Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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9. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />
teren Sinne (gemäß EMRK und Grundrechtscharta <strong>der</strong><br />
EU und nicht beschränkt auf die gleichbehandlungsgesetzlichen<br />
Tatbestände) aus den unterschiedlichen Einrichtungen.<br />
Beson<strong>der</strong>es Anliegen wäre dabei auch die<br />
Bereitstellung geeigneter Daten zum Nachweis mittelbarer<br />
und struktureller Ungleichbehandlung und Diskriminierung.<br />
So könnte die Ombudsstelle eine hervorragende<br />
Basis zur Verbesserung des Rechtszuganges<br />
werden.<br />
Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />
Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre, Recht auf Eigentum<br />
• Eine Versachlichung <strong>der</strong> Debatte zur Nutzung des öffentlichen<br />
Raums ist notwendig. Es wird empfohlen, bei<br />
Konflikten über die Nutzung des öffentlichen Raums auf<br />
mo<strong>der</strong>ierte und beteiligungsorientierte Gesprächsrunden<br />
zu setzen und das Thema „öffentlicher Raum“ auch<br />
durch sachbezogene Medienarbeit zu deeskalieren.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Es wird empfohlen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, gemeinsam<br />
mit <strong>der</strong> Exekutive und <strong>der</strong> Justiz, zur Sensibilisierung<br />
<strong>der</strong> Bevölkerung hinsichtlich <strong>der</strong> menschenrechtlichen<br />
Problematik im Bereich <strong>der</strong> High-Tech-Überwachung<br />
von Menschen beiträgt.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge die Überprüfung sämtlicher Formen<br />
von Video- und sonstiger High-Tech-Überwachung im öffentlichen<br />
Raum vornehmen bzw. veranlassen und die<br />
BürgerInnen auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> informieren,<br />
wo überall solche Überwachungsformen installiert sind.<br />
Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />
Recht auf Asyl, Recht auf Freizügigkeit,<br />
Staatsangehörigkeitsrecht<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge über den Städtebund an die Bundesregierung<br />
herantreten, um die zum Teil inhumanen<br />
Bestimmungen des österreichischen Fremdenrechts<br />
zu reformieren. Dazu empfiehlt sich die Einrichtung einer<br />
interinstitutionellen ExpertInnengruppe unter Koordination<br />
des <strong>Graz</strong>er Menschenrechtsbeirates, um die<br />
zu reformierenden Punkte zu benennen und für die Verhandlungen<br />
mit <strong>der</strong> Bundesregierung entsprechend<br />
aufzubereiten.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge auch in Zukunft bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten<br />
für AsylwerberInnen schaffen,<br />
um dieser Personengruppe die Sicherung des Lebensunterhaltes<br />
und einen besseren sozialen Status in <strong>der</strong><br />
Gesellschaft zu gewährleisten.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit<br />
135<br />
• Eine adäquate öffentliche Information über Islam und<br />
Menschen muslimischen Glaubens ist erfor<strong>der</strong>lich, um<br />
Bedrohungsängste in <strong>der</strong> Bevölkerung zu entkräften.<br />
Die Fortsetzung und Verstärkung des Dialogs zwischen<br />
den Religionsgruppen wird empfohlen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Die Unterstützung von Maßnahmen gegen Diskriminierung<br />
i.S.d. Gleichbehandlungsrechts und seinen Anwendungsbereichen<br />
(Arbeitsmarkt) wird empfohlen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />
• Veröffentlichungen klarer politischer Positionen gegen<br />
Diffamierung, Herabwürdigung und gesellschaftlichen<br />
Ausschluss von Menschen muslimischen Glaubens<br />
müssen erfolgen.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> sollte allen Schulen ein vernetztes Angebot<br />
aller einschlägigen AnbieterInnen für die interreligiöse<br />
Bildung zur Verfügung stellen.<br />
Umsetzungshorizont: kurz-/mittelfristig<br />
Recht auf Meinungsäußerungs- und<br />
Informationsfreiheit<br />
• Es wird empfohlen, die Verpflichtungen hinsichtlich eines<br />
nicht diskriminierenden politischen Diskurses nachdrücklich<br />
umzusetzen bzw. einzuhalten. Diesbezüglich sollte<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit<br />
den steirischen Medien zum Thema „Aufklärung <strong>der</strong><br />
BürgerInnen in <strong>der</strong> Antidiskriminierung“ beginnen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> bzw. <strong>der</strong> Menschenrechtsbeirat mögen<br />
regelmäßig Bildungs-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
zum Spannungsfeld „Meinungsfreiheit versus Diskriminierung“<br />
betreiben.<br />
Umsetzungshorizont: permanent<br />
• Unter dem Motto „Aufgelesen“ sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> in<br />
ihrer Zeitung BIG, aber auch in an<strong>der</strong>en <strong>Graz</strong>er Medien<br />
regelmäßig zu den eklatantesten Menschenrechtsverstößen<br />
auf Leserbriefseiten o<strong>der</strong> in Chatforen klar Stellung<br />
nehmen und dazu die Expertise des Menschenrechtsbeirates<br />
heranziehen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />
• Sensibilisierungsmaßnahmen für die MedienmitarbeiterInnen<br />
in Kooperation mit ihren Interessensvertretungen<br />
werden empfohlen.<br />
Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />
Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,<br />
Partizipationsrechte<br />
• Es wird empfohlen, mit an<strong>der</strong>en Städten (und Bundeslän<strong>der</strong>n)<br />
eine Verfassungsän<strong>der</strong>ung zur Umsetzung des