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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

Verantwortlichkeit des Direktoriums, die Verbesserung der Repräsentativität und die Ausbalancierung<br />

der Interessen ging. Letzteres sollte durch die Wahl der Hälfte der Direktoren<br />

durch Mitglieder festgeschrieben werden. Obwohl die Gespräche zwischen den Kontrahenten<br />

nicht zu wesentlichen Änderungen führten, wurde Anfang November die erste reguläre<br />

Satzung der ICANN verabschiedet. 230<br />

Die Gesellschaftsrechtsexpertin und IFWP-Leiterin Frankel hielt die Form der ICANN<br />

grundsätzlich für ungeeignet. Die Inkorporierung als gemeinnützige Organisation nach<br />

kalifornischem Recht hatte zur Folge, daß die gesamte Macht im Vorstand konzentriert<br />

wurde. Der Vorstand war in der Lage, Satzungsänderungen als Steuerungsinstrument einzusetzen,<br />

um die Organisation nach seinem Willen neu zu strukturieren. Formell verantwortlich<br />

war er nur dem Generalstaatsanwalt von Kalifornien. Darüber hinaus gab es keine institutionalisierte<br />

Kontrolle - nur die edle Gesinnung der Direktoren oder allenfalls sozialer Druck<br />

konnte Mißbrauch der Direktoriumsmacht verhindern. Vor diesem Hintergrund kam die<br />

Juristin zum Schluß, daß ICANN weder vertrauenswürdig noch ausreichend legitimiert sei:<br />

„The current ICANN model is entirely inappropriate“ (Frankel 1998a). Stattdessen hielt sie<br />

das Gesellschaftsrecht des Staates Delaware für besser geeignet. Als Delaware corporation<br />

wäre ICANN nicht nach der Form einer wohltätigen Organisation ausgerichtet worden wie in<br />

Kalifornien, sondern als Geschäftsbetrieb, nur eben auf non-profit Basis, mit Mitgliedern statt<br />

Aktionären und einem den Mitgliedern verantwortlichen Vorstand (Ebenda). Ganz davon<br />

abgesehen, daß es für solche tiefgreifenden Änderungen zu spät war: Postel und sein Anwalt<br />

hatten bewußt einen anderen Weg genommen. Historisch gesehen entsprach das abgeschottete<br />

ICANN-Direktorium eher dem frühen Modell des Internet Architecture Board, in das man<br />

aufgrund seiner Reputation kooptiert wurde.<br />

Am 25. November 1998 schlossen das US-Handelsministerium und die ICANN ein<br />

Memorandum of Understanding über ein gemeinsames „DNS Project“ ab, womit die ICANN<br />

als die im Weißbuch beschriebene Institution anerkannt wurde. Formell handelte es sich um<br />

ein Joint Project Agreement nach US-Recht (15 U.S.C. 1525). Danach hat das Ministerium<br />

das Recht, mit „nonprofit, research or public organizations“ Projekte in beiderseitigem<br />

Interesse durchzuführen. 231 Das MoU schrieb dem Handelsministerium die Rolle der Auf-<br />

230 Die anhaltende Unzufriedenheit der BWG kam auf den Mailing-Listen zur Sprache, siehe den Beitrag der<br />

BWG (Milton Mueller) unter . Alle<br />

weiteren Satzungsänderungen sind verfolgbar im Archiv der ICANN unter<br />

.<br />

231 US DoC, General Law Division, JPA .<br />

209

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