Der Menschenrechtsbericht der Stadt Graz 2009 - ETC Graz
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94<br />
hochangesehenen Lebensbereichen (Arbeit, Bildung,<br />
Wohnraum, Kultur, Beteiligung, ...) führt zu Abkehr<br />
vom sog. Mainstream und zu einer Hinorientierung zu<br />
Randkulturen.<br />
Empfehlung<br />
- Empfehlung des MRB 2007, Kap. 9.2: Es wird die Verbesserung<br />
<strong>der</strong> Sprachkompetenz <strong>der</strong> MigrantInnenkin<strong>der</strong><br />
durch För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Erstsprache sowie <strong>der</strong><br />
frühen För<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> deutschen Sprache empfohlen.<br />
388<br />
Welcome – Flüchtling werden in <strong>Graz</strong><br />
Artikel 22: Das Recht auf Asyl<br />
Artikel 10: Die Rechte <strong>der</strong> Flüchtlingskin<strong>der</strong> und das<br />
Recht auf Familienzusammenführung<br />
Artikel 37: Das Recht auf Schutz des Kindes, das eine<br />
Straftat begangen hat<br />
Artikel 39: Das Recht auf Schonung und Schutz von Kin<strong>der</strong>n<br />
als Opfer von Gewalt<br />
Artikel 40: Die Rechte des Kindes auf ein faires Gerichtsverfahren<br />
Konventionsgerechte Unterbringung von unbegleiteten<br />
min<strong>der</strong>jährigen Flüchtlingen. Im Raum <strong>Graz</strong> wurde Anfang<br />
<strong>2009</strong> erstmals die Betreuung eines Quartiers für<br />
unbegleitete Min<strong>der</strong>jährige an Privatpersonen vergeben,<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> Grundversorgung (für UMF gibt<br />
es dafür einen erhöhten Tagsatz) Jugendliche in einem<br />
ehemaligen Gasthof betreuen. Diese Praxis bricht mit<br />
dem bisherigen Standard, dass nur fachlich kompetente<br />
TrägerInnen (wie z. B. Caritas, Diakonie ...) mit <strong>der</strong> Unterbringung<br />
und Betreuung von Min<strong>der</strong>jährigen betraut<br />
werden. 389<br />
Empfehlungen<br />
<strong>Graz</strong> als Menschenrechtsstadt sollte folgende Empfehlungen<br />
umsetzen:<br />
- Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen des UN-Kin<strong>der</strong>rechte-<br />
Ausschusses 390<br />
<strong>Der</strong> Ausschuss anerkennt die Anstrengungen des<br />
Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die Zahl geeigneter Betreuungsplätze<br />
für unbegleitete und getrennte asylsuchende Kin<strong>der</strong><br />
zu erhöhen, bleibt aber besorgt, weil die zur Verfügung<br />
gestellten Plätze und BetreuerInnen im Vergleich<br />
zur Zahl <strong>der</strong> BewerberInnen noch nicht ausreichen.<br />
- <strong>Der</strong> Ausschuss empfiehlt,<br />
a) sicherzustellen, dass systematisch unbegleiteten<br />
7.1 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>Graz</strong><br />
und getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n sprachkundige<br />
BetreuerInnen beigestellt werden, um das Kindeswohl<br />
zu wahren;<br />
b) sicherzustellen, dass alle Befragungen von unbegleiteten<br />
und getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n von professionell<br />
ausgebildetem Personal durchgeführt werden;<br />
c) adäquate Unterbringung sicherzustellen, die dem<br />
Entwicklungsstand von unbegleiteten und getrennten<br />
asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n entspricht; und<br />
d) volle Berücksichtigung des Kindeswohls bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />
von Deportationen von unbegleiteten und<br />
getrennten asylsuchenden Kin<strong>der</strong>n und die Vermeidung<br />
<strong>der</strong> Schubhaft.<br />
- Eine (neue) 15a-Vereinbarung zur Verantwortungs-<br />
und Kostenaufteilung zwischen Gemeinden, Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
und Bundesregierung, an die sich alle halten,<br />
sollte gestaltet werden.<br />
- Die Unterbringung von unbegleiteten min<strong>der</strong>jährigen<br />
Flüchtlingen (UMF) in Erwachsenen-Unterkünften<br />
sollte nicht mehr stattfinden.<br />
- Die Tagsätze für unbegleitete min<strong>der</strong>jährige Flüchtlinge<br />
sollten eine qualitätsvolle Unterbringung, Begleitung,<br />
Therapie und Bildung kostendeckend sichern.<br />
- Die Schubhaft-Möglichkeit für Kin<strong>der</strong> bzw. Jugendliche<br />
sollte endlich abgeschafft werden. 391<br />
- Die längst ausjudizierte Frage, ob die jeweilige örtliche<br />
Jugendwohlfahrt für alle UMF zuständig ist, sollte im<br />
Alltag akzeptiert sein und praktisch ausgeführt werden.<br />
- Es sollte für jeden Flüchtling ausreichende, umfassende,<br />
sprachkundige Gesundheitsversorgung und<br />
Therapieangebote geben.<br />
- Das Arbeitsverbot für junge Flüchtlinge sollte aufgehoben<br />
werden.<br />
- Bei Zweifeln an <strong>der</strong> Altersangabe junger Flüchtlinge<br />
sollen diese in einem „Clearinghaus“ über den Zeitraum<br />
von mindestens 14 Tagen beobachtet werden,<br />
um danach eine multiprofessionelle Entscheidung<br />
(die bio-psycho-soziale Reife beachtend) treffen zu<br />
können.<br />
Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden:<br />
a) Bei <strong>der</strong> Einschätzung des Alters sollte nicht nur das<br />
körperliche Erscheinungsbild, son<strong>der</strong>n vor allem<br />
auch die psychische Reife entscheidend sein.<br />
b) Die angewandten wissenschaftlichen Methoden<br />
sollten menschenwürdig und zuverlässig sein, verbunden<br />
mit einer zulässigen Genauigkeitstoleranz.<br />
c) Im Zweifelsfall sollte für die Min<strong>der</strong>jährigkeit entschieden<br />
werden.<br />
d) Die Jugendwohlfahrt muss in jedem Fall zuständig<br />
sein. 392<br />
388 <strong>Menschenrechtsbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong> 2007, Kapitel 9.2: Beson<strong>der</strong>e Empfehlungen (Seite 84). Herausgeber: Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirats <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Graz</strong>.<br />
Europäisches Trainings Center für Menschenrechte. <strong>Graz</strong>. – 389 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>der</strong> Steiermark <strong>2009</strong>. Eine Darstellung des aktuellen Status aus Sicht <strong>der</strong> psycho-sozialen<br />
Praxis. Alternativbericht zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Kapitel 5.4. (Seite 76). Herausgeberin: Kin<strong>der</strong>büro Steiermark, <strong>Graz</strong>, <strong>2009</strong>. – 390 Abschließende<br />
Bemerkungen des Ausschusses für die Rechte des Kindes: Österreich; 47/48. Unbegleitete und von <strong>der</strong> Familie getrennte asylsuchende Kin<strong>der</strong>; (CRC/C/83/Add.8) (1025.<br />
Sitzung) Genf, 28. Jänner 2005. – 391 Kin<strong>der</strong>rechte in <strong>der</strong> Steiermark <strong>2009</strong>. Eine Darstellung des aktuellen Status aus Sicht <strong>der</strong> psycho-sozialen