Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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4.1 Verbot <strong>der</strong> Diskriminierung<br />
4.1.4 Sexuelle Orientierung<br />
Daten und Fakten<br />
Mit 1. Jänner 2010 ist in Österreich das Partnerschaftsgesetz<br />
(EPG - Eingetragene Partnerschaft-Gesetz) in<br />
Kraft getreten. Dies bringt für gleichgeschlechtliche<br />
Paare im Wesentlichen die gleichen Rechte und Pflichten<br />
wie die Ehe, weicht aber hinsichtlich <strong>der</strong> Gleichstellung<br />
in zwei wesentlichen Bereichen ab. (1) Im Bereich<br />
mit hohem Symbolwert: Die PartnerInnenschaften werden<br />
bei den Bezirksverwaltungsbehörden und nicht am<br />
Standesamt geschlossen. Die PartnerInnen erhalten einen<br />
„Nachnamen“ statt dem üblichen „Familiennamen“,<br />
und bei gewählten Doppelnamen wird dieser, an<strong>der</strong>s als<br />
bei Ehepaaren, durch ein Leerzeichen und nicht durch<br />
einen Bindestrich getrennt. (2) Im Bereich Familie und<br />
Kin<strong>der</strong>: Neben dem Verbot <strong>der</strong> künstlichen Befruchtung<br />
und <strong>der</strong> gemeinsamen Adoption eines Kindes durch<br />
das Paar existieren Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher<br />
Paare in Eingetragener Partnerschaft mit Kind<br />
(z.B. Kind des Partners/<strong>der</strong> Partnerin) im Vergleich zu Ehepaaren<br />
bzw. (auch gleichgeschlechtlichen) Lebensgemeinschaften,<br />
insbeson<strong>der</strong>e in Fragen <strong>der</strong> Pflegefreistellung<br />
bzw. Familienhospizkarenz. In Abweichung zum Bundesrecht<br />
hat dagegen nach intensivem Lobbying <strong>der</strong> „Rosalila<br />
PantherInnen“ <strong>der</strong> Steiermärkische Landtag am 6.7.2010<br />
einstimmig mit dem „Steiermärkischen EPG-Anpassungsgesetz“<br />
38 Landesgesetze vorbildlich angepasst. Dabei ist<br />
in den wichtigsten Dienstrechten (z.B. für Bedienstete <strong>der</strong><br />
Gemeinden, <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> und des Landes) auf die erwähnte<br />
Benachteiligung von Paaren in Eingetragener Partnerschaft<br />
mit Kin<strong>der</strong>n verzichtet worden. 49<br />
Im ersten Halbjahr 2010 wurden im Magistrat <strong>Graz</strong> 23<br />
Eingetragene Partnerschaften geschlossen. 50<br />
Probleme und Defizite<br />
„In Österreich gibt es 15 „Städte mit eigenem Statut“,<br />
die einerseits Bezirksverwaltungsbehörden sind und an-<br />
33<br />
<strong>der</strong>erseits über ein Standesamt verfügen. Im Sinne einer<br />
einfachen Verwaltung und <strong>der</strong> Gleichstellung werden<br />
in fast allen dieser Städte (z.B. Wien, Linz, Salzburg,<br />
Innsbruck, Villach, St. Pölten, Wiener Neustadt, Wels,<br />
Steyr) Eingetragene Partnerschaften an den Standesämtern<br />
geschlossen, und es wird dabei die vorhandene<br />
Infrastruktur (Trauungssäle usw.) genutzt. Von den „Rosalila<br />
PantherInnen“ heftigst kritisiert, ist hier <strong>Graz</strong> als<br />
zweitgrößte <strong>Stadt</strong> Österreichs und als „<strong>Stadt</strong> <strong>der</strong> Menschenrechte“<br />
einen an<strong>der</strong>en Weg gegangen: Standesamt<br />
und Trauungsaal bleiben Lesben und Schwulen verwehrt.<br />
Eine Partnerschaft muss im BürgerInnenamt<br />
o<strong>der</strong> im Mediencenter geschlossen werden. Nur die<br />
kostenpflichtigen „externen“ Locations wie z.B. das<br />
Schloss Eggenberg können verwendet werden.“ 51<br />
Als weiteres Defizit wird die mangelnde Umsetzung<br />
des Programmes <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>regierung hinsichtlich <strong>der</strong><br />
versprochenen Antidiskriminierungsstelle und damit<br />
verbundener aktiver Aufklärungsarbeit auch im Bereich<br />
sexueller Orientierung angeführt. 52<br />
Gute Praxis<br />
Schulworkshops zum Thema Homosexualität<br />
<strong>Der</strong> Bezirksrat Jakomini finanziert für die vielen höheren<br />
Schulen im Bezirk Workshops <strong>der</strong> Gruppe liebeist.org<br />
zum Thema Homosexualität. Diese werden mit großem<br />
Interesse angenommen. 53<br />
Empfehlung<br />
- Eingetragene Partnerschaften sollen wie in an<strong>der</strong>en<br />
Städten (siehe oben) auch in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> am Standesamt<br />
bzw. im Trauungssaal geschlossen werden<br />
können.<br />
49 Vgl. Rosalila PantherInnen, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 50 Ibid. – 51 Rosalila PantherInnen, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 52 Vgl. Ibid.<br />
53 Ibid.