Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib
Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib
Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Internet Governance & ICANN<br />
www.volker-leib.de<br />
Verantwortlichkeit des Direktoriums, die Verbesserung der Repräsentativität und die Ausbalancierung<br />
der Interessen ging. Letzteres sollte durch die Wahl der Hälfte der Direktoren<br />
durch Mitglieder festgeschrieben werden. Obwohl die Gespräche zwischen den Kontrahenten<br />
nicht zu wesentlichen Änderungen führten, wurde Anfang November die erste reguläre<br />
Satzung der ICANN verabschiedet. 230<br />
Die Gesellschaftsrechtsexpertin und IFWP-Leiterin Frankel hielt die Form der ICANN<br />
grundsätzlich für ungeeignet. Die Inkorporierung als gemeinnützige Organisation nach<br />
kalifornischem Recht hatte zur Folge, daß die gesamte Macht im Vorstand konzentriert<br />
wurde. Der Vorstand war in der Lage, Satzungsänderungen als Steuerungsinstrument einzusetzen,<br />
um die Organisation nach seinem Willen neu zu strukturieren. Formell verantwortlich<br />
war er nur dem Generalstaatsanwalt von Kalifornien. Darüber hinaus gab es keine institutionalisierte<br />
Kontrolle - nur die edle Gesinnung der Direktoren oder allenfalls sozialer Druck<br />
konnte Mißbrauch der Direktoriumsmacht verhindern. Vor diesem Hintergrund kam die<br />
Juristin zum Schluß, daß ICANN weder vertrauenswürdig noch ausreichend legitimiert sei:<br />
„The current ICANN model is entirely inappropriate“ (Frankel 1998a). Stattdessen hielt sie<br />
das Gesellschaftsrecht des Staates Delaware für besser geeignet. Als Delaware corporation<br />
wäre ICANN nicht nach der Form einer wohltätigen Organisation ausgerichtet worden wie in<br />
Kalifornien, sondern als Geschäftsbetrieb, nur eben auf non-profit Basis, mit Mitgliedern statt<br />
Aktionären und einem den Mitgliedern verantwortlichen Vorstand (Ebenda). Ganz davon<br />
abgesehen, daß es für solche tiefgreifenden Änderungen zu spät war: Postel und sein Anwalt<br />
hatten bewußt einen anderen Weg genommen. Historisch gesehen entsprach das abgeschottete<br />
ICANN-Direktorium eher dem frühen Modell des Internet Architecture Board, in das man<br />
aufgrund seiner Reputation kooptiert wurde.<br />
Am 25. November 1998 schlossen das US-Handelsministerium und die ICANN ein<br />
Memorandum of Understanding über ein gemeinsames „DNS Project“ ab, womit die ICANN<br />
als die im Weißbuch beschriebene Institution anerkannt wurde. Formell handelte es sich um<br />
ein Joint Project Agreement nach US-Recht (15 U.S.C. 1525). Danach hat das Ministerium<br />
das Recht, mit „nonprofit, research or public organizations“ Projekte in beiderseitigem<br />
Interesse durchzuführen. 231 Das MoU schrieb dem Handelsministerium die Rolle der Auf-<br />
230 Die anhaltende Unzufriedenheit der BWG kam auf den Mailing-Listen zur Sprache, siehe den Beitrag der<br />
BWG (Milton Mueller) unter . Alle<br />
weiteren Satzungsänderungen sind verfolgbar im Archiv der ICANN unter<br />
.<br />
231 US DoC, General Law Division, JPA .<br />
209