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Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz

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94<br />

hochangesehenen Lebensbereichen (Arbeit, Bildung,<br />

Wohnraum, Kultur, Beteiligung, ...) führt zu Abkehr<br />

vom sog. Mainstream und zu einer Hinorientierung zu<br />

Randkulturen.<br />

Empfehlung<br />

- Empfehlung des MRB 2007, Kap. 9.2: Es wird die Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Sprachkompetenz <strong>der</strong> MigrantInnenkin<strong>der</strong><br />

durch För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Erstsprache sowie <strong>der</strong><br />

frühen För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> deutschen Sprache empfohlen.<br />

388<br />

Welcome – Flüchtling werden in <strong>Graz</strong><br />

Artikel 22: Das Recht auf Asyl<br />

Artikel 10: Die Rechte <strong>der</strong> Flüchtlingskin<strong>der</strong> und das<br />

Recht auf Familienzusammenführung<br />

Artikel 37: Das Recht auf Schutz des Kindes, das eine<br />

Straftat begangen hat<br />

Artikel 39: Das Recht auf Schonung und Schutz von Kin<strong>der</strong>n<br />

als Opfer von Gewalt<br />

Artikel 40: Die Rechte des Kindes auf ein faires Gerichtsverfahren<br />

Konventionsgerechte Unterbringung von unbegleiteten<br />

min<strong>der</strong>jährigen Flüchtlingen. Im Raum <strong>Graz</strong> wurde Anfang<br />

<strong>2009</strong> erstmals die Betreuung eines Quartiers für<br />

unbegleitete Min<strong>der</strong>jährige an Privatpersonen vergeben,<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> Grundversorgung (für UMF gibt<br />

es dafür einen erhöhten Tagsatz) Jugendliche in einem<br />

ehemaligen Gasthof betreuen. Diese Praxis bricht mit<br />

dem bisherigen Standard, dass nur fachlich kompetente<br />

TrägerInnen (wie z. B. Caritas, Diakonie ...) mit <strong>der</strong> Unterbringung<br />

und Betreuung von Min<strong>der</strong>jährigen betraut<br />

werden. 389<br />

Empfehlungen<br />

<strong>Graz</strong> als Menschenrechtsstadt sollte folgende Empfehlungen<br />

umsetzen:<br />

- Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen des UN-Kin<strong>der</strong>rechte-<br />

Ausschusses 390<br />

<strong>Der</strong> Ausschuss anerkennt die Anstrengungen des<br />

Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die Zahl geeigneter Betreuungsplätze<br />

für unbegleitete und getrennte asylsuchende Kin<strong>der</strong><br />

zu erhöhen, bleibt aber besorgt, weil die zur Verfügung<br />

gestellten Plätze und BetreuerInnen im Vergleich<br />

zur Zahl <strong>der</strong> BewerberInnen noch nicht ausreichen.<br />

- <strong>Der</strong> Ausschuss empfiehlt,<br />

a) sicherzustellen, dass systematisch unbegleiteten<br />

7.1 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>Graz</strong><br />

und getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n sprachkundige<br />

BetreuerInnen beigestellt werden, um das Kindeswohl<br />

zu wahren;<br />

b) sicherzustellen, dass alle Befragungen von unbegleiteten<br />

und getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n von professionell<br />

ausgebildetem Personal durchgeführt werden;<br />

c) adäquate Unterbringung sicherzustellen, die dem<br />

Entwicklungsstand von unbegleiteten und getrennten<br />

asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n entspricht; und<br />

d) volle Berücksichtigung des Kindeswohls bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

von Deportationen von unbegleiteten und<br />

getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n und die Vermeidung<br />

<strong>der</strong> Schubhaft.<br />

- Eine (neue) 15a-Vereinbarung zur Verantwortungs-<br />

und Kostenaufteilung zwischen Gemeinden, Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

und Bundesregierung, an die sich alle halten,<br />

sollte gestaltet werden.<br />

- Die Unterbringung von unbegleiteten min<strong>der</strong>jährigen<br />

Flüchtlingen (UMF) in Erwachsenen-Unterkünften<br />

sollte nicht mehr stattfinden.<br />

- Die Tagsätze für unbegleitete min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge<br />

sollten eine qualitätsvolle Unterbringung, Begleitung,<br />

Therapie und Bildung kostendeckend sichern.<br />

- Die Schubhaft-Möglichkeit für Kin<strong>der</strong> bzw. Jugendliche<br />

sollte endlich abgeschafft werden. 391<br />

- Die längst ausjudizierte Frage, ob die jeweilige örtliche<br />

Jugendwohlfahrt für alle UMF zuständig ist, sollte im<br />

Alltag akzeptiert sein und praktisch ausgeführt werden.<br />

- Es sollte für jeden Flüchtling ausreichende, umfassende,<br />

sprachkundige Gesundheitsversorgung und<br />

Therapieangebote geben.<br />

- Das Arbeitsverbot für junge Flüchtlinge sollte aufgehoben<br />

werden.<br />

- Bei Zweifeln an <strong>der</strong> Altersangabe junger Flüchtlinge<br />

sollen diese in einem „Clearinghaus“ über den Zeitraum<br />

von mindestens 14 Tagen beobachtet werden,<br />

um danach eine multiprofessionelle Entscheidung<br />

(die bio-psycho-soziale Reife beachtend) treffen zu<br />

können.<br />

Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:<br />

a) Bei <strong>der</strong> Einschätzung des Alters sollte nicht nur das<br />

körperliche Erscheinungsbild, son<strong>der</strong>n vor allem<br />

auch die psychische Reife entscheidend sein.<br />

b) Die angewandten wissenschaftlichen Methoden<br />

sollten menschenwürdig und zuverlässig sein, verbunden<br />

mit einer zulässigen Genauigkeitstoleranz.<br />

c) Im Zweifelsfall sollte für die Min<strong>der</strong>jährigkeit entschieden<br />

werden.<br />

d) Die Jugendwohlfahrt muss in jedem Fall zuständig<br />

sein. 392<br />

388 <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> 2007, Kapitel 9.2: Beson<strong>der</strong>e Empfehlungen (Seite 84). Herausgeber: Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>.<br />

Europäisches Trainings Center für Menschenrechte. <strong>Graz</strong>. – 389 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>der</strong> Steiermark <strong>2009</strong>. Eine Darstellung des aktuellen Status aus Sicht <strong>der</strong> psycho-sozialen<br />

Praxis. Alternativbericht zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Kapitel 5.4. (Seite 76). Herausgeberin: Kin<strong>der</strong>büro Steiermark, <strong>Graz</strong>, <strong>2009</strong>. – 390 Abschließende<br />

Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes: Österreich; 47/48. Unbegleitete und von <strong>der</strong> Familie getrennte asylsuchende Kin<strong>der</strong>; (CRC/C/83/Add.8) (1025.<br />

Sitzung) Genf, 28. Jänner 2005. – 391 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>der</strong> Steiermark <strong>2009</strong>. Eine Darstellung des aktuellen Status aus Sicht <strong>der</strong> psycho-sozialen

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