Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib
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Internet Governance & ICANN<br />
www.volker-leib.de<br />
darüber, daß die Beamten in Genf sich nicht verselbständigten und die minimale Autorität, die<br />
ihnen zugestanden wurde, nicht überschritten (Rutkowski 1998).<br />
Doch da das gTLD-MoU nun einmal da war, wurde es in die Maschinerie der ITU eingeleitet.<br />
Zunächst befaßte sich der ITU Council auf seiner Jahrestagung im Juni 1997 damit. Die<br />
Vertreter der Mitgliedsstaaten rühmten Generalsekretär Tarjanne für seine Rolle beim gTLD-<br />
MoU und sprachen sich dafür aus, die ITU-Beteiligung an der TLD-Verwaltung fortzuführen.<br />
Einstimmig wurde für eine Untersuchung plädiert, die die Substanz des MoU und die Rolle<br />
der ITU prüfen solle. Besonders Frankreich forderte die ITU-Mitglieder auf, sich um die<br />
DNS-Problematik zu kümmern und hob hervor, daß die ITU eine besondere Rolle für die<br />
zukünftige Entwicklung des Internet spielen müsse. Selbst der Vertreter der USA im ITU<br />
Council äußerte sich neutral: die USA würden mehrere Optionen prüfen und hätten sich nicht<br />
auf die Unterstützung eines bestimmten Plans festgelegt, aber die Schwungkraft der Genfer<br />
Zeremonie solle nicht verlorengehen (ITU 1997b). Doch solche diplomatischen Äußerungen<br />
konnten nicht überdecken, daß die US-Regierung es ablehnte, daß die Verwaltung von<br />
Internet-Namen in das Räderwerk der ITU gelangte. Das „worst case“-Szenario, das<br />
Rutkowski bei einem Briefing des US-Außenministeriums an die Wand malte, lautete<br />
dahingehend, daß die ITU Mitgliedsstaaten das MoU rechtlich mangelhaft finden würden und<br />
es - analog dem GMPCS-MoU - in den Prozeß des World Telecommunication Policy Forum<br />
einbringen würden. Nach mehreren Iterationen würde am Ende ein neues gTLD-MoU<br />
herauskommen, das völlig den Wünschen der ITU-Mitgliedsstaaten entsprechen würde und<br />
das Domain Name System als Angelegenheit der öffentlichen Hand definieren würde<br />
(Rutkowski 1997b).<br />
Selbst auf der Konferenz der Regierungsbevollmächtigten („Plenipotentiary“ oder PP) der<br />
ITU 1998 war das gTLD-MoU noch ein Thema, obwohl die US-Regierung es zu diesem<br />
Zeitpunkt längst gestoppt hatte. Zwar stellten die Teilnehmer fest, daß eine konkrete Entscheidung<br />
über das gTLD-MoU unangebracht sei, aber es entspann sich, wie ein offizieller<br />
Bericht anmerkte, „[a] long debate“, ob die Statuten der ITU (Constitution und Convention)<br />
dem Generalsekretär die Autorität gaben, MoUs zu deponieren oder ob nur der ITU Council<br />
als „oversight body“ für MoUs fungieren konnte (ITU PP 1998a). Auf der Basis zweier<br />
Anträge von europäischen Ländern sowie einer asiatischen Gruppe erreichte ein Ausschuß auf<br />
der Konferenz Übereinstimmung, „on the need to involve the ITU in Internet affairs in<br />
Bevollmächtigtenkonferenz 1998 wurde das GMPCS-MoU als großer Erfolg für die ITU und als Modell für die<br />
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