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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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7.1 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>Graz</strong><br />

Freunden zu treffen. Das Internet ist jedoch nicht aufzuhalten.<br />

369<br />

Das Internet ist nicht die Gefahr, aber die Nebenwirkungen<br />

wie zu großzügige Datenbekanntgabe, nichtlöschbare<br />

Inhalte, soziale Isolierung, Abhängigkeit von<br />

sozial-digitalen Netzwerken ... können gefährlich sein.<br />

Das Handy ist nicht die Gefahr, aber Stalking und Mobbing<br />

per Handy, die Weitergabe von Videos mit pornografischem<br />

o<strong>der</strong> gewalttätigem Inhalt, horrende Kosten,<br />

... machen das Leben schwerer statt leichter.<br />

Computerspiele sind nicht die Gefahr, aber exzessiver<br />

Spieltrieb, hohe Kosten, Vernachlässigung von Arbeit<br />

o<strong>der</strong> Schule, Abhängigkeit ... tragen zum schnellen<br />

Übergang von „in“ zu „out“ bei.<br />

Auch wenn das Recht auf Information kein grazspezifisches<br />

Phänomen ist, ist es kin<strong>der</strong>- und jugendspezifisch.<br />

Je<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> muss sich daher bewusst sein, dass<br />

<strong>der</strong> Wunsch nach städtischer Information (Freizeitangebote,<br />

städtische Raumnutzung, Jugend-Programmangebote,<br />

...) und gesellschaftspolitischer Beteiligung (<strong>Stadt</strong>raumentwicklung,<br />

jugendrelevante Politikbeschlüsse, ...)<br />

existiert. Das Recht auf kind- und jugendgerechte Information<br />

durch tagesaktuelle, kritische und altersgemäße<br />

Medien wie z. B. Zeitung und Radio sollte ebenso regional<br />

abgedeckt sein.<br />

Das Kind als Opfer<br />

Artikel 19: Das Verbot von Gewalt gegen Kin<strong>der</strong><br />

Artikel 20: Das Recht auf Fürsorge und Schutz<br />

Artikel 34: <strong>Der</strong> Schutz vor sexuellem Missbrauch<br />

Artikel 39: Das Recht auf Schonung und Schutz von Kin<strong>der</strong>n<br />

als Opfer von Gewalt<br />

Gewalt in <strong>der</strong> Erziehung hat eine lange Tradition, und obwohl<br />

sie schon seit 1989 gesetzlich verboten ist, vollzieht<br />

sich ein Einstellungswandel dazu in Österreich nur langsam.<br />

Meinungen wie: ‚Eine Ohrfeige hat noch keinem Kind<br />

geschadet’, ‚Die Kin<strong>der</strong> betteln drum’, ‚Die Kin<strong>der</strong> vergessen<br />

das eh schnell’, usw. sind noch immer häufig<br />

zu hören. 370<br />

Weniger bekannt ist das gesetzlich verankerte ‚Züchtigungsverbot’<br />

(§ 146 a ABGB):<br />

‚Das min<strong>der</strong>jährige Kind hat die Anordnungen <strong>der</strong> Eltern<br />

zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen<br />

und <strong>der</strong>en Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit<br />

des Kindes Bedacht zu nehmen; die Anwendung<br />

von Gewalt und die Zufügung körperlichen o<strong>der</strong><br />

seelischen Leides sind unzulässig. 371<br />

89<br />

Viele <strong>der</strong> alltäglich vorkommenden körperlichen Gewaltanwendungen<br />

