03.11.2013 Aufrufe

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

1998c). 164 Verwaltungsrechtlich handelte es sich um eine „Notice of Proposed Rulemaking“<br />

(NPRM), was bedeutete, daß noch keine Entscheidung gefallen war, sondern die Öffentlichkeit<br />

über den Vorgang in Kenntnis gesetzt wurde und die Möglichkeit zur kritischen Stellungnahme<br />

erhielt (Linneweber 1994: 79-82). Das Grünbuch war über den sachlichen Inhalt<br />

hinaus interessant, weil die US-Regierung darin die Quellen ihrer gesetzlichen Autorität für<br />

das Rulemaking nennen mußte, denn eine direkte Autorisierung durch den Kongreß lag nicht<br />

vor. Die angeführten Gesetzesartikel aus dem United States Code verwiesen auf die allgemeine<br />

Aufgabe des Handelsministeriums, den nationalen und internationalen Handel zu<br />

fördern sowie auf die speziellen Funktionen der NTIA in der Informations- und Telekommunikationspolitik.<br />

Weder direkt noch indirekt ließ sich daraus die Ermächtigung<br />

ableiten, das Domain Name System zu regulieren (Auerbach 1998:11-12; Froomkin 2000b:<br />

65-66). Das Grünbuch berief sich aber darauf, daß der Kongreß 1992 die NSF autorisiert<br />

habe, das NSFNET zu kommerzialisieren, und daß die Privatisierung des Domain Name<br />

System als übrig gebliebene Aufgabe damit im Zusammenhang stehe. Diese Argumentation<br />

war zumindest plausibel, wenn auch juristisch ungeklärt. Die rechtliche Seite der amerikanischen<br />

Internet-Politik blieb in der Grauzone.<br />

Das Grünbuch war ein großer Schritt nach vorne, es wurde als Wasserscheide zwischen<br />

dem akademischen und dem kommerziellen Internet angesehen (CNET News 1998-01-30).<br />

Aber es war eben nur ein Schritt vorwärts. Die inkrementelle Vorgehensweise der US-<br />

Regierung kam in den Äußerungen der Akteure deutlich zum Ausdruck. Magaziner sah den<br />

Stellungnahmen, die vier Wochen lang ab der Veröffentlichung des Dokuments im Federal<br />

Register abgegeben werden konnten, gelassen entgegen. Er schien allerdings nicht allzu<br />

überzeugt vom Inhalt zu sein:<br />

„We'll see what happens. If the proposal gets completely shot to pieces by everybody, then<br />

we'll have to try again and rethink it. If the reaction we get is that most people say there's<br />

some good elements in it and they suggest improvements, then we'll go through a number of<br />

iterations until we get to something that we can use“ (Zit. n. Gittlen 1998).<br />

Obwohl Magaziner und die NTIA seit Monaten mit den Experten der Internet community und<br />

der Industrie gesprochen hatten, sah der Internet-Berater des Präsidenten noch keine zwingende<br />

Linie zur Lösung der Domain-Problematik. Trotzdem merkte man dem Dokument die<br />

gründliche Beschäftigung mit der Thematik an. Das „Green Paper“ lieferte eine Weichenstellung<br />

in Richtung Rückzug der US-Regierung, Kommerzialisierung und Inter-<br />

164 Die offizielle Veröffentlichung im Federal Register erfolgte am 20. Februar 1998.<br />

175

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!