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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

Die Vereinbarungen stellten jeweils Querverbindungen her, so daß ein verflochtenes System<br />

zwischen den drei Akteuren entstand. Das Handelsministerium mußte formell sicherstellen,<br />

daß im Falle der Beendigung einer Beziehung zu einem der beiden Unternehmen die jeweils<br />

andere Seite diesen Schritt entsprechend abwickeln mußte. So regelte der erste Zusatzartikel<br />

zum DoC-ICANN MoU, daß falls die Beziehung zwischen dem Handelsministerium und NSI<br />

gekündigt würde, ICANN dafür sorgen müßte, daß NSI den Betrieb der Registerdatenbank für<br />

.com, .org und .net verlieren würde. Außerdem wurde ICANN untersagt, den Betrieb dieser<br />

Register ohne vorherige Zustimmung des Ministeriums neu zu vergeben oder die Bedingungen<br />

zu ändern. Andererseits sollten in dem Falle, daß das Ministerium ICANN die Anerkennung<br />

entzog, die Rechte und Pflichten des MoU sowie die daraus hervorgegangenen vertraglichen<br />

Bindungen an ICANNs Nachfolger übergehen. Falls das MoU ganz beendet würde,<br />

sollten alle Verträge mit Registerbetreibern und Registrierungsstellen dem Handelsministerium<br />

zugeschrieben werden. 243<br />

Was das Verhältnis des Handelsministeriums zu NSI betraf, so folgte aus der 19. Ergänzung<br />

zur Kooperationsvereinbarung, daß NSI die ICANN anerkennen und Verträge mit<br />

ICANN für den Registerbetrieb und das Domain-Registrierungsgeschäft abschließen mußte.<br />

Falls ICANN die Verträge mit NSI rechtmäßig beenden würde, so würde auch das Ministerium<br />

NSI aus den korrespondierenden Pflichten der Kooperationsvereinbarung entlassen. NSI<br />

mußte die Domainnamen für das InterNIC an das Miniterium übertragen, führte aber den<br />

Betrieb unter der Vorschrift weiter, daß über die InterNIC-Site offener und neutraler Zugang<br />

zu den Whois-Daten gegeben war. Die Kooperationsvereinbarung wurde um vier Jahre<br />

verlängert und zusätzlich mit dem Anreiz für NSI versehen, um weitere vier Jahre verlängert<br />

zu werden, wenn NSI einen der Bereiche, Registry oder Registrar, komplett an ein von NSI<br />

unabhängiges Unternehmen abgeben würde. Außerdem mußte NSI zusagen, keine alternative<br />

DNS Root aufzubauen und nur von ICANN akkreditierte Registrars anzuerkennen, während<br />

das Ministerium dafür einstand, daß die autoritative DNS Root nur auf NSIs Register für<br />

.com, .org und .net verweisen darf. 244<br />

NSI ordnete sich der ICANN unter, indem das Unternehmen erstens eine Vereinbarung in<br />

seiner Funktion als Betreiber der Registerdatenbanken für .com, .org und .net mit ICANN<br />

abschloß, worin der diskriminierungsfreie Zugang aller akkreditierten Registrars zu den<br />

Datenbanken festgelegt und Quersubventionierung der beiden Geschäftsbereiche NSIs<br />

243 DoC-ICANN MoU, Amendment 1 .<br />

218

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