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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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96<br />

wird in keinster Weise den individuellen Ansprüchen<br />

gerecht. Beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> Anspruch auf Assistenzleistungen<br />

wird gerade auch Familien mit behin<strong>der</strong>ten Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen verwehrt.<br />

- Die Meinungs- und Informationsfreiheit von Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen mit Behin<strong>der</strong>ungen (vgl. CRC, General<br />

Comment 9, Abs. 37) ist in Österreich nicht ausreichend<br />

geschützt und gewährleistet.<br />

- Soweit dem Monitoringausschuss bekannt, ist die barrierefreie<br />

Kommunikation für und mit nonverbalen Kin<strong>der</strong>n<br />

nicht gewährleistet.<br />

- Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ungen leben in<br />

Österreich auch in Heimen, in denen oftmals ausschließlich<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

untergebracht werden. Diese Segregation<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

von an<strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen erscheint insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Hinblick auf die Ausführungen des CRC<br />

Komitees (vgl. CRC, General Comment 9, Abs. 47)<br />

bedenklich. 395<br />

Österreich hat sich im Oktober 2008 zur Einhaltung <strong>der</strong><br />

Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

(CRPD) 396 verpflichtet, dennoch finden Kin<strong>der</strong><br />

mit Behin<strong>der</strong>ung und chronisch kranke Kin<strong>der</strong> nach wie<br />

vor nicht die ihnen gebührende Aufmerksamkeit.<br />

Empfehlungen<br />

- Familien mit behin<strong>der</strong>ten und chronisch kranken Kin<strong>der</strong>n<br />

werden immer noch nicht ausreichend unterstützt.<br />

Es fehlt häufig an angemessener Entlastung,<br />

umfassen<strong>der</strong> Information, Beratung, begleitenden Hilfen<br />

und respektvollem Entgegenkommen.<br />

- Kin<strong>der</strong> mit Behin<strong>der</strong>ungen werden lei<strong>der</strong> nur selten als<br />

positiver Beitrag für eine humane Gesellschaft gesehen,<br />

son<strong>der</strong>n werden als Nutznießer materieller Hilfen<br />

betrachtet.<br />

- Bei <strong>der</strong> Planung und Finanzierung von unterstützenden<br />

Maßnahmen (z. B. Frühför<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Gesundheitsversorgung)<br />

werden Kin<strong>der</strong> und Jugendliche noch immer<br />

nicht als (verletzliche) Träger von Rechten gesehen.<br />

Gerade gegenüber Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

sollten Organisationen im Gesundheits- und<br />

Bildungswesen für eine zeitgemäße inklusive Haltung<br />

und kompetente MitarbeiterInnen sorgen. Die<br />

Beteiligung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit Behin<strong>der</strong>ungen<br />

an ihren Angelegenheiten wird oft aus Unkenntnis<br />

nicht angegangen. Die Rolle <strong>der</strong> Selbsthilfe<br />

muss in allen Lebensbereichen gestärkt werden und<br />

7.1 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>Graz</strong><br />

als Chance zur Weiterentwicklung des Individuums<br />

und <strong>der</strong> sozialen Umgebung gesehen werden. Das<br />

gemeinsame Aufwachsen und Lernen von Kin<strong>der</strong>n<br />

mit und ohne Behin<strong>der</strong>ung muss noch stärker geför<strong>der</strong>t<br />

werden, und das inklusive Denken und Handeln<br />

muss in Bildungswesen, Gesundheitsversorgung und<br />

Finanzverwaltung Einzug halten.<br />

„Lieber schön und reich als arm und krank“<br />

Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit(sversorgung)<br />

Für junge Menschen ist Gesundheit einfach normal.<br />

Wenn nichts schmerzt, dann spielt sie im Leben keine<br />

Rolle. Auch bestimmende Einflussfaktoren wie Bewegungsausmaß,<br />

Ernährung sowie risikoreiche Alltagsgestaltung<br />

etc. werden nur aus Erwachsenensicht<br />

als schädigend o<strong>der</strong> Vorsicht gebietend eingestuft. Für<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche sind das keine Themen. Außer<br />

es gibt dann doch einmal eine Verletzung, akute bzw.<br />

langanhaltende Schmerzen, eine Krankheit, spurenhinterlassende<br />

Schädigungen durch überschießendes<br />

Ess- und Trinkverhalten, Alkohol, Drogen, Selbst- bzw.<br />

Fremdverletzungen ... 397<br />

In einer <strong>Stadt</strong> wie <strong>Graz</strong> gibt es nichts, was es nicht gibt.<br />

Die Gesundheitsversorgung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

sollte möglichst umfassend und vielfältig sein<br />

– sozusagen für alle Notfälle gerüstet. Das ist auch sicher<br />

so. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass jedes Kind sozialversicherungsrechtlich<br />

erfasst und abgesichert ist,<br />

kann auch (fast) jedes Kind verschiedenste (Fach-)ÄrztInnen<br />

aufsuchen, Kliniken nutzen, ambulant verarztet<br />

o<strong>der</strong> psychisch betreut werden. Dafür sorgt <strong>der</strong> Staat,<br />

und die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> steuert ihren großen Teil dazu bei.<br />

Dennoch finden sich beson<strong>der</strong>s im Schnittfeld zu an<strong>der</strong>en<br />

Lebensbereichen Lücken bzw. Benachteiligungen<br />

von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen, wenn es um <strong>der</strong>en Gesundheitsversorgung<br />

im Sinne <strong>der</strong> Ottawa-Charta <strong>der</strong><br />

WHO 398 geht.<br />

Empfehlungen<br />

Folgende Defizite müssen behoben werden:<br />

- Eine Verlängerung <strong>der</strong> Mutter-Kind-Pass-Untersuchung<br />

mit einer längeren Begleitung junger Familien durch<br />

Gesundheitsamt und Jugendwohlfahrt gibt es lei<strong>der</strong><br />

noch nicht.<br />

- <strong>Der</strong> Einsatz <strong>der</strong> Jugendwohlfahrt, die präventiv, gesundheitsvorsorgend<br />

und för<strong>der</strong>nd arbeiten kann,<br />

kommt manchmal schon zu spät.<br />

395 Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung <strong>der</strong> UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen. Stellungnahme zur Umsetzung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>rechtskonvention<br />

in Österreich (Periodic Report in accordance with Article 44 CRC) für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit Behin<strong>der</strong>ungen; Wien, Juni <strong>2009</strong>. – 396 Österreich hat die<br />

Konvention über die Rechte von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen (CRPD) am 30. März 2007 unterzeichnet, im Oktober 2008 ratifiziert (BGBl. III Nr. 155/2008) und ist seit 26.<br />

Oktober 2008 zu <strong>der</strong>en Einhaltung verpflichtet. – 397 Manfred Lintschinger, Vortrag „Essen ist gesund“, Deutschlandsberg, 17. April 2008. – 398 Ottawa Charter for Health<br />

Promotion. First International Conference on Health Promotion Ottawa, 21. November 1986 – WHO/HPR/HEP/95.1 http://www.who.int/hpr/NPH/docs/ottawa_charter_hp.pdf

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