen. Frauen<br />

arbeiten in größerer Anzahl in prekären Arbeitsverhältnissen,<br />

haben geringere Pensionen, sind verstärkt von Armut<br />

betroffen und haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Karriereknick,<br />

Degradierung o<strong>der</strong> Kündigung nach <strong>der</strong> Karenz<br />

sind gängige Praxis. Die Kin<strong>der</strong>betreuung – insbeson<strong>der</strong>e<br />

für unter 3-Jährige – ist nicht ausreichend, und solange<br />

die Mutter nicht berufstätig ist, erhalten Eltern keinen<br />

Krippenplatz. Migrantinnen werden bei <strong>der</strong> Arbeitssuche<br />

diskriminiert und/o<strong>der</strong> dequalifiziert. Zu diesen und mehr<br />

Feststellungen bezüglich des Themenkomplexes „Frauen<br />

und Arbeitsmarkt“ gibt es zahlreiche Studien, Analysen,<br />

Erhebungen und Berichte auf kommunaler, nationaler und<br />

internationaler Ebene 420 . Dazu existieren ebenso viele Konzepte,<br />

Maßnahmenkataloge und Handlungsanleitungen,<br />

die geeignet wären, diese Missstände zu beseitigen. Dennoch<br />

herrscht Stagnation. Diskriminierungen sind tief und<br />

strukturell in unsere Gesellschaft eingeschrieben, und ge-<br />

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

sellschaftliche Dominanzverhältnisse werden entlang geschlechts-,<br />

klassenspezifischer und ethnisieren<strong>der</strong> Grenzziehungen<br />

(re)produziert. Lösungsansätze scheitern am<br />

Festhalten an ökonomischer und sozialer Macht sowie an<br />

männlichen Monokulturen.<br />

In <strong>Graz</strong> ansässige Interessensvertretungen für ArbeitnehmerInnen<br />

sowie die Gleichbehandlungsanwaltschaft,<br />

Regionalbüro Steiermark, bieten Information und<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Rechtsdurchsetzung.<br />

In <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong><br />

Grundsätzlich wird dies durch das steirische Landesgleichbehandlungsgesetz<br />

und Dienstrecht (inkl. Mutterschutz<br />

und Karenzgesetz) geregelt. Als Bedienstete <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> bekommen Männer als auch Frauen demnach für<br />

die gleichwertige Tätigkeit die gleiche Einstufung im Gehaltschema<br />

bzw. die gleiche Bezahlung. Bei genauerer<br />

Betrachtung muss allerdings gesagt werden, dass es<br />

keine Transparenz <strong>der</strong> Gehälter gibt, womit v. a. Auswirkungen<br />

betreffend Zulagen, Nebengebühren, Son<strong>der</strong>verträgen<br />

etc. vermutet werden. Kein ausgewogenes<br />

Geschlechterverhältnis ist bei den Führungspositionen<br />

in städtischen und stadtnahen Betrieben feststellbar,<br />

die überwiegend von Männern besetzt sind.<br />

Im Reinigungs- und Kin<strong>der</strong>gartenbereich wurden in den<br />

letzten Jahren bei Neuaufnahmen keine Vollzeitstellen<br />

mehr vergeben, son<strong>der</strong>n ausschließlich Teilzeitstellen<br />

im Höchstausmaß von 75 %. Wird eine Mitarbeiterin<br />

während ihres befristeten Dienstverhältnisses 421<br />

schwanger, läuft das Dienstverhältnis nach <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Behaltefrist aus. Krankenstände, die das Ausmaß<br />

von 2 Wochen/Jahr übersteigen, wirken sich ebenso<br />

nachteilig aus. Beides – Schwangerschaft und Krankenstand<br />

– können dazu führen, dass Frauen keinen unbefristeten<br />

Dienstvertrag nach den knapp drei Jahren erhalten.<br />

Die <strong>Stadt</strong> benachteiligt hier Frauen, indem sie<br />

prekäre Arbeitsverhältnisse in jenen Bereichen schafft,<br />

in denen vorwiegend bzw. ausschließlich Frauen beschäftigt<br />

sind. Frauen schweigen aus Angst vor dem Arbeitsplatzverlust.<br />

Gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit gibt es nicht,<br />

vielmehr klafft die Lohnschere weiter auseinan<strong>der</strong>: In<br />

Österreich müssen Frauen durchschnittlich 70 Tage/Jahr<br />

länger arbeiten, um das gleiche Jahresgehalt wie<br />

Männer zu erreichen.<br />

419 Equal Pay Day – 420 Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst im Bundeskanzleramt Österreich [Hrsg.]: Frauenbericht 2010; Amt <strong>der</strong> Steiermärkischen Landesregierung,<br />

FA6A [Hrsg.]: Erster steirischer Frauenbericht, <strong>2009</strong> und 2010; World Economic Forum: Gen<strong>der</strong> Gap Report, <strong>2009</strong>; Sozialamt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> [Hrsg.]: Armut in<br />

<strong>Graz</strong>. Erster Armutsbericht <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, 2010; Verein ERfA [Hrsg.]: Die Armut und die Kommune: Am Beispiel <strong>Graz</strong>, <strong>Graz</strong>er Sozialpolitische Hefte, Band 1, Jänner 2010;<br />

Menschenrechtsbeirat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, 2008 und <strong>2009</strong>; et alii. – 421 1 Jahr mit anschließen<strong>der</strong> Verlängerung um 1 Jahr und 11 Monate

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