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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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4.7 Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit<br />

(Artikel 18 AEMR)<br />

4.7 Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit<br />

Im Bereich Familienberatung wurden <strong>2009</strong><br />

von den BeraterInnen bzw. PsychotherapeutInnen<br />

1.244 Kontakte/Befassungen durchgeführt.<br />

Im Vergleich zu 2008 entspricht dies einer<br />

Steigerung um 10,28 Prozent.<br />

durchgeführt und ca. 16.100 rechtliche Beratungen elektronisch<br />

erledigt. Insgesamt gab es im Jahr <strong>2009</strong> drei<br />

Adoptionen sowie 19 Zusammenführungen von Adoptivkin<strong>der</strong>n<br />

mit ihren leiblichen Eltern und Geschwistern.<br />

Von insgesamt 297 Pflegekin<strong>der</strong>n waren 61 auf Dauerpflegeplätzen<br />

und 22 auf familienpädagogischen Pflegeplätzen<br />

untergebracht. Den 297 Pflegekin<strong>der</strong>n stehen ingesamt<br />

53 Pflegeeltern gegenüber. Insgesamt führt das<br />

Amt für Jugend und Familie vier städtische sozialpädagogische<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendwohngemeinschaften. 130<br />

Probleme und Defizite<br />

AsylwerberInnen ist es oft nicht möglich zu heiraten.<br />

Dies begründet sich darin, dass ihnen die dazu erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Dokumente aus dem Heimatland (wie Reisepass,<br />

Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis) fehlen. Da sie<br />

sich während eines laufenden Asylverfahrens nicht an<br />

die Botschaft im eigenen Land wenden können, um die<br />

entsprechende Dokumente anzufor<strong>der</strong>n, ist eine Heirat<br />

oft nicht möglich. Im Falle eines positiven Ausganges<br />

des Asylverfahrens ersetzt <strong>der</strong> Bescheid die nötigen<br />

Dokumente. Da bis dahin aber einige Jahre vergehen<br />

können, spricht ZEBRA in diesem Zusammenhang von<br />

einer Einschränkung des Rechts auf Privat- und Familienleben.<br />

Weiters ist eine Verlegung von AsylwerberInnen,<br />

die eine Beziehung führen und in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

registriert sind, im Rahmen <strong>der</strong> Grundversorgung<br />

durch die Län<strong>der</strong> oft nur dann möglich, wenn eine Heirat<br />

nach österreichischem Recht vorliegt. 131<br />

Gute Praxis<br />

Von den vielen Initiativen seien beispielhaft die Elternabende<br />

<strong>der</strong> ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus<br />

und <strong>der</strong> Caritas in den Lerncafés <strong>der</strong> Caritas sowie<br />

Initiativen für Kin<strong>der</strong> und Eltern von Fratz <strong>Graz</strong>, dem Kin<strong>der</strong>büro<br />

<strong>Graz</strong>, Ludovico, <strong>der</strong> KIJA Steiermark und an<strong>der</strong>en<br />

AnbieterInnen erwähnt.<br />

Artikel 18 AEMR<br />

Je<strong>der</strong> hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine<br />

Religion o<strong>der</strong> Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion o<strong>der</strong> Weltanschauung allein o<strong>der</strong> in Gemeinschaft<br />

mit an<strong>der</strong>en, öffentlich o<strong>der</strong> privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.<br />

Daten und Fakten<br />

Die religiöse Vielfalt in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> ist groß. Dieses<br />

Bild zeigt sich in <strong>der</strong> neuen Publikation „Was <strong>Graz</strong> glaubt“<br />

von Anna Strobl, in dem über 60 in <strong>Graz</strong> beheimatete<br />

religiöse Gemeinschaften vorgestellt werden. Neben<br />

den anerkannten Religionsgemeinschaften (christliche,<br />

islamische, jüdische, buddhistische Kirchen und Religi-<br />

onsgemeinschaften) werden auch eingetragenen Bekenntnisgemeinschaften<br />

(Bahá‘i, Hinduistische Religionsgesellschaft,<br />

Baptistengemeinde, Pfingstgemeinde,<br />

Kirche <strong>der</strong> Siebenten-Tags-Adventisten, Zeugen Jehovas,<br />

Mennonitische Freikirche u. a.) und religiöse Vereine,<br />

spirituell/esoterische Vereinigungen und Zentren,<br />

130 Vgl. <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, Jugend und Familie, Geschäftsbericht <strong>2009</strong> des Amtes für Jugend und Familie, S.27ff. – 131 Vgl. ZEBRA, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.

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