wie Ohrfeigen und Schläge hinterlassen<br />

keine sichtbaren Spuren. Immer wie<strong>der</strong> werden<br />

Blutungen, Schürfungen, Blutergüsse, Striemen, Verbrennungen,<br />

Rissquetschwunden, Ausriss von Haarbüscheln,<br />

Bissverletzungen u. a. m. von niemandem aus<br />

dem Umfeld des Kindes als Misshandlungen erkannt.<br />

Denn alle diese Anzeichen sind Hinweise, aber keine<br />

Beweise.<br />

Seelische Gewalt ist von Außenstehenden noch schwerer<br />

zu erkennen als körperliche Misshandlung. Sie äußert<br />

sich durch Aussagen, Handlungen o<strong>der</strong> Haltungen Erwachsener,<br />

die dem Kind Ablehnung, Demütigung o<strong>der</strong><br />

das Gefühl wertlos zu sein vermitteln. Seelische Gewalt<br />

ist in unserer Gesellschaft die häufigste Form <strong>der</strong> Gewalt<br />

an Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen. Dazu ein paar Beispiele:<br />

‚Du bist zu blöd für alles’, ‚Wenn ich das gewusst<br />

hätte, hätte ich keine Kin<strong>der</strong> gewollt’, ‚Wenn du nicht<br />

brav bist, kommt <strong>der</strong> böse Mann’, ‚Entwe<strong>der</strong> du tust<br />

das jetzt sofort, o<strong>der</strong> es gibt Schläge’, ‚Du bist ein Trottel,<br />

eine Hure, behin<strong>der</strong>t’, ... . Die Beispiele ließen sich<br />

beliebig fortsetzen. Die Versuchung ist groß, denn wie<br />

schnell geht in einer angespannten Situation <strong>der</strong> Hilflosigkeit<br />

so ein Ausdruck über die Lippen.<br />

Von Vernachlässigung spricht man, wenn grundlegende<br />

körperliche und seelische Bedürfnisse des Kindes von<br />

<strong>der</strong> Familie nicht o<strong>der</strong> nur unzulänglich befriedigt werden,<br />

z. B. durch mangelnde Ernährung, Pflege, Hygiene,<br />

medizinische Versorgung, mangelnde Aufsicht, häufiges<br />

Alleinlassen, keinen Schutz vor Gefahren, mangelnde<br />

Anregungen für eine altersgemäße geistige, soziale<br />

und seelische Entwicklung. Vernachlässigung ist oft<br />

ein Hinweis auf soziale Probleme einer Familie wie Arbeitslosigkeit,<br />

materielle Not, Krankheit o<strong>der</strong> schlechte<br />

Wohnverhältnisse. Beson<strong>der</strong>s gefährdet sind auch ungewollte<br />

o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>te Kin<strong>der</strong>.<br />

Aber auch in höheren sozialen Schichten kann es zu einer<br />

speziellen Form <strong>der</strong> Vernachlässigung kommen. Diese<br />

äußert sich in Zeitmangel und fehlendem Beziehungsangebot<br />

für Kin<strong>der</strong>. Diese fühlen sich allein gelassen<br />

und sind dadurch in ihrer Entwicklung gefährdet - das<br />

kann z. B. zu Essstörungen, Suchtverhalten o<strong>der</strong> Beziehungsstörungen<br />

führen.<br />

Sexuelle Gewalt. Es ist nicht möglich, das tatsächliche<br />

Ausmaß von sexuellem Missbrauch verlässlich anzugeben.<br />

Hauptursache für die hohe Dunkelziffer ist <strong>der</strong><br />

Geheimhaltungsdruck – das Schweigegebot –, <strong>der</strong> auf<br />

den Opfern lastet und bei so vielen zu Sprachlosigkeit<br />

369 Virtuell statt real“ Susanne Geber, Corinna Weixler; SchülerInnen machen Zeitung, 24. März 2010, Musikgymnasium Dreihackengasse <strong>Graz</strong> übers INTERNET. – 370<br />

„Gewalt an Kin<strong>der</strong>n“, Broschüre <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und Jugendanwaltschaft Steiermark, <strong>Graz</strong>, 2008. – 371 ABGB, Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch § 146a. „Allgemeines<br />

Züchtigungsverbot“.

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