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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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9. Empfehlungen des Menschenrechtsbeirates<br />

teren Sinne (gemäß EMRK und Grundrechtscharta <strong>der</strong><br />

EU und nicht beschränkt auf die gleichbehandlungsgesetzlichen<br />

Tatbestände) aus den unterschiedlichen Einrichtungen.<br />

Beson<strong>der</strong>es Anliegen wäre dabei auch die<br />

Bereitstellung geeigneter Daten zum Nachweis mittelbarer<br />

und struktureller Ungleichbehandlung und Diskriminierung.<br />

So könnte die Ombudsstelle eine hervorragende<br />

Basis zur Verbesserung des Rechtszuganges<br />

werden.<br />

Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />

Schutz <strong>der</strong> Privatsphäre, Recht auf Eigentum<br />

• Eine Versachlichung <strong>der</strong> Debatte zur Nutzung des öffentlichen<br />

Raums ist notwendig. Es wird empfohlen, bei<br />

Konflikten über die Nutzung des öffentlichen Raums auf<br />

mo<strong>der</strong>ierte und beteiligungsorientierte Gesprächsrunden<br />

zu setzen und das Thema „öffentlicher Raum“ auch<br />

durch sachbezogene Medienarbeit zu deeskalieren.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Es wird empfohlen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, gemeinsam<br />

mit <strong>der</strong> Exekutive und <strong>der</strong> Justiz, zur Sensibilisierung<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung hinsichtlich <strong>der</strong> menschenrechtlichen<br />

Problematik im Bereich <strong>der</strong> High-Tech-Überwachung<br />

von Menschen beiträgt.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge die Überprüfung sämtlicher Formen<br />

von Video- und sonstiger High-Tech-Überwachung im öffentlichen<br />

Raum vornehmen bzw. veranlassen und die<br />

BürgerInnen auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> informieren,<br />

wo überall solche Überwachungsformen installiert sind.<br />

Umsetzungshorizont: mittelfristig<br />

Recht auf Asyl, Recht auf Freizügigkeit,<br />

Staatsangehörigkeitsrecht<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge über den Städtebund an die Bundesregierung<br />

herantreten, um die zum Teil inhumanen<br />

Bestimmungen des österreichischen Fremdenrechts<br />

zu reformieren. Dazu empfiehlt sich die Einrichtung einer<br />

interinstitutionellen ExpertInnengruppe unter Koordination<br />

des <strong>Graz</strong>er Menschenrechtsbeirates, um die<br />

zu reformierenden Punkte zu benennen und für die Verhandlungen<br />

mit <strong>der</strong> Bundesregierung entsprechend<br />

aufzubereiten.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> möge auch in Zukunft bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

für AsylwerberInnen schaffen,<br />

um dieser Personengruppe die Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

und einen besseren sozialen Status in <strong>der</strong><br />

Gesellschaft zu gewährleisten.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit<br />

135<br />

• Eine adäquate öffentliche Information über Islam und<br />

Menschen muslimischen Glaubens ist erfor<strong>der</strong>lich, um<br />

Bedrohungsängste in <strong>der</strong> Bevölkerung zu entkräften.<br />

Die Fortsetzung und Verstärkung des Dialogs zwischen<br />

den Religionsgruppen wird empfohlen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Die Unterstützung von Maßnahmen gegen Diskriminierung<br />

i.S.d. Gleichbehandlungsrechts und seinen Anwendungsbereichen<br />

(Arbeitsmarkt) wird empfohlen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

• Veröffentlichungen klarer politischer Positionen gegen<br />

Diffamierung, Herabwürdigung und gesellschaftlichen<br />

Ausschluss von Menschen muslimischen Glaubens<br />

müssen erfolgen.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> sollte allen Schulen ein vernetztes Angebot<br />

aller einschlägigen AnbieterInnen für die interreligiöse<br />

Bildung zur Verfügung stellen.<br />

Umsetzungshorizont: kurz-/mittelfristig<br />

Recht auf Meinungsäußerungs- und<br />

Informationsfreiheit<br />

• Es wird empfohlen, die Verpflichtungen hinsichtlich eines<br />

nicht diskriminierenden politischen Diskurses nachdrücklich<br />

umzusetzen bzw. einzuhalten. Diesbezüglich sollte<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit<br />

den steirischen Medien zum Thema „Aufklärung <strong>der</strong><br />

BürgerInnen in <strong>der</strong> Antidiskriminierung“ beginnen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> bzw. <strong>der</strong> Menschenrechtsbeirat mögen<br />

regelmäßig Bildungs-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

zum Spannungsfeld „Meinungsfreiheit versus Diskriminierung“<br />

betreiben.<br />

Umsetzungshorizont: permanent<br />

• Unter dem Motto „Aufgelesen“ sollte die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> in<br />

ihrer Zeitung BIG, aber auch in an<strong>der</strong>en <strong>Graz</strong>er Medien<br />

regelmäßig zu den eklatantesten Menschenrechtsverstößen<br />

auf Leserbriefseiten o<strong>der</strong> in Chatforen klar Stellung<br />

nehmen und dazu die Expertise des Menschenrechtsbeirates<br />

heranziehen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />

• Sensibilisierungsmaßnahmen für die MedienmitarbeiterInnen<br />

in Kooperation mit ihren Interessensvertretungen<br />

werden empfohlen.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig und permanent<br />

Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit,<br />

Partizipationsrechte<br />

• Es wird empfohlen, mit an<strong>der</strong>en Städten (und Bundeslän<strong>der</strong>n)<br />

eine Verfassungsän<strong>der</strong>ung zur Umsetzung des

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