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Download Kapitel 5 (PDF, 785 KB) - Volker Leib

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Internet Governance & ICANN<br />

www.volker-leib.de<br />

wurde die Einführung von Wettbwerb im Domain Name System durch die folgenden Kernpunkte<br />

geregelt: 236<br />

- Entwicklung eines „Shared Registration System“ für .com, .org und .net durch NSI und<br />

Beginn einer Testphase mit fünf neuen Wettbwerbern im April 1999<br />

- Diskriminierungsfreier Zugang (equal access) der Konkurrenten zur Registerdatenbank<br />

und Preisregulierung (price cap) für NSIs Registry-Dienste<br />

- Anerkennung der Autorität ICANNs („NewCo“) seitens NSI durch vertragliche Vereinbarung<br />

- Weiterbetrieb und -verwaltung des A Root Servers durch NSI und Einwilligung, Änderungen<br />

an den Root-Daten nur auf schriftliche Anweisung der US-Regierung<br />

vorzunehmen.<br />

- Übergabe einer Kopie der Software, der dazugehörenden Dokumentation und aller Daten,<br />

die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung entstanden waren, an die US-Regierung.<br />

Das Handelsministerium übernahm damit die Kontrolle über die Spitze des Domain Name<br />

System und wurde zur Regulierungsbehörde für NSI, auch wenn dies nur für zwei Jahre<br />

gedacht war.<br />

Die Grundzüge der neuen Governancestruktur des Internet waren durch die Anerkennung<br />

der ICANN und das Aufbrechen des NSI-Monopols eingerichtet. Die US-Regierung war mit<br />

der Umsetzung des Weißbuchs vorangekommen, hatte aber das gesteckte Ziel noch nicht<br />

erreicht, denn obwohl eine private Organisation den Kern des neuen Arrangements bildete,<br />

war die Privatisierung der Ressourcenverwaltung des Internet nicht abgeschlossen. Es war<br />

schnell absehbar, daß die US-Regierung die im Weißbuch genannte Übergangsfrist voll<br />

ausschöpfen würde. Die NTIA wurde die Funktion, die sie eigentlich nur für die Privatisierung<br />

übernommen hatte, nicht wieder los, was so nicht geplant war. Das gemeinsame DNS-<br />

Projekt mit ICANN und die Kooperationsvereinbarung mit NSI hielten die US-Regierung<br />

nolens volens in dem neuen institutionellen Arrangement fest. Der ursprüngliche Ausgangspunkt<br />

des Prozesses war jedoch die Notwendigkeit für die US-Regierung, sich aus der<br />

Koordination und Finanzierung des Internet zurückzuziehen, die informellen Praktiken des<br />

Wissenschaftsnetzes zu formalisieren und den neu entstandenen Markt für Domain-Dienstleistungen<br />

wettbewerblich einzurichten. Ira C. Magaziner brauchte die weitere Entwicklung<br />

Staatsangestellten keine staatlichen Interessen durchsetzen, aber im kontinentaleuropäischen Staat mit Berufsbeamtentum<br />

wäre eine ähnliche Konstellation kaum möglich. Der Delegationsführer von NSI bezeichnete die<br />

Verhandlungen jedenfalls als schmerzhaften Prozeß (Parkers Guide 2000).<br />

236 Amendment 11 <br />

212

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