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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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120<br />

Anspruch auf Rechtsschutz, Anerkennung als Rechtsperson, Gleichheit vor dem Gesetz,<br />

Schutz gegen willkürliche Festnahme, Anspruch auf ein öffentliches Verfahren vor einem<br />

unabhängigen und unparteiischen Gericht, Recht auf Unschuldsvermutung<br />

Empfehlungen<br />

Es wird empfohlen, dass die <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>, gemeinsam mit <strong>der</strong> Exekutive und <strong>der</strong> Justiz, zur<br />

Sensibilisierung <strong>der</strong> Bevölkerung hinsichtlich <strong>der</strong> menschenrechtlichen Problematik im Bereich<br />

<strong>der</strong> High-Tech-Überwachung von Menschen beiträgt. Sicherheitspolitisch soll auf die Aufstockung<br />

<strong>der</strong> Exekutive als zuständige Instanz zur Wahrung öffentlicher Sicherheit, nicht auf die<br />

Ordnungswache, gesetzt werden.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

Empfehlungen<br />

Das Angebot für rechtliche – beson<strong>der</strong>s familienrechtliche – Beratung für Frauen ist zu<br />

erweitern. <strong>Der</strong> Bedarf ist höher als das Rechtsberatungsangebot für Frauen. Außerdem<br />

können sich viele Frauen eine entgeltliche Beratung nicht leisten, weshalb eine Aufstockung<br />

<strong>der</strong> Rechtsberatung bei den bereits bestehenden, darauf spezialisierten Einrichtungen wie<br />

dem Frauenservice empfohlen wird. Im Frauenservice wäre die Einstellung einer zweiten<br />

Juristin mit 20-25 Std./Wo erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Umsetzungshorizont: kurzfristig<br />

8.2 Evaluierung <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>en Empfehlungen<br />

Welche Maßnahme(n) wurde(n) gesetzt? Sonstige Anmerkungen?<br />

Mit <strong>der</strong> Neukonstruktion <strong>der</strong> Stelle <strong>der</strong> Unabhängigen Frauenbeauftragten in <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> im<br />

Jahr <strong>2009</strong> konnte ebenso eine Erhöhung <strong>der</strong> Subvention für den Verein Frauenservice erreicht<br />

werden. Die Rechtsberatung im Büro <strong>der</strong> Frauenbeauftragten fällt nicht mehr in <strong>der</strong>en Tätigkeitsbereich,<br />

dafür wurde die Subvention an den Verein Frauenservice um 14.000 Euro erhöht<br />

(entspricht ungefähr 10 Stunden pro Woche).<br />

Im Jahr 2008 wurden für die Monate Juli und August 850 Euro und für Oktober, November und<br />

Dezember 1.300 Euro für jeweils 5 Wochenstunden als zusätzliche Subvention ausbezahlt, um<br />

das Angebot zumindest ein wenig zu verbessern. 443 Durch die Subventionserhöhung seitens<br />

des Frauenreferates konnte die juristische Beratung im Frauenservice um 2 Stunden erhöht<br />

werden. 444<br />

Noch immer gibt es Wartezeiten, und noch immer müsste die Beratung aufgestockt werden.<br />

443 Magistrat <strong>Graz</strong>, Frauenreferat, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>. – 444 Vgl. Frauenservice, Beitrag zum <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>2009</strong>.<br />

Umsetzung<br />

<br />

ja nein teils<br />

Umsetzung<br />

<br />

ja nein teils

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