Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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110<br />
gerschaft kaum beachtet. Es fehlt eine ganzheitliche,<br />
zielgruppenspezifische und nie<strong>der</strong>schwellige Schwangerenbegleitung,<br />
d. h. eine gute Versorgung mit medizinischen,<br />
psychischen, sozialen, rechtlichen und bei Bedarf<br />
auch psychotherapeutischen und wirtschaftlichen<br />
Hilfestellungen. Für bestimmte Risikogruppen (jugendliche<br />
Schwangere, psychisch Kranke) fehlt eine nie<strong>der</strong>schwellige,<br />
alltagstaugliche Begleitung und Unterstützung<br />
nach <strong>der</strong> Geburt. Schwangerenbegleitung wird<br />
nicht zuletzt durch das verstärkte Angebot an Pränataldiagnostik<br />
zu einer beinahe ausschließlich medizinischen<br />
Domäne. Frauen brauchen jedoch gerade während <strong>der</strong><br />
Schwangerschaft eine ganzheitliche Begleitung, die sie<br />
stärkt und auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Geburt und<br />
das Leben mit dem Kind vorbereitet. Dazu gehören neben<br />
den Ärztinnen vor allem die Hebammen, die Beraterinnen<br />
und Geburtsvorbereiterinnen sowie begleitete<br />
Treffpunkte mit an<strong>der</strong>en schwangeren Frauen und Müttern<br />
von Babys in <strong>der</strong> unmittelbaren Wohnumgebung.<br />
Es gibt in <strong>Graz</strong> zwar diverse Fachdienste und Unterstützungsangebote<br />
für (schwangere) Frauen, Kin<strong>der</strong> und<br />
Familien, die bestehenden Angebote und Leistungen<br />
sind jedoch nicht optimal miteinan<strong>der</strong> vernetzt, dadurch<br />
ist <strong>der</strong> Zugang und eine „optimale“ Nutzung <strong>der</strong><br />
Leistungen für manche Zielgruppen erschwert.<br />
Vordringlichste Maßnahmen zu Artikel 12)<br />
- Informationskampagne <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> über nichtmedizinische<br />
Angebote<br />
- Eine zweite, unabhängige, öffentlich finanzierte und überkonfessionelle<br />
Schwangerenberatungsstelle, beson<strong>der</strong>s<br />
für sozial benachteiligte Frauen auf <strong>der</strong> rechten Murseite 426<br />
- aufsuchende Hebammenbetreuung<br />
- Zulassung von mehr Gynäkologinnen mit Kassenärztinnen-Verträgen<br />
- Sicherstellung psychosozialer Begleitung während <strong>der</strong><br />
Schwangerschaft und nach <strong>der</strong> Geburt als integrativen<br />
Bestandteil <strong>der</strong> Schwangerenvorsorge<br />
- Ausreichende und kostenfreie medizinische Versorgung,<br />
inklusive <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> anfallenden Geburtskosten<br />
(Krankenhaus) für jene Schwangeren, die<br />
keinen Krankenversicherungsschutz haben<br />
- Ausbau bzw. Aufbau eines fachübergreifenden Systems<br />
von Betreuung, Beratung und Begleitung,<br />
welches zusammenwirkt, um (werdende) Eltern, Babys<br />
und Angehörige bestmöglich zu stützen<br />
- Präventiv gegen Überfor<strong>der</strong>ung, Isolation, frühkindliche<br />
Vernachlässigung und Traumatisierungen, Gewalt, Missbrauch<br />
etc. die Einführung leistbarer, flächendecken<strong>der</strong><br />
und qualifizierter Unterstützung für Frauen in <strong>der</strong> Nachgeburtsphase,<br />
unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> individuellen<br />
Risikosituation (z. B. Teenagermütter)<br />
426 vgl. www.stadtteilmuetter.de<br />
7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />
Artikel 13 b)<br />
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen<br />
zur Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierung <strong>der</strong> Frau in an<strong>der</strong>en<br />
Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, um<br />
Frauen nach dem Gleichheitsgrundsatz dieselben Rechte<br />
wie Männern zu gewährleisten, insbeson<strong>der</strong>e<br />
a) (…)<br />
b) das Recht, Bankdarlehen, Hypotheken und an<strong>der</strong>e Finanzkredite<br />
aufzunehmen.<br />
Grundsätzlich gibt es keine Diskriminierung von Frauen<br />
bei <strong>der</strong> Aufnahme von Krediten. Bei näherer Betrachtung<br />
muss aber noch ergänzt werden, dass es bei <strong>der</strong><br />
Vergabe von Krediten natürlich um die Bonität <strong>der</strong> Kreditnehmerin<br />
geht, und diese hängt von ihrem Einkommen<br />
und Vermögen ab. Durch die geringeren Einkommen<br />
und geringeren Vermögensbestände bekommen<br />
Frauen unter Umständen aufgrund dessen weniger<br />
hohe Kredite und/o<strong>der</strong> schlechtere Konditionen. Bei näherer<br />
Betrachtung muss auch ergänzt werden, dass bei<br />
Aufnahme eines Darlehens Frauen in Karenz mit einkommensabhängigem<br />
Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld in <strong>der</strong> Bonität<br />
sehr schlecht eingestuft werden.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> u. a. bieten im Rahmen von Projekten<br />
o<strong>der</strong> über Kooperationen im Gründungsbereich Information<br />
und Unterstützung für Frauen/Grün<strong>der</strong>innen/Unternehmerinnen<br />
an, die einen Kredit benötigen. Sehr oft<br />
scheitern Kreditvergaben an einer unzureichenden Vorbereitung<br />
auf <strong>der</strong> finanziellen Seite bzw. an einem mangelhaften<br />
Business Plan; durch diese Unterstützungsmaßnahmen<br />
kann dem entgegengewirkt und <strong>der</strong> Weg<br />
zu einem Kredit oft erleichtert werden.<br />
Artikel 16<br />
1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen<br />
zur Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierung <strong>der</strong> Frau in<br />
allen ehelichen und familiären Angelegenheiten und<br />
gewährleisten insbeson<strong>der</strong>e folgende Rechte auf <strong>der</strong><br />
Grundlage <strong>der</strong> Gleichheit von Mann und Frau:<br />
a) (…)<br />
b) (..)<br />
c) gleiche Rechte und Pflichten in <strong>der</strong> Ehe und bei <strong>der</strong>en<br />
Auflösung;<br />
d) gleiche Rechte und Pflichten als Eltern, ungeachtet<br />
ihres Familienstands, in allen ihre Kin<strong>der</strong> betreffenden<br />
Angelegenheiten; in jedem Fall haben die<br />
Interessen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> Vorrang;<br />
e) (…)<br />
f) gleiche Rechte und Pflichten in Fragen <strong>der</strong> Vormundschaft,<br />
Pflegschaft, Treuhandschaft und Adoption<br />
von Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ähnlicher Einrichtungen, soweit