24.08.2013 Aufrufe

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

110<br />

gerschaft kaum beachtet. Es fehlt eine ganzheitliche,<br />

zielgruppenspezifische und nie<strong>der</strong>schwellige Schwangerenbegleitung,<br />

d. h. eine gute Versorgung mit medizinischen,<br />

psychischen, sozialen, rechtlichen und bei Bedarf<br />

auch psychotherapeutischen und wirtschaftlichen<br />

Hilfestellungen. Für bestimmte Risikogruppen (jugendliche<br />

Schwangere, psychisch Kranke) fehlt eine nie<strong>der</strong>schwellige,<br />

alltagstaugliche Begleitung und Unterstützung<br />

nach <strong>der</strong> Geburt. Schwangerenbegleitung wird<br />

nicht zuletzt durch das verstärkte Angebot an Pränataldiagnostik<br />

zu einer beinahe ausschließlich medizinischen<br />

Domäne. Frauen brauchen jedoch gerade während <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft eine ganzheitliche Begleitung, die sie<br />

stärkt und auf die Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Geburt und<br />

das Leben mit dem Kind vorbereitet. Dazu gehören neben<br />

den Ärztinnen vor allem die Hebammen, die Beraterinnen<br />

und Geburtsvorbereiterinnen sowie begleitete<br />

Treffpunkte mit an<strong>der</strong>en schwangeren Frauen und Müttern<br />

von Babys in <strong>der</strong> unmittelbaren Wohnumgebung.<br />

Es gibt in <strong>Graz</strong> zwar diverse Fachdienste und Unterstützungsangebote<br />

für (schwangere) Frauen, Kin<strong>der</strong> und<br />

Familien, die bestehenden Angebote und Leistungen<br />

sind jedoch nicht optimal miteinan<strong>der</strong> vernetzt, dadurch<br />

ist <strong>der</strong> Zugang und eine „optimale“ Nutzung <strong>der</strong><br />

Leistungen für manche Zielgruppen erschwert.<br />

Vordringlichste Maßnahmen zu Artikel 12)<br />

- Informationskampagne <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> über nichtmedizinische<br />

Angebote<br />

- Eine zweite, unabhängige, öffentlich finanzierte und überkonfessionelle<br />

Schwangerenberatungsstelle, beson<strong>der</strong>s<br />

für sozial benachteiligte Frauen auf <strong>der</strong> rechten Murseite 426<br />

- aufsuchende Hebammenbetreuung<br />

- Zulassung von mehr Gynäkologinnen mit Kassenärztinnen-Verträgen<br />

- Sicherstellung psychosozialer Begleitung während <strong>der</strong><br />

Schwangerschaft und nach <strong>der</strong> Geburt als integrativen<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Schwangerenvorsorge<br />

- Ausreichende und kostenfreie medizinische Versorgung,<br />

inklusive <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> anfallenden Geburtskosten<br />

(Krankenhaus) für jene Schwangeren, die<br />

keinen Krankenversicherungsschutz haben<br />

- Ausbau bzw. Aufbau eines fachübergreifenden Systems<br />

von Betreuung, Beratung und Begleitung,<br />

welches zusammenwirkt, um (werdende) Eltern, Babys<br />

und Angehörige bestmöglich zu stützen<br />

- Präventiv gegen Überfor<strong>der</strong>ung, Isolation, frühkindliche<br />

Vernachlässigung und Traumatisierungen, Gewalt, Missbrauch<br />

etc. die Einführung leistbarer, flächendecken<strong>der</strong><br />

und qualifizierter Unterstützung für Frauen in <strong>der</strong> Nachgeburtsphase,<br />

unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> individuellen<br />

Risikosituation (z. B. Teenagermütter)<br />

426 vgl. www.stadtteilmuetter.de<br />

7.2 Frauenrechte in <strong>Graz</strong><br />

Artikel 13 b)<br />

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen<br />

zur Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierung <strong>der</strong> Frau in an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, um<br />

Frauen nach dem Gleichheitsgrundsatz dieselben Rechte<br />

wie Männern zu gewährleisten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

a) (…)<br />

b) das Recht, Bankdarlehen, Hypotheken und an<strong>der</strong>e Finanzkredite<br />

aufzunehmen.<br />

Grundsätzlich gibt es keine Diskriminierung von Frauen<br />

bei <strong>der</strong> Aufnahme von Krediten. Bei näherer Betrachtung<br />

muss aber noch ergänzt werden, dass es bei <strong>der</strong><br />

Vergabe von Krediten natürlich um die Bonität <strong>der</strong> Kreditnehmerin<br />

geht, und diese hängt von ihrem Einkommen<br />

und Vermögen ab. Durch die geringeren Einkommen<br />

und geringeren Vermögensbestände bekommen<br />

Frauen unter Umständen aufgrund dessen weniger<br />

hohe Kredite und/o<strong>der</strong> schlechtere Konditionen. Bei näherer<br />

Betrachtung muss auch ergänzt werden, dass bei<br />

Aufnahme eines Darlehens Frauen in Karenz mit einkommensabhängigem<br />

Kin<strong>der</strong>betreuungsgeld in <strong>der</strong> Bonität<br />

sehr schlecht eingestuft werden.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> u. a. bieten im Rahmen von Projekten<br />

o<strong>der</strong> über Kooperationen im Gründungsbereich Information<br />

und Unterstützung für Frauen/Grün<strong>der</strong>innen/Unternehmerinnen<br />

an, die einen Kredit benötigen. Sehr oft<br />

scheitern Kreditvergaben an einer unzureichenden Vorbereitung<br />

auf <strong>der</strong> finanziellen Seite bzw. an einem mangelhaften<br />

Business Plan; durch diese Unterstützungsmaßnahmen<br />

kann dem entgegengewirkt und <strong>der</strong> Weg<br />

zu einem Kredit oft erleichtert werden.<br />

Artikel 16<br />

1. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen<br />

zur Beseitigung <strong>der</strong> Diskriminierung <strong>der</strong> Frau in<br />

allen ehelichen und familiären Angelegenheiten und<br />

gewährleisten insbeson<strong>der</strong>e folgende Rechte auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Gleichheit von Mann und Frau:<br />

a) (…)<br />

b) (..)<br />

c) gleiche Rechte und Pflichten in <strong>der</strong> Ehe und bei <strong>der</strong>en<br />

Auflösung;<br />

d) gleiche Rechte und Pflichten als Eltern, ungeachtet<br />

ihres Familienstands, in allen ihre Kin<strong>der</strong> betreffenden<br />

Angelegenheiten; in jedem Fall haben die<br />

Interessen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> Vorrang;<br />

e) (…)<br />

f) gleiche Rechte und Pflichten in Fragen <strong>der</strong> Vormundschaft,<br />

Pflegschaft, Treuhandschaft und Adoption<br />

von Kin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ähnlicher Einrichtungen, soweit

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!